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Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutz: Streitkosten kalkulierbar machen, bevor ein Konflikt entsteht

Ein Streit mit einem Mitarbeiter, dem Vermieter oder einer Behörde kann Zeit und Geld binden. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt vereinbarte Kosten der Rechtsverfolgung und Verteidigung. Welche Konflikte erfasst sind, hängt von den gewählten Bausteinen ab – besonders beim Vertragsrecht lohnt sich ein genauer Blick.

Handwerksunternehmer bespricht Vertragsunterlagen mit einer Rechtsanwältin

Welche Konflikte eine Firmenrechtsschutzversicherung absichert

Firmenrechtsschutz ist eine Kombination mehrerer Rechtsgebiete. Als Arbeitgeber führen Sie andere Auseinandersetzungen als als Mieter einer Werkstatt oder Halter von Firmenfahrzeugen. Die benötigten Bereiche sollten deshalb einzeln im Angebot stehen. Eine private Rechtsschutzversicherung deckt die selbstständige Tätigkeit nicht automatisch.

Zu den vertraglich versicherbaren Kosten gehören insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, gegebenenfalls Sachverständigen- und Zeugenkosten sowie gegnerische Kosten, soweit sie zu tragen sind. Deckungssumme, Gebührenrahmen und vereinbarte Selbstbeteiligung begrenzen die Leistung. Eine Kostenübernahme ist keine Garantie, den Rechtsstreit zu gewinnen.

Arbeitgeber

Streit aus Arbeitsverhältnissen, beispielsweise über Kündigung oder Vergütung.

Gewerberäume

Konflikte um selbst genutzte Miet- oder Eigentumsräume, soweit vereinbart.

Firmenfahrzeuge

Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem versicherten Verkehrsrisiko.

ARAG-Firmenrechtsschutz: veröffentlichte Monatsbeiträge im Vergleich

ARAG nennt für drei Leistungsstufen die untenstehenden Ab-Beiträge. Das gemeinsame Beispiel umfasst Firmen-, Verkehrs- und Immobilienrechtsschutz sowie die Arbeitgeberrolle mit drei Mitarbeitenden, 250 € Selbstbeteiligung, Postleitzahl 40472 und monatlicher Zahlung.

Die öffentliche Preisangabe weist die Versicherungssteuer nicht gesondert aus. Die Beträge werden deshalb unverändert als veröffentlichte Monatsbeiträge dargestellt und weder als Nettoprämie behandelt noch nochmals mit Steuer hochgerechnet. Ihr Angebot muss Gesamtbeitrag einschließlich Steuer und die konkrete Vertragsdauer ausdrücklich ausweisen.

ARAG-TarifVeröffentlichter Beitrag / MonatAllgemeine Deckung Europa
Basisab 43,00 €Unbegrenzt; besondere Leistungsgrenzen beachten
Komfortab 65,06 €Unbegrenzt; besondere Leistungsgrenzen beachten
Premiumab 92,41 €Unbegrenzt; besondere Leistungsgrenzen beachten

Ein Beitrag ist nur mit seinem Risikoprofil vergleichbar

Die drei Preise gelten für das beschriebene Profil. Mitarbeiterzahl, Standort, Bausteine und Selbstbeteiligung können den individuellen Beitrag verändern. Einzelne Leistungen haben trotz unbegrenzter allgemeiner Deckung eigene Höchstbeträge.

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Deckt Firmenrechtsschutz auch Streit über Kundenaufträge?

Ein allgemeiner Firmenrechtsschutz ist nicht automatisch ein umfassender Vertragsrechtsschutz für das operative Geschäft. Streit über Kauf, Werkleistung oder Dienstleistung kann ausgeschlossen oder nur in einem zusätzlichen Baustein erfasst sein. Das ist besonders für Handwerker, Agenturen und Dienstleister wichtig, deren Konflikte häufig um die vereinbarte Leistung gehen.

Hilfsgeschäfte sind davon zu unterscheiden. Der Kauf eines Bürodruckers betrifft den Betrieb anders als ein Auftrag, mit dem Sie Ihren Umsatz erzielen. Fragen Sie ausdrücklich nach beiden Situationen. Auch ein Inkassoservice ersetzt keine unbegrenzte Prozessdeckung, wenn der Kunde die Forderung wegen angeblicher Mängel bestreitet.

BeispielVor Abschluss klären
Kunde bestreitet eine WerklohnrechnungVertragsrechtsschutz für das eigentliche Gewerbe enthalten?
Bürogerät wird mangelhaft geliefertHilfsgeschäft und dessen Entschädigungsgrenze?
Unbestrittene Rechnung bleibt offenInkassoleistung, Mindestforderung und Kostenregelung?
Arbeitnehmer klagt gegen KündigungArbeitgeberbaustein und Wartezeit?

