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Moderatoren · Berufshaftpflicht

Moderation versichern: live sprechen, Verantwortung vorher klären

Moderatoren führen durch Gespräche, Kongresse und Medienformate. Fehlerhafte Aussagen, verletzte Rechte oder Missgeschicke am Veranstaltungsort können Haftungsfragen auslösen. Welche Versicherung passt, hängt davon ab, ob Sie ausschließlich moderieren oder zusätzlich produzieren, organisieren und veröffentlichen.

Moderatorin führt mit Mikrofon durch eine Konferenz

Moderator, Produzent oder Veranstalter?

Eine Moderator-Berufshaftpflicht sollte die vereinbarte Rolle erfassen. Wer ein vorbereitetes Bühnenprogramm moderiert, übernimmt andere Aufgaben als jemand, der das gesamte Event organisiert oder einen eigenen Podcast produziert. Zusätzliche Leistungen gehören in den Antrag.

Klären Sie mit dem Auftraggeber, wer Inhalte prüft, Einspielungen freigibt und für organisatorische Abläufe verantwortlich ist. Eine Veranstalterhaftpflicht des Kunden ersetzt nicht automatisch den Schutz für eigene Veröffentlichungsfehler oder persönliche Rückgriffe.

Rolle im AuftragVersicherungsrelevanter Schwerpunkt
BühnenmoderationEigene Aussagen und Vor-Ort-Risiken
InterviewproduktionInhalte, Persönlichkeitsrechte und Veröffentlichung
VeranstaltungsorganisationAbläufe, Dienstleister und Besucher
Eigener Kanal oder PodcastPublizistische Verantwortung und Technik

Liveaussagen können finanzielle Ansprüche auslösen

Fiktives Beispiel: Ein Moderator stellt einen Gast mit einer unzutreffenden geschäftlichen Aussage vor. Der Betroffene fordert Schadenersatz wegen der Veröffentlichung. Die Berufshaftpflicht prüft, welche Informationen vorlagen, wer die Aussage verantwortet und ob ein versicherter Anspruch besteht.

Die Mediahaftpflicht hilft Moderatoren auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Bewusst rechtswidrige Aussagen können dagegen vom Schutz ausgeschlossen sein. Bewahren Sie Briefings und Freigaben auf, damit im Streitfall nachvollziehbar ist, welche Inhalte von Ihnen und welche vom Auftraggeber stammen.

Moderator bereitet ein Interview in einem Podcaststudio vor

Jahresbeiträge für eine Moderator-Berufshaftpflicht

Für ein passendes Moderationsprofil bis 50.000 € Jahresumsatz zeigt Markel Pro Media, Antrag Version 2, folgende VSH-Beiträge. Der Tarif nennt Moderatoren im Medienbereich. Die Rechnung nutzt jährliche Zahlung, ein Jahr Laufzeit und 250 € Selbstbehalt, ohne Nachlässe oder Zusatzbausteine.

Die Jahreshöchstleistung beträgt drei Versicherungssummen. Eigene größere Veranstaltungen, besondere Produktionsaufgaben und abweichende Risiken müssen gesondert angegeben werden. Eine hohe VSH-Summe ersetzt keine Veranstalterhaftpflicht.

VSH-SummeNetto im JahrBrutto im Jahr mit 19 % Steuer
150.000 €180 €214,20 €
300.000 €255 €303,45 €
500.000 €345 €410,55 €

Moderationsaufträge für ein Angebot beschreiben ↗

Betriebshaftpflicht auf Bühne und beim Auftraggeber

Ein Moderator kann fremde Technik beschädigen oder durch eine Unachtsamkeit eine Person verletzen. Für solche Risiken ist Betriebshaftpflicht relevant. Schäden an geliehenen Mikrofonen oder anderen überlassenen Geräten sollten dabei ausdrücklich mit den Bedingungen abgeglichen werden.

Im dargestellten Markel-Media-Profil kostet 3-Mio.-€-Betriebshaftpflicht 60 € netto / 71,40 € brutto zusätzlich pro Jahr. Der Selbstbehalt beträgt 250 € bei Sachschäden und 0 € bei Personenschäden. Die eigene Aufnahmeausrüstung ist damit nicht automatisch gegen alle Schäden geschützt.

Ein ausgefallener Auftritt ist nicht automatisch ein Haftpflichtschaden

Die Haftpflicht eines Moderators prüft Schadenersatzforderungen des Auftraggebers wegen versicherter beruflicher Fehler. Das eigene entgangene Honorar bei einem abgesagten Auftritt ersetzt sie dagegen nicht. Für Einnahmeverluste durch Krankheit oder Veranstaltungsausfall benötigen Sie gesonderten Schutz.

Achten Sie auf Vertretungsklauseln, feste Termine und besondere Vertragsstrafen. Wenn Sie selbst Veranstalter sind, können Ausfallversicherung und Veranstalterhaftpflicht zusätzlich relevant werden.

Eventmanager und Planung ↗

Journalisten und Veröffentlichungen ↗

Formate und zusätzliche Aufgaben angeben

Nennen Sie Bühnen-, TV-, Radio- oder Onlineformate, Jahresumsatz, Auftraggeber und typische Veranstaltungsgrößen. Ergänzen Sie eigene Produktionen, Veröffentlichungen, gemietete Technik und Auslandstermine. Vertragsanforderungen an Versicherungssummen helfen bei der Auswahl.

Vergleichen Sie Inhalts- und Vor-Ort-Risiken gemeinsam. Vorversicherungen und bekannte Beschwerden sollten in die Anfrage einfließen, damit frühere Aufträge und mögliche spätere Ansprüche richtig eingeordnet werden.

Moderatoren-Haftpflicht auf Bühne und im Studio

Welche Versicherung braucht ein selbstständiger Moderator?

Ein selbstständiger Moderator sollte Veröffentlichungs- und Vermögensschadenrisiken über eine passende Berufshaftpflicht absichern. Betriebshaftpflicht ergänzt Personen- und Sachschäden vor Ort; eigene Veranstalteraufgaben sind gesondert zu prüfen.

Was kostet Moderator-Haftpflicht mit 300.000 € VSH?

Das Markel-Media-Beispiel bis 50.000 € Umsatz kostet 255 € netto / 303,45 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und 250 € Selbstbehalt sind zugrunde gelegt.

Bin ich als Moderator über den Veranstalter versichert?

Moderatoren sollten einen persönlichen Einschluss beim Veranstalter bestätigen lassen. Dessen Haftpflicht deckt nicht automatisch eigene Medienfehler oder Rückgriffe gegen den Moderator.

Sind falsche Liveaussagen versicherbar?

Eine Moderator-Berufshaftpflicht kann Ansprüche aus versicherten Veröffentlichungs- oder Persönlichkeitsrechtsfehlern prüfen. Vorsätzlich rechtswidrige Aussagen sind damit nicht pauschal geschützt.

Ist ein geliehenes Mikrofon mitversichert?

Bei Moderator-Betriebshaftpflicht ist zu prüfen, ob Schäden an geliehener beweglicher Technik erfasst sind. Allgemeine Personen- und Sachschadensummen allein beantworten diese Frage nicht vollständig.

Ersetzt Moderator-Haftpflicht ein ausgefallenes Honorar?

Moderator-Haftpflicht ersetzt das eigene ausgefallene Honorar nicht pauschal. Eigene Einnahmeausfälle und Haftpflichtforderungen des Kunden sind unterschiedliche Versicherungsfragen.

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