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Berufshaftpflicht

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht: Welcher Schutz passt?

Die Begriffe Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht werden im Alltag nicht einheitlich verwendet. Für die richtige Absicherung zählt deshalb, welche beruflichen Fehler und Schadenarten ein Vertrag tatsächlich erfasst. Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht erfüllt eine andere Aufgabe als der Haftpflichtschutz für Besucher und Betriebsräume.

Physiotherapeutin bespricht mit einem Patienten die Behandlung in ihrer Praxis

Betriebs- oder Berufshaftpflicht: Das versicherte Risiko entscheidet

Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflichtversicherung werden sehr häufig verwechselt und auch fälschlich synonym verwendet. Auch Versicherer verwenden diese beiden Begriffe nicht immer einheitlich, so dass es verständlicherweise bei Kunden und Interessenten häufig zu Unsicherheiten dahingehend kommt, was genau jeweils in der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflicht abgesichert ist und vor allem welche der beiden Absicherungen überhaupt für welchen Beruf notwendig und sinnvoll ist. Worin liegt der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf ein Unternehmen bzw. einen Betrieb (auch bei einem Einzelunternehmen), eine Berufshaftpflichtversicherung auf die besonderen Haftpflichtrisiken der beruflichen Tätigkeit; sie kann einzelne Berufsträger und Gesellschaften erfassen. Die Berufshaftpflicht sichert also Haftpflichtrisiken ab, die durch Fehler beim Ausüben der Tätigkeit entstehen können.

Bei einem Arzt wäre das z.B. ein Narkosefehler, bei einem Rechtsanwalt ein Beratungsfehler oder bei einem IT-Experten ein Entwicklungsfehler. Die Berufshaftpflichtversicherung, die auch Angestellte abschließen können, soll vor rechtlichen und finanziellen Folgen schützen, die sich durch Schadensfälle im beruflichen Alltag ergeben können.

Für manche Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar obligatorisch, bspw. für Ärzte oder Rechtsanwälte. Je größer die abzusichernden Risiken sind, desto teurer ist somit die Berufshaftpflichtversicherung.

Im Gegensatz zu einem umfangreichen Handwerksbetrieb, welcher in der Regel über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, könnte ein einzelner selbständiger Handwerker einen solchen Versicherungsschutz umgangssprachlich auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnen wollen. Teilweise nehmen die Versicherer aus dieser Problematik heraus nicht einmal selbst eine einheitliche Unterscheidung vor, was dazu führt, dass teilweise in den Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung von Bedingungen für eine Berufshaftpflichtversicherung zu lesen ist und umgekehrt.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich vor allem auf Haftungsrisiken aus dem Betriebsablauf. Typisch sind Personen- und Sachschäden und die daraus folgenden finanziellen Nachteile. Ein Einzelunternehmer kann diesen Schutz ebenso benötigen wie ein Betrieb mit vielen Beschäftigten.

Die Berufshaftpflichtversicherung wird auf Risiken bestimmter Berufe zugeschnitten. Bei einem Arzt sind Behandlungsfehler mit möglichen Personenschäden zentral, bei Rechtsanwälten reine finanzielle Schäden durch Beratung oder Vertretung. Die Gleichsetzung „Berufshaftpflicht ist immer nur Vermögensschadenhaftpflicht“ trifft deshalb nicht zu.

Auch die Unterscheidung „Betriebshaftpflicht für die Firma, Berufshaftpflicht nur für eine einzelne Person“ greift zu kurz. Berufshaftpflichtverträge können Gesellschaften und mitversicherte Mitarbeiter erfassen. Entscheidend sind der Versicherungsnehmer, die versicherten Personen und die beschriebenen Tätigkeiten.

AbsicherungTypische AufgabeBeispiel
BetriebshaftpflichtHaftung aus dem BetriebsablaufEin Besucher verletzt sich an einer ungesicherten Gefahrenstelle
BerufshaftpflichtBerufsspezifische Fehler und HaftungEin Behandlungs- oder Planungsfehler verursacht einen Schaden
VermögensschadenhaftpflichtReine finanzielle Schäden aus versicherter TätigkeitEine versäumte Frist führt zum Verlust eines Anspruchs

Betriebshaftpflicht und anwaltliche Berufshaftpflicht an zwei Kanzleifällen

Zur Unterscheidung der Bereiche Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht folgt zunächst jeweils ein Beispiel zur Verdeutlichung der Unterschiede:

Betriebshaftpflichtversicherung: ein Unfall in der Kanzlei

In der Kanzlei eines Anwalts rutscht dessen Mandant auf dem frisch gereinigten Boden aus und erleidet eine Verletzung. Gemäß §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Rechtsanwalt bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen dafür haften. In einem solchen Fall würde die sog. Betriebshaftpflicht des Rechtsanwalts den versicherten Schaden des Mandanten im Vertragsumfang übernehmen (bzw. abwehren, sofern der Anspruch unberechtigt ist).