Rechtsschutz vor dem Streit abschließen

Viele Rechtsschutzbereiche haben Wartezeiten. Bei ARAG werden unter anderem Leistungen mit sofortigem Zugang beschrieben; das bedeutet jedoch nicht, dass jeder bereits entstandene Rechtskonflikt versichert ist. Der maßgebliche Versicherungsfall und der Beginn des zugrunde liegenden Verstoßes bleiben entscheidend.

Wenn eine Kündigung schon ausgesprochen, eine Rechnung bereits streitig oder ein behördlicher Bescheid eingegangen ist, sollte der Sachverhalt offen genannt werden. Eine neue Police kann nicht ohne ausdrückliche Sonderregelung als rückwirkende Prozessfinanzierung genutzt werden. Bei lückenlosem Wechsel aus einem Vorvertrag sind Übergangsregeln gesondert zu prüfen.

Vor Anwaltsbeauftragung Deckung abstimmen

Schildern Sie den Sachverhalt und bitten Sie um eine Deckungsentscheidung. Dringende Rechtsfristen dürfen dabei nicht versäumt werden. Freie Honorarvereinbarungen mit Anwälten sollten vorab mit dem Versicherer abgestimmt sein.

Anspruch abwehren oder eigenes Recht durchsetzen?

Fordert ein Kunde Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Arbeit, prüft Ihre Haftpflichtversicherung den versicherten Haftpflichtanspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dies wird häufig passiver Rechtsschutz genannt. Er ist Bestandteil der jeweiligen Haftpflichtdeckung und keine allgemeine Firmenrechtsschutzversicherung.

Wollen Sie hingegen einen eigenen Anspruch durchsetzen oder streiten Sie über eine Kündigung, kann eine Rechtsschutzversicherung relevant sein. Die Kombination beider Versicherungen ist deshalb sinnvoll zu prüfen. Ein Rechtsschutzvertrag bezahlt nicht automatisch den Schadenersatz, zu dem ein Unternehmen verurteilt wird.

Betriebshaftpflicht und Abwehrschutz ↗

D&O für persönliche Organhaftung ↗

Firmenrechtsschutz passend zum Betrieb auswählen

Nennen Sie alle selbstständigen Tätigkeiten, die Beschäftigtenzahl, betriebliche Immobilien und Fahrzeuge. Teilzeitkräfte oder Minijobs können nach dem jeweiligen Tarif anders gezählt werden; übernehmen Sie die Kopfzahl deshalb nicht ungeprüft als Beitragsgröße. Tochterunternehmen und mehrere Betriebsstätten müssen ebenfalls zugeordnet werden.

Für den Vergleich werden anschließend dieselben Rechtsgebiete, Selbstbehalte und Deckungsgrenzen gegenübergestellt. Ergänzend können telefonische Erstberatung, Mediation oder Vertragsprüfungen nützlich sein. Entscheidend bleibt, dass gerade die typischen Streitigkeiten Ihres Betriebs in den vereinbarten Schutz passen.

Fragen zur Firmenrechtsschutzversicherung

Was kostet Firmenrechtsschutz mit drei Mitarbeitenden?

ARAG veröffentlicht für das beschriebene Profil Monatsbeiträge ab 43,00 € im Basis-, 65,06 € im Komfort- und 92,41 € im Premiumtarif. Enthalten sind die genannten vier Bereiche bei 250 € Selbstbeteiligung und PLZ 40472. Die Steuerbehandlung ist in der öffentlichen Preisfußnote nicht gesondert ausgewiesen.

Zahlt Firmenrechtsschutz bei jeder unbezahlten Rechnung?

Firmenrechtsschutz kann Inkasso oder bestimmte Vertragsstreitigkeiten umfassen. Eine bestrittene Kundenrechnung ist jedoch nicht automatisch vollständig versichert. Operativer Vertragsrechtsschutz, Mindeststreitwerte und besondere Grenzen müssen ausdrücklich geprüft werden.

Ist der Unternehmer privat mitversichert?

Ein Firmenrechtsschutzvertrag umfasst nicht zwangsläufig den privaten Lebensbereich. Eine private Ergänzung muss ausdrücklich vereinbart sein; dieselbe Prüfung gilt für Familienangehörige.

Kann Firmenrechtsschutz nach einer Kündigung abgeschlossen werden?

Ein neuer Firmenrechtsschutz kann für künftige versicherte Konflikte vereinbart werden. Einen bereits entstandenen Kündigungsstreit deckt er ohne besondere rückwirkende Vereinbarung nicht nachträglich.

Sind Rechtsberatung und Prozesskosten dasselbe?

Bei Firmenrechtsschutz kann eine telefonische Beratung auch für Themen verfügbar sein, für die keine vollständige Prozessdeckung besteht. Beratungsservice, außergerichtliche Vertretung und Gerichtsverfahren sind getrennt zu prüfen.

Ersetzt Firmenrechtsschutz die Betriebshaftpflicht?

Firmenrechtsschutz finanziert vereinbarte Rechtskosten. Die Betriebshaftpflicht prüft dagegen Haftpflichtansprüche und reguliert gedeckte Schadenersatzforderungen. Beide Verträge haben unterschiedliche Aufgaben.

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