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SiGeKo · Berufshaftpflicht

SiGeKo-Haftpflicht: Schutz für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren

Als SiGeKo koordinieren Sie Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauablauf. Werden Gefahren oder notwendige Abstimmungen übersehen, können schwere Schäden und Haftungsvorwürfe folgen. Ihre Berufshaftpflicht muss diese Koordinationsaufgabe ausdrücklich erfassen und Personen-, Sach- und Vermögensschäden passend berücksichtigen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bei einer Baustellenbesprechung

Welche Verantwortung ein SiGeKo auf der Baustelle übernimmt

Die Baustellenverordnung sieht bei Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber die Bestellung geeigneter Koordinatoren vor. Der SiGeKo unterstützt die Abstimmung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Planung und Ausführung. Die Beauftragung entbindet den Bauherrn und andere Beteiligte nicht automatisch von ihren eigenen Pflichten.

Für die SiGeKo-Berufshaftpflicht ist der Koordinationsvertrag wesentlich. Nennen Sie Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase, Erstellung des SiGePlans und weitere vereinbarte Leistungen. Bauleitung, Planung und eigene Ausführung dürfen nicht stillschweigend als dieselbe Tätigkeit behandelt werden.

Die Tarifrechnungen beziehen sich auf ein Jahr Vertragslaufzeit und jährliche Zahlung. Weitere Laufzeit- oder Gründungsnachlässe sind nicht eingerechnet.

LeistungFür den Versicherungsschutz wichtig
Koordination in der PlanungAbstimmung von Bauabläufen und Schutzmaßnahmen
Begleitung der AusführungBegehungen, Hinweise und Koordinationsaufgaben
Zusätzliche BauleitungEigene Verantwortung ausdrücklich einschließen
Technische PlanungPassende Planer-Berufshaftpflicht prüfen

Warum bei SiGeKo eine reine VSH nicht genügt

Fiktiver Fall: Bei einer vereinbarten Koordinationsbegehung bleibt eine erkennbare Absturzgefahr unbeachtet. Nach einem Unfall wird dem SiGeKo vorgeworfen, einen erforderlichen Hinweis unterlassen zu haben. Es muss geprüft werden, welche Pflichten bestanden, wer verantwortlich war und ob der Vorwurf ursächlich für den Schaden ist.

Ein solcher Fall betrifft möglicherweise Personenschäden. Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht reicht dafür nicht aus. Vergleichen Sie eine technische Berufshaftpflicht mit ausdrücklichem SiGeKo-Einschluss, hohen Personenschadensummen und einer ausreichenden Deckung für Sach- und Vermögensschäden. Die Abwehr eines unbegründeten Vorwurfs ist dabei ebenso wichtig wie eine mögliche Entschädigung.

SiGeKo prüft Baustellenzugänge und Gerüstplanung im Baubüro

Eine nachvollziehbare Tarifrechnung für reine SiGeKo-Tätigkeit

Markel verlinkt auf seiner Produktseite den Pro-A&I-Antrag mit Dokumentstand 08/2020. Darin gehört SiGeKo zum Tätigkeitsbereich III. Wer ausschließlich Tätigkeiten dieser Gruppe ausübt, erhält laut Tabelle 55 % Tätigkeitsnachlass. Die folgenden Rechnungen zeigen dieses veröffentlichte Modell bis 30.000 € Jahresnettohonorar; sie sind kein neu datierter Tarif und vor Abschluss aktuell zu bestätigen.

Personenschäden sind mit 3 Mio. € bei 0 € Selbstbehalt kalkuliert. Für Sach- und Vermögensschäden gelten 2.500 € Selbstbehalt. Die Rechnung nutzt jährliche Zahlung und keine zusätzlichen Gründungs- oder Laufzeitnachlässe. Die 300.000-€-Variante steht vierfach, die höheren Varianten dreifach im Jahr zur Verfügung.

Sach- und VermögensschädenNetto jährlich nach 55 % NachlassBrutto jährlich, 19 % Steuer
300.000 €470,25 €559,60 €
500.000 €517,50 €615,83 €
1 Mio. €589,50 €701,51 €

Voraussetzungen nicht übergehen

Das Antragsmodell verlangt unter anderem passende Qualifikation, bestimmte Qualitätsmerkmale und Risikoinformationen zu Vorfällen, Ausland, gewerblichen Verflechtungen und Auftraggeberkonzentration. Abweichungen benötigen ein individuelles Angebot.