Berufshaftpflichtversicherung: Vermögensschaden durch Rechtsberatung

Ein Rechtsanwalt klärt seinen Mandanten aus Unwissenheit nicht über wichtige Einzelheiten eines Falls auf. Anschließend verliert der Mandant daher einen Prozess und erleidet somit einen Vermögensschaden. Der Mandant macht hierfür die Rechtsberatung des Rechtsanwalts verantwortlich. In einem solchen Fall würde die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung (also die sog. Berufshaftpflichtversicherung) des Anwalts den entstandenen versicherten Vermögensschaden im Vertragsumfang ersetzen beziehungsweise einen unberechtigten Anspruch abwehren.

Die Betriebshaftpflicht einer Kanzlei betrifft beispielsweise einen Besucherunfall. Die anwaltliche Berufshaftpflicht ist dagegen für berufliche Fehler mit finanziellen Folgen wichtig, wie die beiden Fälle zeigen.

Kanzlei-Betriebshaftpflicht: Mandant stürzt im Büro

Ein Mandant stürzt auf einem frisch gereinigten, ungesicherten Kanzleiboden. Für einen solchen Personenschaden braucht die Kanzlei eine betriebliche Haftpflichtdeckung. Eine reine Anwalts-Vermögensschadenhaftpflicht schützt dagegen vor finanziellen Schäden aus anwaltlichen Fehlern.

Anwaltliche Berufshaftpflicht: versäumte Frist

Wegen einer versäumten Frist verliert ein Mandant einen durchsetzbaren Anspruch. Hier geht es um einen reinen Vermögensschaden aus der anwaltlichen Berufsausübung. Die dafür vereinbarte Berufshaftpflicht ist der passende Prüfbereich.

Haftpflichtversicherung: finanzielle Folgeschäden und reine Vermögensschäden

Die Betriebshaftpflichtversicherung unterscheidet sich von der Berufshaftpflichtversicherung also in einem wesentlichen Aspekt: Während die Berufshaftpflichtversicherung etwa bei Rechtsanwälten insbesondere reine Vermögensschäden absichert, sichert die Betriebshaftpflicht den Versicherten gegen Personenschäden und Sachschäden ab. In diesen beratenden Berufen wird die Berufshaftpflichtversicherung auch häufig als Vermögensschaden Haftpflichtversicherung bezeichnet. Vermögensschäden sind Ersatzansprüche aus entgangenem Umsatz oder Gewinn, aus Wettbewerbsrechtsverletzungen, aus Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder typischerweise aus finanziellen Verlusten.

Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich für viele Berufsgruppen meist auf Vermögensschäden, die bspw. durch eine Fehlberatung oder fehlerhaft ausgeführte Dienstleistung entstehen. Daher wird diese Absicherung in diesem Zusammenhang auch häufig als Vermögensschadenversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung bezeichnet. Hingegen versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung diejenigen Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus den hieraus folgenden Vermögensschäden (z.B. Erwerbsausfall) resultieren. Eine solche Betriebshaftpflichtversicherung kann sowohl selbständig als auch ergänzend zu einer Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Verliert ein verletzter Kunde Einkommen, ist dies eine finanzielle Folge des Personenschadens. Steht nach einem von Ihnen verursachten Wasserschaden der Betrieb eines Kunden still, folgt der Ertragsausfall aus einem Sachschaden. Solche Folgen können mit dem ursprünglichen Schaden von der Betriebshaftpflicht erfasst werden.

Ein reiner Vermögensschaden entsteht dagegen ohne vorausgehende Verletzung oder Sachbeschädigung. Dazu können fehlerhafte Beratung, eine versäumte Frist oder bestimmte Rechtsverletzungen gehören. Auch hier entscheidet der Vertrag; nicht jede Wettbewerbs-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung ist automatisch versichert.

Für welche Berufe ist eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben?

Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und weiteren reglementierten Berufen bestehen besondere Anforderungen an die Berufshaftpflicht. Vertragsärzte müssen nach § 95e SGB V ausreichenden Berufshaftpflichtschutz nachweisen. Für Architekten und bestimmte Ingenieurtätigkeiten können Landes- und Berufsregeln maßgeblich sein.

Eine pauschale Pflicht zur allgemeinen Betriebshaftpflicht für sämtliche Freiberufler folgt daraus nicht. Neben gesetzlichen Anforderungen können Auftraggeber Versicherungsnachweise und bestimmte Deckungssummen verlangen. Beides sollte vor Beginn einer Tätigkeit geprüft werden.

Berufshaftpflicht für gemeinsame Praxen und Kanzleien: Gesellschaft und Berufsträger

Die Berufshaftpflichtversicherung kann auf einzelne Berufsträger bezogen sein, kann aber auch für eine Gesellschaft (bspw. eine Partnergesellschaft) abgeschlossen werden und schließt folglich auch die Mitarbeiter mit ein. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft müssen der Schutz der Gesellschaft und die Versicherungspflichten der Berufsträger zusammenpassen. Wenn bspw. 5 Steuerberater in einer Partnerschaftsgesellschaft firmieren, lässt sich der Bedarf deshalb nicht pauschal mit 5 getrennten Einzelpolicen beantworten. Insbesondere wenn Freiberufler aus unterschiedlichen Berufen in einem Büro oder einer Gesellschaft zusammenarbeiten, müssen die Tätigkeiten und Berufspflichten aller Beteiligten ausdrücklich erfasst sein.

