Bausparvertrag und Immobiliardarlehen sind verschiedene Tätigkeiten
Die reine Vermittlung eines Bausparvertrags fällt nicht allein deshalb unter § 34i GewO, weil später ein Bauspardarlehen vorgesehen ist. Anders ist die Vermittlung oder Beratung zu einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag zu beurteilen. Für Bausparkassenvertreter muss deshalb zunächst das tatsächliche Geschäftsmodell geklärt werden.
Eine Absicherung über die Bausparkasse kann vorhanden sein. Sie sollte durch eine konkrete Bestätigung belegt werden: Wer ist versichert, welche Produkte sind umfasst, welcher Selbstbehalt bleibt beim Vertreter und gilt der Schutz auch nach dem Ausscheiden?
| Tätigkeit des Vertreters | Versicherungsprüfung |
|---|---|
| Reine Bausparvermittlung | Beratungs- und Vermittlungsfehler ausdrücklich einschließen |
| Immobiliardarlehensvermittlung | Pflichtdeckung und Bestätigung nach § 34i GewO prüfen |
| Versicherungsvermittlung | Eigenen Erlaubnis- bzw. Ausnahmetatbestand und Deckung klären |
| Besucher im eigenen Beratungsbüro | Bürohaftpflicht für Personen- und Sachschäden ergänzen |
Welche Fehler bei einer Baufinanzierung teuer werden können
Bei Bausparkassenvertretern können unzutreffende Angaben zu Finanzierungslücken, Zahlungen oder Voraussetzungen eines Produkts zusätzliche Kosten beim Kunden auslösen. Die Berufshaftpflicht prüft, ob der Vertreter für einen nachgewiesenen Beratungsfehler einzustehen hat. Sie finanziert keine ungünstige Marktentwicklung und garantiert keine Zuteilung.
Zwischenfinanzierung nicht berücksichtigt
Eine Planung lässt einen notwendigen Finanzierungszeitraum aus. Der Kunde verlangt Ersatz zusätzlicher, vermeidbarer Zinsen.
Unterlagen zu spät weitergegeben
Eine vollständige Kundenunterlage wird versehentlich nicht rechtzeitig eingereicht; die angebotenen Konditionen laufen aus.
Unbegründete Garantiebehauptung
Ein Kunde beruft sich auf eine vermeintlich zugesagte Auszahlung. Die Dokumentation zeigt dagegen eine ausdrücklich erläuterte Unsicherheit. Die Haftpflicht prüft und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Preisbeispiele für den Tätigkeitsbereich Immobiliardarlehensvermittlung
Die folgenden Tarifrechnungen gelten ausschließlich für die in Markel Pro Immobilienwirtschaft erfasste Darlehensvermittlung, Tarifgruppe 1, bis 100.000 Euro Jahresumsatz. Sie sind keine pauschalen Preise für sämtliche Bauspar- und Versicherungsvermittlung. Der Einschluss Ihrer zusätzlichen Aufgaben muss bestätigt werden.
Berechnet sind ein Jahr Vertragslaufzeit, jährliche Zahlung und keine Nachlässe. Die VSH hat 0 Euro Selbstbeteiligung; die Versicherungssumme steht nach dem Antrag dreifach im Jahr zur Verfügung. Die Bruttobeiträge enthalten 19 Prozent Versicherungsteuer.
| VSH je Versicherungsfall | Jahresbeitrag netto | Jahresbeitrag inkl. Steuer |
|---|---|---|
| 500.000 € | 410,00 € | 487,90 € |
| 1.000.000 € | 530,00 € | 630,70 € |
| 2.000.000 € | 685,00 € | 815,15 € |
Berufsprofil vor Preisvergleich
Dieses Preisbeispiel betrifft Darlehensvermittlung nach § 34i GewO. Für Bausparvermittlung und weitere Finanzprodukte muss der Versicherer den passenden Schutz zusätzlich prüfen und anbieten. Beschreiben Sie dafür alle vermittelten Produkte in Ihrer Anfrage.
