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Bestattungsunternehmen · Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht für Bestattungsunternehmen: den gesamten Betrieb absichern

Ein Bestattungsunternehmen trägt Verantwortung für Besucher, Beschäftigte, übernommene Gegenstände und verlässlich organisierte Abläufe. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt bei versicherten Personen- und Sachschäden. Für finanzielle Folgen von Organisationsfehlern kommt eine Vermögensschadenhaftpflicht hinzu. Ein gutes Angebot berücksichtigt beides und beschreibt auch Filialen, Fremdleistungen und Überführungen.

Inhaberin und Mitarbeiter vor einem Bestattungsunternehmen mit Überführungsfahrzeug

Welchen Schutz braucht Ihr Bestattungsunternehmen?

Erfassen Sie für die Betriebshaftpflicht nicht nur die Zahl der Bestattungen, sondern die tatsächlich ausgeführten Arbeiten. Ein Betrieb mit eigenen Abschiedsräumen, Versorgung und Fuhrpark hat andere Risiken als ein Unternehmen, das überwiegend organisiert und praktische Leistungen beauftragt. Beschreiben Sie außerdem Tätigkeiten, die nur gelegentlich vorkommen, etwa Auslandsüberführungen oder Arbeiten an Grabstellen.

Bei mehreren Standorten sollten alle Filialen und die dort ausgeführten Aufgaben berücksichtigt werden. Nutzen Sie zusätzliche Räume nur zeitweise, beispielsweise eine angemietete Trauerhalle, gehört auch das in die Anfrage. Der Versicherer muss erkennen können, wo Ihr Unternehmen Verantwortung für Besucher und fremdes Eigentum übernimmt.

Besucher und Veranstaltungsräume

Ein ungesicherter Zugang oder eine umstürzende Dekoration kann Angehörige verletzen. Hier sind Personen- und Sachschäden sowie die Verantwortung für genutzte Räume wichtig.

Organisation und Bestellungen

Eine falsche Terminabstimmung kann zusätzliche Fremdkosten verursachen. Für solche finanziellen Schäden ist eine passende Vermögensschadenhaftpflicht nötig.

Übernommene Gegenstände

Schlüssel, Erinnerungsstücke und gemietete Ausstattung sollten ausdrücklich berücksichtigt werden. Prüfen Sie die Leistungen für Beschädigung und Verlust.

Eigene Betriebseinrichtung

Ein Brand im Abschiedsraum beschädigt Ihren eigenen Betrieb. Hierfür brauchen Sie Sachschutz und gegebenenfalls eine Ertragsausfallversicherung zusätzlich zur Haftpflicht.

Betriebshaftpflicht für Mitarbeiter, Filialen und beauftragte Partner

Die Betriebshaftpflicht eines Bestattungsunternehmens sollte die Beschäftigten bei ihren betrieblichen Aufgaben einschließen. Nennen Sie neben fest angestellten Kräften auch Aushilfen, Auszubildende und Personal im Bereitschaftsdienst. Entscheidend ist, dass sowohl der Personenkreis als auch dessen praktische Arbeiten zum vereinbarten Schutz gehören.

Beauftragen Sie externe Träger, Floristen oder Überführungsdienste, sollten Sie zwei Punkte klären: Ihre Verantwortung gegenüber den Angehörigen und den eigenen Versicherungsschutz des Partners. Bewahren Sie Leistungsvereinbarungen und Versicherungsnachweise auf. Wird ein Auftrag im Namen Ihres Unternehmens erteilt, kann die Forderung zunächst bei Ihnen eingehen, auch wenn ein anderer Betrieb den Fehler gemacht hat.

Betriebliche SituationWas im Angebot stehen sollte
Mehrere GeschäftsstellenAdressen, rechtliche Unternehmen und Tätigkeiten je Standort
Aushilfen bei TrauerfeiernMitversicherte Personen und ihre konkreten Aufgaben
Externe ÜberführungEigene vertragliche Verantwortung und Schutz des Transportpartners
Gemietete TrauerhalleSchäden an Räumen und geliehener beweglicher Ausstattung
Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens bereiten eine Trauerhalle vor und prüfen die Laufwege

Was kostet die Vermögensschadenhaftpflicht eines Bestattungsunternehmens?

Markel Pro Dienstleister, Antrag Version 1, ermöglicht diese VSH-Tarifrechnungen für Bestattungsunternehmen bis 150.000 € Jahresumsatz. Voraussetzungen: Jahreszahlung, ein Jahr Laufzeit, 0 € Selbstbehalt, keine Nachlässe; dreifache Jahreshöchstleistung. Bruttobeiträge enthalten 19 % Versicherungsteuer.