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SiGeKo als eigener Beruf oder Teil einer Planerpolice

Architekten und Bauingenieure können SiGeKo-Aufgaben zusätzlich übernehmen. Dann sollte die bestehende Berufshaftpflicht den Einschluss ausdrücklich bestätigen. VHV beschreibt die Koordinatorentätigkeit beispielsweise im Rahmen von ARCHIPROTECT; daraus folgt kein allgemeiner Einschluss in jede beliebige Betriebshaftpflicht.

Bei ausschließlich selbstständiger Baustellenkoordination muss die Police zum eigenständigen Berufsbild passen. Prüfen Sie auch besondere Projekte, Auslandseinsätze, Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Gutachten. Der günstige Tätigkeitsnachlass eines Beispieltarifs kann entfallen, wenn weitere Tätigkeitsgruppen hinzukommen.

Begehungsberichte und Hinweise sichern die Nachvollziehbarkeit

SiGeKo sollten festgestellte Gefahren, empfohlene Maßnahmen und angesprochene Verantwortliche nachvollziehbar dokumentieren. Auch Änderungen im Bauablauf und neue beteiligte Unternehmen können für die Koordination relevant sein. Eine Haftpflicht ersetzt diese fachliche Arbeit nicht.

Wird ein Anspruch erhoben, helfen Vertrag, Protokolle und Schriftverkehr bei der Prüfung. Melden Sie konkrete Vorwürfe frühzeitig dem Versicherer und stimmen Sie weitere Schritte ab. Ein vorschnelles Schuldanerkenntnis kann die Klärung erschweren.

Für ein SiGeKo-Angebot Bauvorhaben und Zusatzaufgaben nennen

Nennen Sie Qualifikation, Jahreshonorar, typische Bauvorhaben und die größten Projekte. Trennen Sie reine Koordination von Bauleitung, Planung, Gutachten und Arbeitssicherheitsberatung. Ergänzen Sie eigene Mitarbeiter, freie Kollegen und Kundenanforderungen an Versicherungssummen.

Vorversicherung und bekannte Vorfälle sind ebenso wichtig wie der gewünschte Schutz für frühere Tätigkeiten. So lässt sich ein aktueller Beitrag für das tatsächliche SiGeKo-Profil berechnen und mit den veröffentlichten Orientierungswerten vergleichen.

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Baugewerbe und ausführende Betriebe ↗

SiGeKo-Berufshaftpflicht bei der Baustellenkoordination

Welche Haftpflichtversicherung braucht ein SiGeKo?

Ein SiGeKo benötigt eine Berufshaftpflicht, die Baustellenkoordination ausdrücklich und mit passenden Personen-, Sach- und Vermögensschadensummen erfasst. Eine reine VSH für Büroberatung reicht für mögliche Unfallfolgen nicht aus.

Gibt es ein konkretes SiGeKo-Preisbeispiel?

Das aktuell verlinkte Markel-Antragsmodell mit Dokumentstand 08/2020 ergibt für reine Tätigkeitsgruppe III bis 30.000 € Honorar 470,25 € netto / 559,60 € inklusive 19 % Steuer jährlich: 3 Mio. € Personen- und 300.000 € Sach-/Vermögensschäden, Selbstbehalt 0 € beziehungsweise 2.500 €. Qualifikation und Risikovoraussetzungen gelten; der Beitrag ist aktuell zu bestätigen.

Ist SiGeKo in einer Architekten-Haftpflicht enthalten?

SiGeKo kann in einer Architekten-Haftpflicht eingeschlossen sein. Der konkrete Vertrag und die tatsächlich übernommenen Koordinationsaufgaben müssen dies bestätigen.

Übernimmt der SiGeKo die gesamte Verantwortung des Bauherrn?

Die Beauftragung eines SiGeKo entbindet den Bauherrn nicht automatisch von seiner Verantwortung. Auch andere Beteiligte behalten eigene Pflichten. Die Haftpflicht prüft den konkreten Vorwurf gegen den Koordinator.

Sind Bauleitung und SiGeKo versicherungsrechtlich identisch?

Bauleitung und SiGeKo sind unterschiedliche Aufgaben. Wer beides übernimmt, muss beide Tätigkeiten in der Berufshaftpflicht berücksichtigen und darf eine reine Koordinatorenrechnung nicht ungeprüft übertragen.

Warum ist bei SiGeKo die Personenschadensumme wichtig?

Fehler in der Baustellenkoordination können mit schweren Verletzungen verbunden sein. Deshalb ist bei SiGeKo-Haftpflicht die Personenschadendeckung neben der Sach- und Vermögensschadensumme ein zentraler Vergleichspunkt.

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