Welche Tätigkeiten gehören in die Blogger-Berufshaftpflicht?
Der Versicherungsschutz für Blogger sollte eigene Veröffentlichungen und Aufträge für andere Unternehmen berücksichtigen. Ein Reiseblog mit Werbepartnerschaften hat andere Aufgaben als ein reines Rezeptarchiv. Beschreiben Sie deshalb auch Newsletter, Videos, Podcasts und Social-Media-Kanäle, über die Sie Inhalte verbreiten. Ein versicherter Blogname allein erklärt noch nicht den gesamten Betrieb.
Relevant ist außerdem, wie Sie Einnahmen erzielen: mit Anzeigen, Affiliate-Links, bezahlten Beiträgen oder selbst verkauften Produkten. Wer zusätzlich Beratungen anbietet, Reisen organisiert oder einen Shop betreibt, sollte diese Leistungen ausdrücklich angeben. Der Schutz für Medieninhalte ersetzt nicht jede Versicherung für Handel oder Veranstaltungen.
Eigene Inhalte
Artikel, Fotos, Interviews und Videos auf Ihren eigenen Kanälen.
Kooperationen
Beauftragte Beiträge und vereinbarte Veröffentlichungen für Werbepartner.
Weitere Leistungen
Workshops, Shop, Beratung oder Events gesondert beschreiben.
Blogger-Haftpflicht bei Fotos, Zitaten und Werbung
Eine Medienhaftpflicht kann Blogger bei versicherten Forderungen wegen versehentlicher Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen unterstützen. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf und der Vertrag: Der Versicherer prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt berechtigte Forderungen im versicherten Umfang. Ein Vorwurf bedeutet also nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen.
Bezahlte Kooperationen brauchen zudem eine passende Werbekennzeichnung. Halten Sie Absprachen mit dem Werbepartner, Bildlizenzen und Freigaben fest. Die Kennzeichnung eines Beitrags beantwortet nicht zugleich die Frage, ob alle Bilder verwendet werden dürfen oder jede Produktaussage stimmt. Die Haftpflicht ersetzt diese Prüfung nicht.
| Situation im Blog | Was vor Veröffentlichung zu klären ist |
|---|---|
| Stockfoto im gesponserten Beitrag | Lizenz für die konkrete kommerzielle Verwendung |
| Porträt einer erkennbaren Person | Erlaubnis beziehungsweise rechtliche Grundlage der Veröffentlichung |
| Affiliate-Empfehlung | Erkennbarkeit des kommerziellen Zusammenhangs |
| Übernommene Produktangabe | Beleg und Freigabe für die tatsächlich verwendete Aussage |
Was kostet eine Haftpflicht für Blogger?
| Beispiel für Blogger / Content Creator | Netto pro Jahr | Brutto pro Jahr |
|---|---|---|
| Hiscox: 100.000 € VSH, 3 Jahre Laufzeit | 135,00 € | 160,65 € |
| Markel: 150.000 € VSH, 1 Jahr Laufzeit | 170,00 € | 202,30 € |
Das Hiscox-Einstiegsbeispiel für Content Creator passt als Orientierung für einen entsprechend eingestuften Blogger: 30.000 € Jahresumsatz, 100.000 € Versicherungssumme, Jahreszahlung und drei Jahre Laufzeit. Der Anbieter nennt 11,25 € netto je Monat; daraus ergeben sich 135 € netto beziehungsweise 160,65 € brutto pro Jahr. Hiscox nennt für die Berufshaftpflicht 0 € Selbstbeteiligung.
Die zweite Rechnung stammt aus der Markel-Pro-Media-Tabelle, Version 2: versicherte Medientätigkeit bis 30.000 € Jahresumsatz, 150.000 € VSH-Summe, ein Jahr Laufzeit, Jahreszahlung und 250 € Selbstbehalt ohne Rabatte. Die Beispiele enthalten jeweils 19 % Versicherungsteuer. Wegen der unterschiedlichen Summen, Laufzeiten und Bedingungen sind sie kein Vergleich identischer Leistungen.
Ihr Blog ist mehr als eine Umsatzangabe
Nennen Sie Themen, Kanäle und Kooperationen. So kann das Angebot auch Werbeaufträge und zusätzliche Leistungen berücksichtigen.
Ein falsches Bild im Blog: wie die Haftpflicht hilft
Ein Blogger nutzt in einem gesponserten Artikel ein Foto, dessen Lizenz den vereinbarten Werbeeinsatz nicht erlaubt. Der Rechteinhaber verlangt eine Zahlung; auch der Auftraggeber fordert Ersatz für die überarbeitete Kampagne. Für die Prüfung sind beide Forderungen getrennt zu betrachten. Entscheidend ist unter anderem, wer das Bild beschafft und welchen Nutzungsumfang zugesagt hat.
Melden Sie eine solche Forderung zeitnah an den Versicherer und sichern Sie Lizenzunterlagen, Veröffentlichung und E-Mail-Verlauf. Unterschreiben Sie eine geforderte Erklärung nicht ohne Abstimmung. Ob einzelne Kosten übernommen werden, hängt vom versicherten Anspruch und den Bedingungen ab; eine frei erfundene Erfolgsgarantie für die Kampagne wird dadurch nicht abgesichert.

