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Vereine · Berufshaftpflicht

Vereine absichern: Helfer, Veranstaltungen und Vorstand im Blick

Ob Förderverein, Chor oder Sportverein: Aus dem Vereinsbetrieb können Schadenersatzansprüche entstehen. Die Vereinshaftpflicht schützt bei Personen- und Sachschäden. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O ergänzen den Schutz für organisatorische Fehler und die persönliche Verantwortung des Vorstands.

Ehrenamtliche eines Vereins bereiten Tische für eine gemeinsame Veranstaltung vor

Vereinshaftpflicht, VSH und D&O erfüllen verschiedene Aufgaben

Die Vereinshaftpflicht betrifft die gesetzliche Haftung aus der versicherten Vereinstätigkeit, etwa bei einem Besucherunfall. Ein finanzieller Fehler in der Vereinsverwaltung ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden gehört dagegen in die Vermögensschadenhaftpflicht. Für persönliche Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder ist die D&O-Deckung zu prüfen.

Die Vereinshaftpflicht sollte den Vereinszweck und alle tatsächlichen Aktivitäten einschließen. Nennen Sie neben der laufenden Vereinsarbeit auch größere Feste, Reisen und andere besondere Veranstaltungen, damit der Versicherer den dafür nötigen Schutz berücksichtigen kann.

Vereinshaftpflicht

Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende finanzielle Nachteile; Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.

Vereins-VSH

Finanzielle Ansprüche aus versicherten beruflichen bzw. vereinsbezogenen Fehlern, etwa in Organisation und Verwaltung.

D&O für den Vorstand

Persönliche Inanspruchnahme von Organmitgliedern wegen versicherter Pflichtverletzungen; gesonderte Deckungsregeln beachten.

Was kostet die Vereinshaftpflicht für einen kleinen Verein?

Markel Pro Vereine berechnet die folgenden Beispiele nach Haushaltssumme bzw. Umsatz. Gemeint sind die gesamten Einnahmen, etwa Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Mieten. Die Beispiele gelten bei jährlicher Zahlung, einem Jahr Laufzeit und ohne Gründungs-, Laufzeit- oder Versandnachlass.

Die Vereinshaftpflicht bietet hier 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden, dreifach pro Jahr. Selbstbehalt: 100 Euro je Sachschaden und 0 Euro je Personenschaden. Die Bruttowerte enthalten 19 Prozent Versicherungsteuer.

Jährliche Haushaltssumme bisVereinshaftpflicht netto/JahrInkl. Steuer/Jahr
30.000 €90,00 €107,10 €
50.000 €120,00 €142,80 €
100.000 €150,00 €178,50 €

Beispiel mit Verwaltungs- und Vorstandsschutz

Bei bis 30.000 Euro Haushaltssumme: 3 Mio. Euro Vereinshaftpflicht 90 Euro, 100.000 Euro VSH 100 Euro und 100.000 Euro D&O 200 Euro ergeben 390 Euro netto bzw. 464,10 Euro inklusive Steuer jährlich. VSH: 100 Euro Selbstbehalt, dreifache Jahressumme; D&O: 0 Euro Selbstbehalt, einfache Jahressumme. Es gelten dieselben Zahlungs- und Laufzeitannahmen sowie die Annahmevoraussetzungen des Antrags.

Sommerfest und Vereinsreise vorab in der Deckung prüfen

Vereine sollten zwischen gewöhnlichen Aktivitäten und erweiterten Veranstaltungsrisiken unterscheiden. Besucherzahlen, Aufbauten, fremde Veranstaltungsorte und besondere Programmpunkte können die erforderliche Deckung verändern. Eine Haftpflichtbestätigung für den Verein ist noch keine automatische Bestätigung für jedes Fest.

Markel Pro Vereine bietet eine erweiterte Veranstaltungsdeckung für Veranstaltungen bis 2.500 Personen sowie eine gesonderte Reiseveranstaltungsdeckung für Reisen bis 500 Teilnehmern je Reise nach den jeweiligen Bedingungen. Im Antrag kosten die Erweiterungen jeweils 175 Euro netto bzw. 208,25 Euro inklusive Steuer jährlich bei einer Haushaltssumme bis 1,5 Mio. Euro. Selbstbehalt: 100 Euro je Sachschaden, 0 Euro je Personenschaden. Die Hauptdeckung und sämtliche Voraussetzungen bleiben zu beachten.

Vereinskassiererin und Helfer prüfen Belege einer Veranstaltung

Vorstand und Helfer: Ehrenamt bedeutet nicht automatisch Haftungsfreiheit

Ehrenamtliche Vereins- und Organmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen von gesetzlichen Haftungserleichterungen profitieren. Trotzdem bleiben Haftungsrisiken bei der Vereinsarbeit bestehen. Prüfen Sie deshalb den Schutz des Vereins und der handelnden Personen gemeinsam, insbesondere bei Veranstaltungen und organisatorischen Aufgaben.