Die Berufshaftpflicht für eine gemeinsame Praxis oder Kanzlei muss zur Gesellschaftsform und den Verantwortlichkeiten der Berufsträger passen. Eine Bürogemeinschaft, die Räume teilt, ist anders organisiert als eine Gesellschaft, die selbst Mandate oder Aufträge annimmt.

Anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften benötigen nach § 59n BRAO eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften enthält § 55f StBerG entsprechende Regeln. Prüfen Sie deshalb sowohl die Versicherung der Gesellschaft als auch die persönlichen Versicherungspflichten der beteiligten Berufsträger.

Berufshaftpflicht für Freiberufler nach der tatsächlichen Tätigkeit auswählen

Eine Berufshaftpflicht für Freiberufler muss die konkreten beruflichen Leistungen erfassen: Ein Journalist benötigt andere Klauseln als ein Physiotherapeut oder ein Statiker. Auch bei derselben Berufsbezeichnung können sich Risiken unterscheiden: Hausbesuche, invasive Behandlungen, Bauüberwachung oder die Verarbeitung sensibler Daten sollten erkennbar sein.

Eine gemeinsame Angebotsanfrage kann mehrere Schutzarten umfassen. Geben Sie dafür nicht nur Ihren Beruf, sondern die konkreten Leistungen, Auftraggeber und vorhandenen Versicherungen an. So lassen sich Lücken und unnötige Überschneidungen erkennen.

Haftpflicht für Freiberufler genauer einordnen ↗

Betriebliche Haftungsrisiken im Detail ↗

Meine Tätigkeiten für ein Angebot beschreiben ↗

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: passende Angebote zusammenstellen

Zusammenfassend kann also gesagt werden: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Versicherungsfälle zuständig, in denen der Unternehmer, sein Firmenareal oder einer der Mitarbeiter des Unternehmers Personenschäden oder Sachschäden verursacht hat. Eine Berufshaftpflichtversicherung ersetzt im vereinbarten Umfang Schäden aus beruflichen Fehlern; bei beratenden Berufen steht häufig die Vermögensschadenhaftpflicht im Vordergrund. Als langjährig tätige unabhängige Versicherungsmakler kennen wir selbstverständlich den genauen Unterschied zwischen den einzelnen Absicherungsarten und ermitteln den für Sie richtigen Versicherungsschutz – abgestimmt auf die ausgeübten Tätigkeiten und den gewünschten Leistungsumfang.

Berufshaftpflicht für Grafikdesigner ↗

Häusliche Pflegedienste versichern ↗

Besondere Haftung und Berufsschutz für Lotsen ↗

Betriebs- oder Berufshaftpflicht: weitere Abgrenzungen

Sind Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht dasselbe?

Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht können sich in einem Produkt ergänzen, bezeichnen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Maßgeblich ist, ob Betriebsrisiken, berufliche Fehler und reine Vermögensschäden im konkreten Vertrag erfasst sind.

Ist eine Berufshaftpflicht immer personenbezogen?

Eine Berufshaftpflicht kann einzelne Berufsträger, Gesellschaften und mitversicherte Beschäftigte erfassen. Der Vertrag muss zur Rechtsform und zu möglichen gesetzlichen Versicherungspflichten passen. Die Zahl der Personen allein bestimmt die Vertragsgestaltung nicht.

Braucht ein Arzt eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine Berufshaftpflicht?

Bei Ärzten ist eine medizinische Berufshaftpflicht mit passendem Schutz für Behandlungsrisiken maßgeblich. Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt Personenschäden durch Behandlung nicht als ihren Kernbereich ab. Praxisbetrieb und ärztliche Tätigkeiten müssen gemeinsam berücksichtigt werden.

Ist Verdienstausfall nach einem Unfall ein reiner Vermögensschaden?

In der Haftpflichtversicherung ist der Verdienstausfall nach einer versicherten Verletzung ein finanzieller Folgeschaden des Personenschadens. Ein reiner Vermögensschaden liegt dagegen ohne vorausgehende Verletzung oder Sachbeschädigung vor.

Sind IT-Fehler durch eine normale Betriebshaftpflicht gedeckt?

Eine Betriebshaftpflicht allein erfasst nicht verlässlich sämtliche Fehler eines IT-Dienstleisters. Für Entwicklungs-, Beratungs- und andere Leistungsfehler mit rein finanziellen Folgen ist eine passende IT-Berufshaftpflicht beziehungsweise Vermögensschadendeckung zu prüfen.

Ersetzt die Berufshaftpflicht eine Inhalts- oder Ausfallversicherung?

Die Berufshaftpflicht schützt vor versicherten Haftpflichtansprüchen. Eigene Einrichtung und eigene Ertragsausfälle gehören zu anderen Versicherungsbereichen. Solche Verträge können kombiniert werden, sind aber keine automatisch enthaltenen Berufshaftpflichtleistungen.

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