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Fitnessstudio · Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht fürs Fitnessstudio: Den gesamten Trainingsbetrieb absichern

Eine Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht schützt den Betreiber bei versicherten Ansprüchen von Mitgliedern, Besuchern und anderen Dritten. Dazu gehören mögliche Fehler bei Training und Organisation ebenso wie Risiken aus Räumen und Geräten. Eigene beschädigte Trainingsmaschinen benötigen dagegen einen anderen Schutz.

Trainerin erklärt einem älteren Mitglied ein Trainingsgerät im Fitnessstudio

Fitnessstudio-Haftpflicht: Geräte und Trainingsorganisation gehören zusammen

Die Betriebshaftpflicht eines Fitnessstudios sollte nicht nur die Adresse und Zahl der Beschäftigten erfassen. Wichtig sind auch Trainingsangebot, Geräteeinsatz und Betreuungsmodell. Ein Studio mit dauerhaft anwesenden Trainern unterscheidet sich organisatorisch von einem weitgehend automatisierten Zugangssystem.

Kommt ein Mitglied zu Schaden, werden Ursache und Verantwortung geprüft. Ein defektes Gerät, eine ungeeignete Anleitung oder eine übersehene Gefahrenstelle können Ansprüche gegen das Studio auslösen. Der Vertrag sollte die tatsächlichen Abläufe berücksichtigen; eine pauschale Versicherung jedes Sportunfalls ist damit nicht verbunden.

Gerätetraining

Verantwortung für Bereitstellung, Kontrolle und Nutzung der Trainingsgeräte.

Kurse und Einweisung

Anleitung durch Beschäftigte und die Organisation des Kursangebots.

Studioflächen

Empfang, Trainingsräume, Umkleiden, Duschen und weitere genutzte Bereiche.

Angestellte und freie Trainer im Haftpflichtvertrag des Fitnessstudios

Die Betriebshaftpflicht eines Fitnessstudios kann die betriebliche Tätigkeit seiner angestellten Trainer einschließen. Bei freien Trainern muss genauer unterschieden werden: Der Schutz der eigenen Haftung des Studios ist nicht automatisch eine persönliche Berufshaftpflicht des selbstständigen Trainers.

Der Branchenverband DSSV empfiehlt Studiobetreibern, bei der Zusammenarbeit mit freien Trainern einen Nachweis deren Trainerhaftpflicht einzuholen. Klären Sie daneben, wer den Kursvertrag mit dem Mitglied schließt, wer die Anleitung übernimmt und welche Leistungen das Studio selbst verantwortet.

ZusammenarbeitHaftpflichtfrage
Angestellter TrainerSind seine betrieblichen Aufgaben mitversichert?
Freier Trainer mit eigenen KundenBesteht eine eigene Trainer-Berufshaftpflicht?
Kurs wird im Namen des Studios verkauftWelche Organisations- und Vertragspflichten trägt das Studio?
Externer SpezialkursIst die angebotene Tätigkeit im Studiotarif erfasst?

Sauna, EMS, Kinderbetreuung: Zusatzangebote des Fitnessstudios angeben

Eine Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht sollte alle wesentlichen Zusatzangebote kennen. Sauna, Solarium, EMS-Training, Kinderbetreuung oder medizinisch ausgerichtete Leistungen können eine andere Prüfung benötigen als gewöhnliches Gerätetraining. Neue Angebote sollten vor dem Start mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Auch ein Verkauf von Getränken, Nahrungsergänzung oder eigenen Produkten gehört in die Beschreibung. Dabei kann Produkthaftpflicht relevant werden. Stellen Sie selbst Produkte her oder vertreiben Sie diese unter eigener Marke, sollte diese Rolle ausdrücklich berücksichtigt werden.

Unbetreute Öffnungszeiten nicht übersehen

Bei einem 24-Stunden-Studio sollten Zugangsorganisation und Zeiten ohne Personal im Angebot genannt werden. Ein bisher betreuter Betrieb bleibt nach einer Umstellung nicht automatisch unverändert versichert.

Fitnessstudioleiter kontrolliert die Trainingsfläche mit einem Tablet

Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht: Beispielrechnung nach Personenzahl

Fitnessstudio: tätige PersonenJährlich netto, Tarifstand Juli 2023Mit 19 % Versicherungssteuer
Bis vier Personen150,00 €178,50 €
Fünf bis zehn Personen230,00 €273,70 €
Zwölf Personen: 12 × 30 €360,00 €428,40 €

Die Firmenkundenbroschüre der Haftpflichtkasse mit Stand Juli 2023 nennt Fitnessstudios im versicherbaren Bereich der Freizeitbetriebe. Nach der dort veröffentlichten Tabelle ergeben sich die folgenden Jahresbeiträge für einen Standort. Grundlage sind 3 Mio. € Personen- und Sachschäden und 100.000 € Vermögensschäden.

Die Werte sind Berechnungen nach diesem veröffentlichten älteren Tarifstand, keine neue individuelle Tarifzusage. Selbstbeteiligung und Laufzeit werden in der Beitragstabelle nicht festgelegt; besondere Studioangebote und heutige Annahmebedingungen sind im aktuellen Angebot zu prüfen. Es handelt sich um die personenbezogene Berechnungsvariante, nicht um eine umsatzabhängige Kalkulation.