VSH je SchadenNetto/JahrBrutto/Jahr
500.000 €365,00 €434,35 €
1.000.000 €475,00 €565,25 €

Den Gesamtbeitrag für Ihren Betrieb anfragen

Die Tabelle berechnet nur den VSH-Baustein. Betriebshaftpflicht für die praktischen Bestattungsleistungen, Fahrzeuge, Einrichtung und Ausfallschutz werden gesondert angeboten. Beschreiben Sie Ihre Leistungen, damit Sie einen nachvollziehbaren Gesamtpreis erhalten.

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Fehlbestellungen im Bestattungsunternehmen: Wann helfen Eigenschadenleistungen?

Eine fehlerhafte Bestellung kann Ihr Bestattungsunternehmen selbst Geld kosten, ohne dass die Angehörigen Schadenersatz verlangen. Denkbar ist beispielsweise, dass eine bereits produzierte Traueranzeige wegen Ihrer falschen Angaben neu erstellt werden muss und Sie diese Mehrkosten nicht weiterberechnen können. Das ist eine andere Frage als die Haftung für einen beschädigten Gegenstand.

ALLCURA beschreibt für Bestattungsinstitute neben der Vermögensschadenhaftpflicht auch Eigenschadenleistungen. Dazu gehören unter den jeweiligen Bedingungen fahrlässig verursachte Fehlkosten bei Aufträgen für Trauerdrucksachen und Blumenschmuck sowie bestimmte Kosten zur Mängelbeseitigung. Fragen Sie nach den versicherten Kostenarten, Grenzen und Selbstbehalten, wenn Ihr Unternehmen solche Aufträge regelmäßig selbst vergibt.

Finanzielle Forderung eines Angehörigen

Durch eine fehlerhafte Abstimmung entstehen dem Auftraggeber zusätzliche Kosten. Die VSH prüft den behaupteten Organisationsfehler und den Schadenersatzanspruch.

Mehrkosten im eigenen Unternehmen

Sie müssen eine falsch bestellte Leistung auf eigene Kosten erneut einkaufen. Eine vereinbarte Eigenschadendeckung kann für solche Aufwendungen relevant sein.

Obhut und Überführungen brauchen genaue Vereinbarungen

Die Betriebshaftpflicht eines Bestattungsunternehmens sollte genau beschreiben, welche anvertrauten Gegenstände versichert sind. Dazu können persönliche Erinnerungsstücke, Wohnungsschlüssel und gemietete Ausstattung gehören. Dokumentieren Sie Übergaben und Zustände. Das erleichtert die Prüfung, wenn später ein Gegenstand fehlt oder eine Beschädigung behauptet wird.

Für den Betrieb von Bestattungsfahrzeugen benötigen Sie passenden Kfz-Schutz. Klären Sie zusätzlich Schäden beim Be- und Entladen, während der Überführung und an übernommenen Gegenständen. Bei internationalen Aufträgen müssen die beteiligten Länder und Partner genannt werden. Für die Versorgung und Überführung Verstorbener sollten die besonderen Haftungsrisiken ausdrücklich erläutert sein; verlassen Sie sich hier nicht auf eine allgemeine Beschreibung als Transportbetrieb.

Haftungsfragen aus der täglichen Arbeit eines Bestatters ↗

Bestattungsvorsorge, eigene Technik und Ausfallkosten ergänzend absichern

Wenn Ihr Bestattungsunternehmen Vorsorgeverträge vermittelt oder abschließt, gehören diese Aufgaben in die Tätigkeitsbeschreibung. Die Haftpflicht für einen Beratungs- oder Abwicklungsfehler ist von der Finanzierung der späteren Bestattung zu unterscheiden. Eine Treuhandlösung oder Sterbegeldversicherung dient der Vorsorge des Kunden; sie ersetzt nicht Ihre betriebliche Haftpflicht.

Prüfen Sie außerdem, wie Ihr Unternehmen nach einem Sachschaden weiterarbeiten könnte. Beschädigte Kühltechnik, unbenutzbare Abschiedsräume oder ein Brand im Lager können Ersatzräume und zusätzliche Fremdleistungen erforderlich machen. Für Einrichtung, Anlagen und daraus entstehende Ausfallkosten benötigen Sie passende Sach- und Ertragsausfallbausteine. Halten Sie fest, welche Anlagen besonders wichtig sind und wie lange ein Ersatz dauern würde.