Eigene Agentur, Außendienst und Haftungsübernahme absichern
Eine Bürohaftpflicht ist für Bausparkassenvertreter auch bei Kundenterminen außerhalb der Agentur relevant. Personen- und Sachschäden sind von einem finanziellen Beratungsfehler zu unterscheiden. Das gilt ebenso für gemietete Räume, fremde Schlüssel und Schäden an überlassenen Geräten.
Beim Wechsel der Bausparkasse sollte geprüft werden, was aus der bisherigen Gruppenversicherung bestehen bleibt. Die Verantwortung für einen älteren Beratungsfehler verschwindet nicht automatisch mit dem Ende des Vertretervertrags. Eine eigene Deckung kann andere Zeitregeln haben als der bisherige Gruppenvertrag.
Was für das Angebot eines Bausparkassenvertreters benötigt wird
Nennen Sie die vertretene Bausparkasse, Ihre selbstständige oder angestellte Stellung und die vermittelten Produktarten. Besonders wichtig sind Erlaubnisse, Jahresumsatz, Mitarbeiter, Vorversicherung sowie der Wortlaut einer bestehenden Haftungsübernahme.
Vergleichen Sie anschließend nicht nur Jahresbeiträge, sondern die erfassten Tätigkeiten, die Einzelfallsumme, die Jahreshöchstleistung und die Regeln beim Ausscheiden aus dem Vertrieb. Für ein persönliches Angebot können Sie Ihre Angaben direkt über das Formular übermitteln.
Bausparkassenvertreter: Vermittlungsauftrag und Berufshaftpflicht
Brauchen Bausparkassenvertreter immer eine Erlaubnis nach § 34i GewO?
Bausparkassenvertreter benötigen § 34i nicht allein für die reine Bausparvermittlung. Bei Beratung oder Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist die entsprechende Erlaubnis- und Versicherungslage gesondert zu prüfen.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Immobiliardarlehensvermittlung?
Für diesen Tätigkeitsbereich ergibt der Markel-Antrag bei bis zu 100.000 Euro Jahresumsatz und 500.000 Euro VSH eine Tarifrechnung von 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro inklusive 19 Prozent Versicherungsteuer jährlich. Ein Jahr Laufzeit, Jahreszahlung und 0 Euro VSH-Selbstbehalt liegen zugrunde. Weitere Aufgaben eines Bausparkassenvertreters benötigen eine ausdrückliche Deckungsprüfung.
Genügt die Versicherung der Bausparkasse?
Bausparkassenvertreter sollten eine vorhandene Gruppenversicherung anhand ihrer Bestätigung prüfen. Tätigkeiten außerhalb des Vertriebsauftrags, Selbstbehalte und die Absicherung nach dem Ausscheiden können abweichen.
Ist ein späterer Zuteilungstermin ein Versicherungsfall?
Die Berufshaftpflicht eines Bausparkassenvertreters zahlt nicht allein wegen einer späteren Zuteilung. Erforderlich sind ein haftungsbegründender Fehler, ein daraus entstandener Schaden und vereinbarter Versicherungsschutz.
Sind angestellte Bausparberater genauso zu versichern?
Für angestellte Bausparberater ist zuerst die Arbeitgeberdeckung und eine mögliche persönliche Haftung zu prüfen. Der Beitrag eines selbstständigen Bausparkassenvertreters lässt sich nicht unmittelbar auf ein Arbeitsverhältnis übertragen.
Gehören Kundenunfälle zur VSH für Bausparkassenvertreter?
Unfälle im Beratungsbüro betreffen die Betriebs- bzw. Bürohaftpflicht. Die Vermögensschadenhaftpflicht eines Bausparkassenvertreters ist auf finanzielle Berufsfehler ausgerichtet; beide Bereiche sollten passend vereinbart sein.