Mit Ihrem Studio vergleichen

Nennen Sie Personenzahl, Umsatz, Trainingsangebot und Öffnungszeiten. So lässt sich ein aktueller Beitrag für Ihren Betrieb und die gewünschte Deckung berechnen.

Was die Fitnessstudio-Haftpflicht bei eigenen Geräten nicht ersetzt

Die Betriebshaftpflicht des Fitnessstudios übernimmt grundsätzlich keine beliebigen Schäden an dessen eigenen Geräten. Für einen versicherten Brand- oder Leitungswasserschaden an Einrichtung und Inventar kommt eine Inhaltsversicherung infrage. Für technische Schäden können Elektronik- oder Maschinenversicherungen relevant sein.

Auch bei geleasten oder gemieteten Geräten ist die Zuordnung zu prüfen. Ein Haftpflichtvertrag ersetzt nicht automatisch die vertraglich vereinbarte Absicherung der Maschine. Wenn ein Sachschaden die Öffnung verhindert, benötigen laufende Kosten und Ertragsausfall ebenfalls einen passenden Baustein.

SchadenVersicherungsbereich
Mitglied verlangt Ersatz wegen eines StudiofehlersBetriebshaftpflicht
Eigene Geräte werden durch versicherten Brand zerstörtInhaltsversicherung
Technischer Defekt an versicherter MaschineTechnik- beziehungsweise Maschinenversicherung nach Bedingungen
Studio bleibt nach versichertem Sachschaden geschlossenErtragsausfallversicherung
Streit über einen MitgliedsvertragGeeigneter Firmenrechtsschutz, nicht pauschal Haftpflicht

Ihr Fitnessstudio im Haftpflichtangebot vollständig darstellen

Beschreiben Sie Fläche, Standorte, Mitarbeiter und Umsatz sowie die vorhandenen Trainings- und Wellnessangebote. Geben Sie an, welche Kurse eigene Mitarbeiter leiten und wo freie Trainer eingesetzt werden. Bei Änderungen des Geschäftsmodells ist auch der bestehende Vertrag erneut zu prüfen.

Vergleichen Sie nicht nur die Hauptversicherungssumme. Mietschäden, Schäden an Mitgliedereigentum, Fremdtrainerregelungen und mögliche Selbstbehalte können für den Alltag entscheidend sein. Das unverbindliche Angebot sollte diese Punkte verständlich ausweisen.

Berufshaftpflicht für Sportlehrer ↗

Firmeninhaltsversicherung für Studioinventar ↗

Elektronikversicherung für Studiotechnik ↗

Bodybuildingstudio mit Kraftsportschwerpunkt ↗

Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung für Fitnessstudios

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für ein Fitnessstudio?

Eine Rechnung nach der Haftpflichtkasse-Broschüre vom Juli 2023 ergibt für ein Fitnessstudio mit bis zu vier tätigen Personen 150 € netto beziehungsweise 178,50 € inklusive Steuer jährlich. Grundlage sind 3 Mio. € Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € Vermögensschäden. Selbstbehalt, Laufzeit und aktuelle Annahmebedingungen sind im persönlichen Angebot zu prüfen.

Sind angestellte Trainer in der Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht versichert?

Die Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht kann die betriebliche Tätigkeit angestellter Trainer erfassen. Aufgaben und besondere Trainingsangebote sollten im Vertrag berücksichtigt sein.

Sind freie Trainer automatisch durch die Fitnessstudio-Haftpflicht geschützt?

Freie Trainer sind nicht automatisch persönlich durch die Fitnessstudio-Haftpflicht abgesichert. Die Haftung des Studios und die eigene Berufshaftpflicht des Trainers sind getrennt zu prüfen.

Zahlt die Betriebshaftpflicht des Fitnessstudios bei jedem Trainingsunfall?

Die Betriebshaftpflicht eines Fitnessstudios prüft, ob der Betreiber für den Unfall haftet. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; berechtigte Ansprüche werden im versicherten Umfang entschädigt.

Ist ein 24-Stunden-Studio über gewöhnliche Fitnessstudio-Haftpflicht versichert?

Eine Fitnessstudio-Haftpflicht sollte unbetreute Öffnungszeiten und das Zugangsmodell ausdrücklich berücksichtigen. Eine automatische unveränderte Deckung nach Umstellung auf 24-Stunden-Betrieb sollte nicht angenommen werden.

Sind Sauna und EMS in der Fitnessstudio-Haftpflicht enthalten?

Sauna und EMS sind in der Fitnessstudio-Haftpflicht anhand der vereinbarten Tätigkeiten zu prüfen. Solche Zusatzangebote sollten vor Aufnahme angegeben werden.

Ersetzt die Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht kaputte Trainingsgeräte?

Die Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht ist grundsätzlich kein Schutz gegen Schäden an eigenen Trainingsgeräten. Dafür kommen je nach Ursache Inhalts- und Technikversicherungen infrage.

Welche Angaben braucht ein Betriebshaftpflichtangebot für Fitnessstudios?

Für die Fitnessstudio-Betriebshaftpflicht werden Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, Trainingsangebote und Öffnungszeiten benötigt. Freie Trainer, Wellnessbereiche und Produktverkauf ergänzen das Risikoprofil.

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