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Interim-Manager · Berufshaftpflicht

Haftpflicht für Interim-Manager – die Funktion entscheidet über den Schutz

Interim-Manager übernehmen Verantwortung auf Zeit. Ob sie beraten, ein Projekt operativ steuern oder als Geschäftsführer bestellt werden, macht für die Versicherung einen wesentlichen Unterschied. Berufshaftpflicht und D&O müssen deshalb vor Mandatsbeginn an den tatsächlichen Befugnissen ausgerichtet werden.

Interim-Managerin leitet eine Besprechung zur Betriebsorganisation

Beratung auf Zeit ist nicht automatisch Organhaftung

Die Berufshaftpflicht für Interim-Manager erfasst versicherte Ansprüche aus der beruflichen Dienstleistung. Eine Bestellung zum Geschäftsführer oder Vorstand kann daneben persönliche Organhaftung auslösen. Dafür ist eine passende D&O-Vereinbarung zu prüfen. Die Bezeichnung „Interim“ entscheidet nicht darüber, welche Rolle rechtlich ausgeübt wird.

Markel Pro Berater unterscheidet ausdrücklich Interim-Management ohne organschaftliche Tätigkeit von einer gesondert zu vereinbarenden Organfunktion. Prüfen Sie das Mandat daher anhand von Bestellung, Vollmachten und tatsächlich übernommenen Aufgaben. Eine Kunden-D&O kann helfen, ihr persönlicher Einschluss sollte aber bestätigt werden.

MandatsrolleDeckungsschwerpunkt
Externer Berater mit UmsetzungshilfeBerufshaftpflicht für die Dienstleistung
Operative Leitung ohne OrganbestellungAufgaben und Befugnisse mit Beraterdeckung abgleichen
Bestellter Geschäftsführer oder VorstandD&O und weitere berufliche Tätigkeiten abstimmen

Berater-VSH mit optionalem Interim-D&O-Baustein: eine Rechnung

Beispiel nach Markel Pro Berater, Antrag Version 2: Interim-Beratung bis 100.000 € Jahresumsatz, 500.000 € VSH, jährliche Zahlung und ein Jahr Laufzeit ohne Nachlässe. Die VSH kostet 405 € netto / 481,95 € inklusive 19 % Steuer pro Jahr, bei 0 € VSH-Selbstbehalt und dreifacher Jahreshöchstleistung.

Ein optionaler D&O-Baustein für Interim-Manager kann in dieser Umsatzstufe ergänzt werden. Die unten genannten D&O-Grenzen gelten innerhalb der VSH-Summe, nicht zusätzlich darüber. Für den Zusatzbaustein nennt der Antrag 250 € Selbstbehalt je Schaden; Mandats- und Annahmevoraussetzungen bleiben zu prüfen.

D&O-ErgänzungZusatz netto / JahrVSH + Zusatz brutto / Jahr
100.000 € D&O-Grenze50 €541,45 €
250.000 € D&O-Grenze115 €618,80 €
500.000 € D&O-Grenze225 €749,70 €

Keine pauschale Deckung jedes Führungsmandats

Nennen Sie Ihre Befugnisse als Interim-Manager genau. Lassen Sie prüfen, welche Aufgaben dieser Baustein abdeckt und ob Sie für eine Geschäftsführer- oder andere Organfunktion zusätzlich eine persönliche D&O benötigen.

Interim-Mandat individuell prüfen lassen ↗

Budgetüberschreitung: Wer erhebt welchen Anspruch?

Fiktiver Fall: Ein Interim-Manager steuert die Einführung eines neuen Logistiksystems. Eine erforderliche Abstimmung bleibt aus; zusätzliche Dienstleisterkosten entstehen. Der Kunde verlangt Schadenersatz. Für die Versicherung ist wesentlich, ob der Vorwurf eine externe Dienstleistung oder eine persönliche Organpflicht betrifft.

Auch ein hoher Schaden ist nicht automatisch berechtigt. Auftrag, Befugnisse, Freigaben und Mitwirkung des Unternehmens müssen geprüft werden. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört deshalb zu den wichtigen Leistungen einer passenden Haftpflichtdeckung.