Für den Versicherungsschutz sollte feststehen, welche Vorstände, Beschäftigten, Mitglieder und freiwilligen Helfer während welcher Aufgaben eingeschlossen sind. Bei extern beauftragten Firmen und selbstständigen Trainern ist zu prüfen, ob deren eigene Haftung einen gesonderten Vertrag benötigt.

Ein eigener Schaden des Vereins ist außerdem nicht immer ein Drittschaden. Soll beispielsweise ein unmittelbar dem Verein entstandener finanzieller Verlust abgesichert werden, sind D&O-Anspruch und mögliche Eigenschadendeckung auseinanderzuhalten.

Nicht jede Vereinsart fällt unter denselben Standardantrag

Der Markel-Antrag unterscheidet verschiedene Vereinszwecke und verlangt für bestimmte Risiken eine individuelle Prüfung. Dazu gehören unter anderem lizenzabhängiger Profisport, Motorsport, Pferdesport, Kletter- und Wildwassersport sowie bestimmte beratende und betreuende Vereinszwecke.

Die Preisbeispiele sind deshalb kein pauschales Angebot für jeden eingetragenen Verein. Nennen Sie Satzungszweck und tatsächliche Tätigkeit, auch wenn beides auseinanderfällt. Hohe Einnahmen, besondere Veranstaltungen oder bestehende Schäden gehören ebenfalls in die Anfrage.

Veranstaltungsfirmen: gewerbliche Events versichern ↗

Trainer: eigene berufliche Haftung ↗

Das Vereinsangebot mit wenigen Angaben vorbereiten

Für die Vereinshaftpflicht sind Vereinszweck, Haushaltssumme, Veranstaltungen, eigene oder gemietete Räume und der Schadenverlauf hilfreich. Ergänzen Sie, ob Vermögensschadenhaftpflicht und Vorstandsschutz gewünscht sind und ob Reisen organisiert werden.

Ein passendes Angebot zeigt die einzelnen Bausteine, Selbstbehalte und Jahreshöchstleistungen getrennt. Über das Formular können Sie die Absicherung Ihres Vereins unverbindlich anfragen.

Vereinshaftpflicht und Vorstandsschutz anfragen ↗

Versicherungsarten für Organisationen und Betriebe ↗

Vereinsversicherung für Mitglieder, Helfer und Vorstand

Was kostet eine Vereinshaftpflicht im Jahr?

Für einen im Markel-Standardantrag versicherbaren Verein bis 30.000 Euro Haushaltssumme ergibt sich mit 3 Mio. Euro Deckung ein Beitrag von 90 Euro netto bzw. 107,10 Euro inklusive 19 Prozent Steuer jährlich. Zugrunde liegen ein Jahr Laufzeit, Jahreszahlung, keine Nachlässe sowie 100 Euro Selbstbehalt bei Sach- und 0 Euro bei Personenschäden.

Ist der Vorstand mit der Vereinshaftpflicht persönlich vollständig abgesichert?

Die Vereinshaftpflicht ist kein vollständiger Ersatz für D&O. Persönliche Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder wegen finanzieller Pflichtverletzungen benötigen eine passende Organhaftpflichtdeckung.

Sind Helfer bei einem Vereinsfest mitversichert?

Der Verein sollte den Kreis der versicherten Helfer und den Veranstaltungsumfang prüfen. Besucherzahl, Aufbauten und besondere Aktivitäten können eine Erweiterung der Vereinshaftpflicht erfordern.

Was gehört zur Haushaltssumme eines Vereins?

Im dargestellten Markel-Tarif umfasst die Haushaltssumme die Einnahmen des Vereins, beispielsweise Beiträge, Spenden, Zuschüsse und Mieten. Eine bloße Betrachtung des Überschusses wäre dafür nicht ausreichend.

Braucht ein Verein eine eigene Reiseveranstaltungsdeckung?

Ein Verein, der Reisen organisiert, sollte diese Tätigkeit ausdrücklich angeben. Reiseveranstaltungsdeckung und gegebenenfalls weitere reiserechtliche Anforderungen sind von der gewöhnlichen Vereinshaftpflicht zu unterscheiden.

Gilt das Preisbeispiel auch für Profisport oder Motorsport?

Das dargestellte Vereins-Beitragsbeispiel lässt sich nicht pauschal auf Profisport oder Motorsport übertragen. Für solche Vereinszwecke verlangt Markel eine individuelle Risikoprüfung außerhalb des Standardantrags.

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