Versicherung für Einrichtung und Waren ↗

Technische Geräte und Elektronik versichern ↗

So vergleichen Bestattungsunternehmen ihre Versicherungsangebote

Verwenden Sie für alle Angebote dieselbe Betriebsbeschreibung. Dazu gehören Jahresumsatz, Beschäftigte, Standorte, eigene Räume, Fahrzeuge und beauftragte Partner. Nennen Sie Versorgung, Überführungen, Friedhofsarbeiten und Vorsorgeberatung ausdrücklich. Bei einem Wechsel helfen der bisherige Versicherungsschein und Angaben zu Vorschäden.

Vergleichen Sie anschließend die Entschädigungsgrenzen für Obhut und gemietete Gegenstände, den Schutz bei Organisationsfehlern und die maximale Leistung pro Versicherungsjahr. Ein günstiger Beitrag ist nur dann hilfreich, wenn die für Ihr Bestattungsunternehmen wichtigen Leistungen enthalten sind. Mit der unverbindlichen Anfrage können Sie die benötigten Bausteine gemeinsam prüfen lassen.

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Betriebliche Versicherungen im Überblick ↗

Betriebshaftpflicht für Bestattungsunternehmen: häufige Fragen

Welche Haftpflicht braucht ein Bestattungsunternehmen mit mehreren Filialen?

Ein Bestattungsunternehmen sollte alle Filialen und die dort ausgeführten Leistungen in seiner Betriebshaftpflicht berücksichtigen lassen. Bei rechtlich selbstständigen Gesellschaften muss zusätzlich geklärt werden, welche Unternehmen Versicherungsnehmer oder mitversichert sind.

Sind Aushilfen eines Bestattungsunternehmens mitversichert?

Die Betriebshaftpflicht eines Bestattungsunternehmens kann auch Aushilfen bei den vereinbarten betrieblichen Arbeiten erfassen. Geben Sie deren Aufgaben an, etwa Trägerdienste und Vorbereitungen von Trauerfeiern, und prüfen Sie den versicherten Personenkreis im Angebot.

Wie hoch ist ein VSH-Beitrag für ein Bestattungsunternehmen?

Ein Markel-VSH-Beispiel bis 150.000 € Umsatz kostet mit 500.000 € Deckung 434,35 € brutto jährlich, einschließlich 19 % Steuer. Es gelten Jahreszahlung, ein Jahr Laufzeit und 0 € Selbstbehalt. Weitere Betriebsversicherungen kommen hinzu.

Übernimmt die Betriebshaftpflicht des Bestattungsunternehmens jede Fehlbestellung?

Fehlbestellungen können eigene Kosten des Bestattungsunternehmens verursachen. Dafür braucht es passende Eigenschadenleistungen. Die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden und die VSH für finanzielle Ansprüche der Kunden erfüllen andere Aufgaben.

Wie versichert ein Bestattungsunternehmen gemietete Räume?

Bestattungsunternehmen sollten Schäden an gemieteten Räumen und an beweglicher Ausstattung getrennt prüfen. Für eine Trauerhalle, geliehene Dekoration und gemietete Technik können unterschiedliche Grenzen und Selbstbehalte gelten.

Sind Vorsorgegelder durch die Haftpflicht des Bestattungsunternehmens geschützt?

Eine Haftpflichtversicherung des Bestattungsunternehmens garantiert nicht die spätere Auszahlung von Vorsorgegeldern. Klären Sie die Verwahrung oder Finanzierung dieser Gelder gesondert. Zusätzlich sollte eine versicherte Vorsorgeberatung im Vertrag ausdrücklich erfasst sein.

Was ist bei einem Schaden im Bestattungsunternehmen zuerst zu tun?

Das Bestattungsunternehmen sollte weitere Schäden verhindern, den Ablauf und beteiligte Personen dokumentieren und den Versicherer zeitnah informieren. Leiten Sie Forderungsschreiben weiter und stimmen Sie Zusagen oder Zahlungen an Anspruchsteller zuvor ab.

Welche Unterlagen helfen beim Versicherungswechsel eines Bestattungsunternehmens?

Für ein Bestattungsunternehmen sind der aktuelle Versicherungsschein, Nachträge, eine vollständige Tätigkeitsbeschreibung und Angaben zu bisherigen Schäden wichtig. So können bestehende Leistungen und gewünschte Ergänzungen im neuen Angebot berücksichtigt werden.

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