BHPAngebot anfordern

Journalisten · Berufshaftpflicht

Journalistisch arbeiten, Veröffentlichungsrisiken gezielt versichern

Journalisten recherchieren, ordnen ein und veröffentlichen unter Zeitdruck. Falsche Tatsachenangaben, unzureichende Bildrechte oder ein verletztes Persönlichkeitsrecht können Ansprüche auslösen. Eine passende Berufshaftpflicht unterstützt bei der Prüfung und Abwehr solcher Forderungen und leistet bei gedeckten Schäden.

Journalistin interviewt eine Händlerin auf einem Wochenmarkt

Journalisten-Haftpflicht beginnt bei der eigenen Verantwortung

Eine Journalisten-Berufshaftpflicht sollte die tatsächlichen Veröffentlichungsformen erfassen: Artikel, Reportagen, Podcasts, Videos und gegebenenfalls PR-Aufträge. Für freie Journalisten ist außerdem wichtig, welche Haftung der Vertrag mit Verlag oder Redaktion vorsieht.

Die Versicherung des Auftraggebers schützt Sie nicht automatisch persönlich und schließt einen Rückgriff nicht ohne Weiteres aus. Lassen Sie den konkreten Einschluss bestätigen oder prüfen Sie eine eigene Police. Bei einer Tätigkeit unter eigener publizistischer Verantwortung sind Reichweite, Themen und Verbreitungswege ebenfalls relevant.

Recherche

Quellen, Zitate und Tatsachenbehauptungen.

Rechte

Bilder, Namen und persönliche Informationen.

Vertrag

Verantwortung gegenüber Verlag oder Auftraggeber.

Wenn eine falsche Zuordnung veröffentlicht wird

Fiktives Beispiel: In einem Wirtschaftsartikel werden zwei ähnlich benannte Unternehmen verwechselt. Das betroffene Unternehmen verlangt wegen einer rufschädigenden Aussage Schadenersatz. Die Journalisten-Haftpflicht prüft den Vorwurf und die versicherte Veröffentlichung.

Auch die Abwehr einer unberechtigten Forderung kann für Journalisten teuer werden. Die Haftpflicht prüft den Vorwurf und übernimmt die vereinbarte Anspruchsabwehr. Bei bewusst falschen Behauptungen können dagegen Ausschlüsse für vorsätzliches oder wissentlich pflichtwidriges Handeln greifen.

Freier Journalist überprüft Rechercheunterlagen und Gesprächsnotizen

Preisbeispiele für freie journalistische Tätigkeit

Markel Pro Media, Antrag Version 2, nennt freie Journalisten als Tätigkeitsgruppe. Für ein passendes Profil bis 30.000 € Jahresumsatz ergeben sich folgende Jahresbeiträge. Kalkuliert sind ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und 250 € VSH-Selbstbehalt ohne weitere Rabatte oder Bausteine.

Die Versicherungssumme steht dreifach im Jahr zur Verfügung. Bei besonderen Themen, weiteren Medienleistungen oder Auslandseinsätzen muss der konkrete Umfang passen. Eine VSH-Summe sagt außerdem noch nicht, welche Unterlassungs-, Abwehr- oder besonderen Rechtsschutzleistungen vereinbart sind.

VSH-DeckungNetto jährlichInklusive 19 % Steuer jährlich
150.000 €170 €202,30 €
300.000 €245 €291,55 €
500.000 €340 €404,60 €

Journalistische Tätigkeit unverbindlich anbieten lassen ↗

Persönlichkeitsrechte und Bildnutzung gesondert vergleichen

Journalisten sollten die Medienhaftpflicht auf Persönlichkeits-, Namens-, Urheber- und andere Veröffentlichungsrechte prüfen. Vergleichen Sie den Ersatz berechtigter Forderungen und die Kosten ihrer Abwehr. Eine allgemeine Betriebshaftpflicht für Sachschäden reicht für diese Veröffentlichungsrisiken nicht aus.

