Beratende Sicherheitsfachkraft und verantwortlicher Arbeitgeber
Nach § 6 ASiG unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören Beratung, sicherheitstechnische Prüfung und die Beobachtung der Umsetzung. Die Bestellung einer Sifa überträgt nicht automatisch die gesamte Arbeitgeberverantwortung.
Die Sifa-Berufshaftpflicht sollte zu Ihrer tatsächlichen Rolle passen. Nennen Sie betreute Branchen, Prüfungen, Begehungen und zusätzliche Beauftragtenfunktionen. Wer neben Beratung selbst Anlagen plant, verändert oder abnimmt, kann ein anderes Haftungsprofil haben.
| Aufgabe | Versicherungsfrage |
|---|---|
| Beratung zur Gefährdungsbeurteilung | Vermögens- und mögliche Personenschadenfolgen |
| Betriebsbegehung | Dokumentation, Hinweise und Vor-Ort-Risiken |
| Technische Prüfung | Prüftiefe und ausdrücklich versicherte Tätigkeit |
| Weitere Beauftragtenfunktion | Gesonderter Umfang, etwa Brandschutz oder SiGeKo |
Ein übersehener Mangel kann mehr als einen Vermögensschaden verursachen
Fiktives Beispiel: Eine externe Sicherheitsfachkraft soll einen Arbeitsbereich prüfen. Ein vom Auftrag erfasster gefährlicher Ablauf bleibt im Bericht unerwähnt. Nach einem Unfall wird ihr eine Mitverantwortung vorgeworfen. Ob eine Haftung besteht, hängt von Auftrag, Erkennbarkeit und dem Zusammenhang zum Unfall ab.
Eine reine Vermögensschadenhaftpflicht deckt keine Verletzungen von Personen und keine Sachschäden. Als Sicherheitsfachkraft sollten Sie deshalb klären, ob Ihre Berufshaftpflicht auch solche Schäden durch fehlerhafte Beratung oder Prüfungen einschließt. Der Schutz muss Ihre fachlichen Leistungen erfassen, nicht nur allgemeine Unfälle im Büro.
Deckungsprüfung vor dem ersten Auftrag
Lassen Sie nicht nur „Beratung“, sondern die konkrete Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und mögliche Unfallfolgen bestätigen.
VSH-Beispiele für externe Arbeitsschutzberatung
Markel Pro Dienstleister nennt externe Fachkräfte und Berater für Arbeitsschutz ausdrücklich. Für ein passendes Profil bis 50.000 € Jahresumsatz ergeben sich nach dem Antrag Version 1 folgende Beiträge für reine Vermögensschäden: jährliche Zahlung, ein Jahr Laufzeit, 0 € Selbstbehalt und dreifache Jahreshöchstleistung, ohne Nachlässe.
Das Beispiel berechnet zunächst nur die Vermögensschadenhaftpflicht. Ein zusätzlicher Betriebshaftpflichtbaustein mit 3 Mio. € kostet laut Antrag 60 € netto bzw. 71,40 € brutto jährlich bei 0 € Standardselbstbehalt. Klären Sie vor dem Abschluss, ob dieser Baustein auch Personen- und Sachschäden durch Ihre fachlichen Beratungsfehler als Sicherheitsfachkraft einschließt.
| VSH-Summe | Netto jährlich | Mit 19 % Steuer jährlich |
|---|---|---|
| 300.000 € | 245 € | 291,55 € |
| 500.000 € | 325 € | 386,75 € |
| 1 Mio. € | 425 € | 505,75 € |
Hinweise, Maßnahmen und Zuständigkeiten nachvollziehbar festhalten
Die Dokumentation einer Sicherheitsfachkraft zeigt, welche Gefahren angesprochen und welche Maßnahmen empfohlen wurden. Halten Sie auch fest, wer Entscheidungen treffen und Maßnahmen umsetzen soll. Das ist bei einem späteren Haftungsvorwurf oft ebenso wichtig wie der eigentliche Begehungsbericht.
Eine Versicherung ersetzt keine erforderliche Fachkunde. Ebenso wenig schützt sie vorsätzliche Pflichtverletzungen pauschal. Bei neuen Betrieben oder deutlich anderen Gefährdungen sollte geprüft werden, ob Qualifikation und Police den Auftrag abdecken.

Sifa und SiGeKo sind unterschiedliche Aufgaben
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber im betrieblichen Arbeitsschutz. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt Aufgaben nach der Baustellenverordnung. Beide Funktionen können zusammenkommen, sind aber nicht allein wegen ähnlicher Themen versicherungsrechtlich identisch.
Nennen Sie zusätzliche Baustellenkoordination, Brandschutz, Maschinenprüfungen oder Schulungen deshalb ausdrücklich. Bei angestellten Sicherheitsfachkräften ist außerdem zuerst der persönliche Schutz über den Arbeitgeber und ein möglicher Regress zu klären.
Was das Angebot für eine Sicherheitsfachkraft berücksichtigen sollte
Beschreiben Sie Qualifikation, betreute Betriebe, Tätigkeiten und mögliche Höchstschäden. Umsatz, Mitarbeiter und freie Kollegen gehören ebenso dazu wie Auslandseinsätze und Kundenverträge. Besonders hilfreich ist eine klare Trennung von Beratung, Prüfung und eigener technischer Ausführung.
Vergleichen Sie Personen-, Sach- und Vermögensschadensummen gemeinsam mit Selbstbehalten und Ausschlüssen. Für bekannte Vorwürfe und frühere Tätigkeiten sind die zeitlichen Regelungen zu beachten; eine neue Police beseitigt bereits bekannte Risiken nicht rückwirkend.
Sicherheitsfachkräfte: Fragen zur beruflichen Absicherung
Ist eine Sicherheitsfachkraft für den gesamten Arbeitsschutz verantwortlich?
Eine Sicherheitsfachkraft unterstützt den Arbeitgeber nach den gesetzlichen Aufgaben. Sie übernimmt nicht automatisch dessen gesamte Verantwortung. Die Sifa-Haftpflicht prüft einen konkreten Anspruch aus den eigenen Pflichten.
Reicht eine VSH für externe Sicherheitsfachkräfte?
Eine reine VSH reicht für Sicherheitsfachkräfte nicht zur Abdeckung möglicher Personen- und Sachschäden. Gerade Unfallfolgen aus fachlichen Fehlern müssen in einer passenden Berufshaftpflicht ausdrücklich geprüft werden.
Was kostet die VSH einer Sicherheitsfachkraft?
Im Markel-Dienstleisterbeispiel bis 50.000 € Umsatz kosten 500.000 € VSH 325 € netto / 386,75 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und 0 € Selbstbehalt gelten; die Deckung für Personen- und Sachschäden ist zusätzlich abzustimmen.
Ist SiGeKo in der Sifa-Versicherung automatisch enthalten?
SiGeKo-Tätigkeiten sind in einer Sifa-Versicherung nicht allein wegen der Berufsbezeichnung automatisch erfasst. Baustellenkoordination sollte ausdrücklich angegeben und bestätigt werden.
Sind Schulungen durch die Sicherheitsfachkraft versicherbar?
Schulungen können zur versicherten Sifa-Tätigkeit gehören. Inhalte, praktische Übungen und mögliche Verletzungsrisiken müssen zum Versicherungsschutz passen.
Was sollten angestellte Sicherheitsfachkräfte prüfen?
Angestellte Sicherheitsfachkräfte sollten den persönlichen Einschluss in Arbeitgeberpolicen und mögliche Regressrisiken klären. Eine eigene freiberufliche Nebentätigkeit ist davon getrennt zu betrachten.