Interim-Manager und Controller prüfen die Meilensteine eines Unternehmensprojekts

Was die D&O des Auftraggebers tatsächlich abdeckt

Eine Unternehmens-D&O kann Interim-Manager als versicherte Personen einschließen. Prüfen Sie den konkreten Personenkreis, das Mandat, mögliche Ausschlüsse und die verfügbare Summe. Diese kann mit anderen Führungskräften geteilt werden und ist nicht automatisch allein für Sie reserviert.

Außerdem sind Nachmeldefristen und der Umgang mit Ansprüchen nach Ende des Mandats relevant. Eine Versicherungsbestätigung sollte deshalb mehr aussagen als nur „D&O vorhanden“. Stimmen Sie eine eigene persönliche D&O oder Beraterdeckung mit dem bestehenden Schutz ab.

Mandatswechsel und spätere Forderungen

Interim-Mandate sind zeitlich begrenzt, Ansprüche können aber erst später auftauchen. Prüfen Sie daher, welches Ereignis den Versicherungsfall auslöst und welche früheren Tätigkeiten oder späteren Meldungen erfasst sind. Bei D&O und Berufshaftpflicht können unterschiedliche zeitliche Mechanismen gelten.

Eine geordnete Übergabe mit offenen Punkten, Entscheidungen und noch ausstehenden Freigaben hilft auch bei der späteren Anspruchsprüfung. Bekannte Fehler oder konkrete Vorwürfe lassen sich nicht durch einen neuen Vertrag einfach rückwirkend absichern.

Für das Angebot Befugnisse und Mandatsunternehmen nennen

Geben Sie Beratungsumsatz, Funktion, Bestellungen, Vollmachten, Branche und wirtschaftliche Situation des Mandatsunternehmens an. Ergänzen Sie bestehende D&O-Policen, Auslandseinsätze und geplante Sanierungsaufgaben. Bei mehreren Mandaten müssen die jeweiligen Tätigkeiten nachvollziehbar sein.

Die Anfrage sollte außerdem die gewünschte VSH-Summe, D&O-Grenze, Selbstbehalte und Vorversicherungen enthalten. So kann geprüft werden, ob ein Zusatzbaustein ausreicht oder getrennte Verträge zweckmäßiger sind.

Managementberater-Berufshaftpflicht ↗

D&O für Führungskräfte ↗

Interim-Manager zwischen Beratungsauftrag und Organverantwortung

Braucht jeder Interim-Manager eine D&O?

Ob ein Interim-Manager D&O benötigt, hängt von seiner Funktion und persönlichen Führungsverantwortung ab. Bei Organbestellung ist die D&O-Frage besonders wichtig; externe Beratungsleistungen brauchen daneben eine passende Berufshaftpflicht.

Was kostet Interim-Haftpflicht mit D&O-Baustein?

Das Markel-Beispiel bis 100.000 € Umsatz mit 500.000 € VSH und 100.000 € Interim-D&O-Grenze kostet 455 € netto / 541,45 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung; VSH-Selbstbehalt 0 €, D&O-Baustein 250 €. Die D&O-Grenze liegt innerhalb der VSH-Summe.

Bin ich als Interim-Geschäftsführer über den Kunden versichert?

Ein Interim-Geschäftsführer sollte seinen persönlichen Einschluss in der Kunden-D&O bestätigen lassen. Verfügbare Summe, Mandat und zeitlicher Schutz können begrenzt sein; eine vorhandene Police allein genügt als Nachweis nicht.

Gilt Beraterhaftpflicht für Organentscheidungen?

Beraterhaftpflicht deckt Organentscheidungen eines Interim-Managers nicht automatisch. Eine entsprechende D&O-Vereinbarung oder ausdrückliche Erweiterung ist gesondert zu prüfen.

Was passiert mit Forderungen nach Mandatsende?

Bei Interim-Manager-Versicherungen sind der Auslöser des Versicherungsfalls, Rückwärtsdeckung und Nachmelde- beziehungsweise Nachhaftungsregeln entscheidend. Das Ende des Mandats beendet nicht automatisch jede mögliche Haftung.

Sind Sanierungsmandate in der Interim-Versicherung enthalten?

Sanierungsmandate müssen in der Interim-Versicherung konkret angegeben werden. Wirtschaftliche Lage, Befugnisse und besondere Risiken können eine individuelle Annahme und zusätzliche Bedingungen erfordern.

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