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Steuerberater · Berufshaftpflicht

Steuerberater absichern: Mandatsrisiken und Kanzleiform entscheiden

Steuerberater benötigen eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden. Die passende Deckung richtet sich jedoch nicht nur nach der gesetzlichen Mindestversicherung: Mandatsstruktur, Rechtsform und vereinbarte Haftungsbegrenzungen können deutlich höhere Summen erforderlich machen.

Steuerberaterin erläutert einem Unternehmer seinen Jahresabschluss

Die Pflichtdeckung hängt von der Kanzleistruktur ab

Selbstständige Steuerberater müssen nach § 67 StBerG eine Berufshaftpflicht unterhalten. Für die Einzelperson beträgt die Mindestversicherung nach der DVStB grundsätzlich 250.000 € je Versicherungsfall. Berufsausübungsgesellschaften unterliegen eigenen Vorgaben nach § 55f StBerG.

Bei Gesellschaften ohne beschränkte persönliche Haftung sind grundsätzlich 500.000 € je Fall vorgesehen; bei rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung 1 Mio. €. Jahreshöchstleistung und konkrete Gesellschaftsstruktur müssen ebenfalls passen. Eine Einzelpolice eines Partners ersetzt nicht ungeprüft den notwendigen Gesellschaftsschutz.

StrukturGrundsätzliche Mindestdeckung je Fall
Selbstständiger Steuerberater als Einzelperson250.000 €
Berufsausübungsgesellschaft ohne beschränkte persönliche Haftung500.000 €
Berufsausübungsgesellschaft mit rechtsformbedingter Haftungsbeschränkung1 Mio. €

Drei Beitragsbeispiele für eine kleine Steuerberater-Einzelkanzlei

Markel Pro RSW, Antrag Version 3, nennt bis 50.000 € Jahresumsatz die folgenden Grundbeiträge. Zugrunde liegen ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und 750 € Selbstbehalt. Tätigkeits-, Gründungs- oder weitere Nachlässe sowie Zusatzbausteine sind nicht berücksichtigt.

Die Pflichtversicherungssumme steht nach dem Antrag vierfach jährlich zur Verfügung; darüber hinausgehende Summen zweifach. Besondere Tätigkeiten wie bestimmte Kapitalanlageprüfungen, Due-Diligence-Reports oder außereuropäische Rechtsberatung benötigen eine gesonderte Risikoprüfung.

VSH-SummeNetto pro JahrMit 19 % Steuer pro Jahr
250.000 €200 €238 €
500.000 €500 €595 €
1 Mio. €600 €714 €

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Ein versäumter Einspruch kann einen Mandanten schädigen

Fiktives Beispiel: Eine Steuerberaterkanzlei notiert eine maßgebliche Rechtsbehelfsfrist falsch. Der Mandant verlangt Ersatz eines dadurch entstandenen steuerlichen Nachteils. Die VSH prüft, ob ein rechtzeitiger Einspruch tatsächlich erfolgreich gewesen wäre und welcher Schaden auf dem Fehler beruht.

Eine ohnehin rechtmäßig geschuldete Steuer wird nicht allein wegen einer fehlerhaften Bearbeitung zum versicherten Schaden. Haftungsgrund und Schadenhöhe müssen konkret festgestellt werden. Unberechtigte Forderungen werden im versicherten Rahmen abgewehrt.

Steuerberater prüft Abschlussunterlagen und Mandatsdokumente in seiner Kanzlei

Mindestversicherung und wirksame Haftungsbegrenzung abstimmen

Steuerberater, die ihre Haftung durch allgemeine Auftragsbedingungen begrenzen möchten, sollten § 67a StBerG und den dafür erforderlichen Versicherungsschutz beachten. Die bloße gesetzliche Mindestdeckung ist nicht automatisch ausreichend für jede gewünschte Begrenzung.

Auch bei Kooperationen, Sozietäten oder mehreren Berufszulassungen müssen persönliche Deckung und Gesellschaftspolice ineinandergreifen. Ein Wechsel der Rechtsform sollte deshalb vor Wirksamwerden mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Treuhand, Insolvenzverwaltung und Beratung gesondert erfassen

Steuerberater können neben laufenden Steuerangelegenheiten weitere zulässige Aufgaben übernehmen. Dazu gehören je nach Mandat wirtschaftliche Beratung, Testamentsvollstreckung oder Insolvenzverwaltung. Diese Tätigkeiten müssen im Vertrag erfasst sein und können besondere Summen erfordern.

Für Besucherunfälle und Sachschäden in der Kanzlei ergänzt Bürohaftpflicht. Im dargestellten Markel-Modell kostet 3 Mio. € Betriebshaftpflicht zusätzlich 60 € netto / 71,40 € brutto jährlich; Selbstbehalt 250 € bei Sachschäden und 0 € bei Personenschäden.

Insolvenzverwalter ↗

Wirtschaftsprüfer ↗

Altmandate und Kanzleiübernahmen nicht übersehen

Bei einem Versichererwechsel sollte eine lückenlose Pflichtdeckung bestehen. Prüfen Sie außerdem frühere Pflichtverletzungen, später erhobene Ansprüche und die Behandlung übernommener Mandate. Eine neue Police übernimmt nicht automatisch jede bekannte Altlast.

Für das Angebot helfen Umsatz, Rechtsform, Zahl der Berufsträger, Tätigkeitsschwerpunkte und bisherige Schäden. Vertragsanforderungen wichtiger Mandanten sowie vorhandene Haftungsbegrenzungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.

Berufshaftpflicht für Steuerbevollmächtigte ↗

Steuerberater: Pflichtdeckung und Kanzleiversicherung

Ist Berufshaftpflicht für Steuerberater Pflicht?

Selbstständige Steuerberater müssen nach § 67 StBerG eine passende Berufshaftpflicht unterhalten. Für Berufsausübungsgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen nach § 55f StBerG.

Was kostet Steuerberater-VSH im dargestellten Beispiel?

Eine Einzelkanzlei bis 50.000 € Umsatz erhält im Markel-Grundbeispiel 250.000 € VSH für 200 € netto / 238 € inklusive 19 % Steuer jährlich, mit 750 € Selbstbehalt, Jahreszahlung und einem Jahr Laufzeit.

Reichen 250.000 € für jede Steuerberaterkanzlei?

250.000 € sind nicht für jede Steuerberaterkanzlei ausreichend. Gesellschaftsform, Haftungsbegrenzungen und mögliche Mandantenschäden können höhere Deckungen erfordern.

Ersetzt die VSH jede Steuernachzahlung?

Steuerberater-VSH ersetzt nicht automatisch ohnehin geschuldete Steuern. Ein durch einen versicherten Beratungsfehler verursachter zusätzlicher Nachteil ist gesondert zu prüfen.

Sind angestellte Steuerberater immer vollständig mitversichert?

Angestellte Steuerberater sollten ihren Einschluss in der Kanzleipolice und eventuelle eigene Mandate prüfen. Tätigkeiten im eigenen Namen können eine zusätzliche persönliche Deckung erfordern.

Muss eine neue Gesellschaftsform gemeldet werden?

Steuerberater sollten eine Änderung der Kanzleirechtsform vorab versicherungsseitig abstimmen. Pflichtsumme, Versicherungsnehmer und Gesellschaftsschutz können sich ändern.

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