Betriebshaftpflicht und Technikschutz für Blogger ergänzen
Die Betriebshaftpflicht für Blogger betrifft Personen- und Sachschäden aus der beruflichen Tätigkeit. Stoßen Sie bei einem gebuchten Produktionstermin ein fremdes Ausstellungsstück um, ist das ein anderer Schaden als eine falsche Bildlizenz. Wer häufig in Kundenräumen, Hotels oder Studios produziert, sollte diese praktische Arbeit im Angebot mit erfassen lassen.
Eine beschädigte eigene Kamera und der Verlust des eigenen Laptops gehören dagegen zum Schutz der Ausrüstung. Ebenso ist ein gehackter Blog mit Wiederherstellungsaufwand nicht automatisch ein Haftpflichtschaden. Elektronik- oder Cyberbausteine betreffen solche eigenen Risiken und sollten nach Technikwert, Datensicherung und Abhängigkeit von den Kanälen ausgewählt werden.
Dritter fordert Geld
Berufs- oder Betriebshaftpflicht je nach Schadenart.
Eigene Technik fällt aus
Versicherung der Ausrüstung und passende versicherte Gefahren prüfen.
Blog oder Account angegriffen
Eigenschadenleistungen einer Cyberversicherung getrennt vergleichen.
Blogger-Versicherung passend zu Reichweite und Aufträgen anfragen
Für ein persönliches Angebot sind Jahresumsatz, Themengebiete und die Art Ihrer Auftraggeber wichtig. Geben Sie internationale Kooperationen und besondere Zielmärkte an. Eine größere Reichweite erhöht nicht automatisch jeden Beitrag, kann aber die Folgen einer Veröffentlichung beeinflussen. Besonders bei wiederkehrenden Kampagnen lohnt sich eine ausreichende Versicherungssumme.
Auch bereits erhobene Forderungen und bekannte Streitigkeiten gehören in die Anfrage. Eine neue Versicherung bezahlt nicht rückwirkend beliebige schon bekannte Probleme. Wenn Sie erst nebenberuflich starten, nennen Sie den erwarteten Umsatz und den geplanten Umfang; die Tätigkeit lässt sich später entsprechend ihrer Entwicklung überprüfen.
Redakteure: Verantwortung für Veröffentlichungen ↗
Bloggen und versichert sein: Fragen zur Blogger-Haftpflicht
Brauchen nebenberufliche Blogger eine Berufshaftpflicht?
Auch nebenberufliche Blogger können wegen veröffentlichter Texte oder Bilder mit finanziellen Forderungen konfrontiert werden. Eine Blogger-Berufshaftpflicht ist deshalb bereits bei kleinen gewerblichen Projekten zu prüfen; der Umsatz allein sagt wenig über die möglichen Folgen einer Rechtsverletzung aus.
Wie teuer ist das Einstiegsbeispiel für eine Blogger-Haftpflicht?
Für als Content Creator versicherte Blogger nennt Hiscox 135 € netto beziehungsweise 160,65 € brutto jährlich bei 30.000 € Umsatz, 100.000 € Deckung, 0 € Selbstbehalt, Jahreszahlung und drei Jahren Laufzeit. Die Bruttosumme enthält 19 % Versicherungsteuer; die konkrete Tätigkeit muss zum Tarif passen.
Sind Affiliate-Links in der Blogger-Versicherung berücksichtigt?
Affiliate-Marketing sollte in der Tätigkeitsbeschreibung für die Blogger-Berufshaftpflicht stehen. Prüfen Sie den Schutz für die damit verbundenen Veröffentlichungen und Werbeaussagen. Die Haftpflicht entbindet Blogger nicht davon, Werbung und kommerzielle Verbindungen korrekt kenntlich zu machen.
Ersetzt die private Haftpflicht eine Blogger-Berufshaftpflicht?
Eine private Haftpflicht ist kein verlässlicher Ersatz für die Blogger-Berufshaftpflicht. Berufliche Veröffentlichungen und bezahlte Kooperationen müssen in einem passenden Vertrag versichert sein; einzelne private Nebenberufsregelungen sollten nicht ungeprüft auf den gesamten Blogbetrieb übertragen werden.
Bezahlt die Blogger-Haftpflicht eine Abmahnung automatisch?
Bei einer Abmahnung prüft die Blogger-Haftpflicht zunächst den behaupteten Verstoß und die Deckung. Versichert sein können Abwehr und berechtigte Ersatzansprüche. Vertragsstrafen, Bußgelder oder jede geforderte Zahlung sind damit nicht pauschal übernommen.
Sind Kamera und Laptop über die Blogger-Haftpflicht versichert?
Die Blogger-Haftpflicht schützt vor versicherten Ansprüchen Dritter. Für Schäden an eigener Kamera und eigenem Laptop ist ein geeigneter Sach- oder Elektronikschutz nötig. Das gilt auch dann, wenn die Geräte ausschließlich für den Blog genutzt werden.
Was müssen Blogger bei einem zusätzlichen Onlineshop angeben?
Blogger sollten Warenverkauf und Eigenprodukte zusätzlich zur Veröffentlichungstätigkeit angeben. Für den Shop können andere Haftungsrisiken entstehen als für Blogtexte; die Blogger-Berufshaftpflicht muss deshalb um den tatsächlich benötigten Gewerbeschutz ergänzt werden.
Welche Angaben braucht ein Angebot für Blogger?
Für die Blogger-Versicherung helfen Thema, Kanäle, Umsatz, Werbekooperationen und zusätzliche Leistungen. Nennen Sie außerdem Auslandsgeschäft, Mitarbeiter und bekannte Schäden. Mit diesen Angaben lässt sich die Absicherung konkreter vergleichen als allein mit der Bezeichnung Blogger.