Bei Fotografien und Archivmaterial sind Verwendungszweck und Lizenzumfang wichtig. Auch freigegebene Zitate sollten in der tatsächlich freigegebenen Fassung erscheinen. KI-Werkzeuge können unterstützen, beseitigen aber nicht die Verantwortung für die veröffentlichte Aussage.

Recherchetermine, Kamera und Auslandseinsätze

Für Personen- und Sachschäden bei Interviews oder Recherchen kann Betriebshaftpflicht ergänzen. Im dargestellten Markel-Profil kostet die 3-Mio.-€-Option 60 € netto / 71,40 € brutto jährlich zusätzlich; Selbstbehalt bei Sachschäden 250 €, bei Personenschäden 0 €.

Eigene Kamera- und Aufnahmegeräte benötigen dagegen Sachschutz. Für Auslandseinsätze sind Länder, besondere Gefahren und Gerichtsstände zu prüfen. Eine weltweite Medienhaftpflicht ist nicht automatisch eine Reise-, Unfall- oder Krisengebietsversicherung.

Moderator und Liveformate ↗

Elektronikversicherung für Ausrüstung ↗

Redaktionsprofil und Vertragsanforderungen angeben

Nennen Sie Themen, Medienformen, Umsatz, Auftraggeber und eigene Publikationen. Ergänzen Sie PR-Leistungen, freie Mitarbeiter, Auslandstätigkeiten und besondere Freistellungsklauseln. So kann die Police an den tatsächlichen journalistischen Alltag angepasst werden.

Bekannte Abmahnungen, Forderungen und Vorversicherungen sind für die Risikoprüfung wichtig. Beim Wechsel sollten frühere Veröffentlichungen und später erhobene Ansprüche ausdrücklich mitgedacht werden.

Redakteur: Bearbeitung und Veröffentlichung ↗

Blogger: eigene Publikationskanäle ↗

PR-Berater: Kommunikation im Kundenauftrag ↗

Bildberichterstatter: Veröffentlichung und Einsatz ↗

Journalistenversicherung für Recherche und Veröffentlichung

Sind freie Journalisten über den Verlag versichert?

Freie Journalisten sollten ihren persönlichen Einschluss beim Verlag prüfen lassen. Eine Verlagspolice schützt nicht automatisch jeden freien Autor vor allen Ansprüchen oder Rückgriffen.

Was kostet Journalisten-Haftpflicht mit 300.000 € Deckung?

Im Markel-Media-Beispiel bis 30.000 € Umsatz sind es 245 € netto / 291,55 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Grundlage: ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und 250 € VSH-Selbstbehalt.

Deckt Journalisten-Haftpflicht Persönlichkeitsrechtsverletzungen?

Persönlichkeitsrechtsverletzungen können in einer Journalisten-Haftpflicht erfasst sein. Schadenersatz, Anspruchsabwehr und besondere Verfahrenskosten sind anhand der konkreten Bedingungen zu vergleichen.

Ist die Kamera durch Journalisten-Berufshaftpflicht geschützt?

Die eigene Kamera ist durch Journalisten-Berufshaftpflicht nicht automatisch gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Dafür ist eine passende Elektronik- oder Ausrüstungsdeckung notwendig.

Sind Podcasts und Videos mitversicherbar?

Podcasts und Videos können zur versicherten Journalistentätigkeit gehören. Veröffentlichungsformen, Themen und zusätzliche Produktionsaufgaben sollten in der Tätigkeitsbeschreibung stehen.

Zahlt die Journalisten-Versicherung bei einer unbegründeten Forderung?

Die Prüfung und Abwehr eines versicherten Haftpflichtanspruchs gehört zu den Kernleistungen der Journalisten-Versicherung. Eine Forderung muss nicht erst berechtigt sein, damit Abwehrschutz relevant wird.

Für Ihren Betrieb.
Kostenfrei & unverbindlich.
Angebot anfordern