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Schule · Betriebshaftpflicht

Schule versichern: Betriebshaftpflicht für Unterricht und Organisation

Die Betriebshaftpflicht einer Schule betrifft die Verantwortung des Schulträgers für den gesamten vereinbarten Betrieb. Unterricht, Räume, Veranstaltungen und Beschäftigte müssen zusammen betrachtet werden. Persönliche Lehrer-Haftpflicht und Schülerversicherung erfüllen andere Aufgaben.

Schulleitung und Lehrkraft gehen durch einen hellen Schulflur

Schulträger-Haftpflicht: Mehr als die Versicherung einzelner Lehrer

Eine Betriebshaftpflicht für Schulen sollte den tatsächlichen Träger, die Standorte und die angebotenen Bildungsleistungen erfassen. Bei einer privaten Schule können Unterricht, Nachmittagsbetreuung, eigene Verpflegung und Freizeitangebote zum Betrieb gehören. Diese Leistungen sind im Angebot zu beschreiben.

Bei öffentlichen Schulen sind die vorhandenen kommunalen oder staatlichen Absicherungen und Zuständigkeiten einzubeziehen. Ein veröffentlichter Tarif für private Bildungseinrichtungen ist nicht automatisch dafür geeignet. Auch ein Förderverein ist nicht allein durch seine Nähe zur Schule mitversichert.

BeteiligterEigene Versicherungsfrage
SchulträgerHaftung aus Organisation und Betrieb
LehrerPersönlicher beruflicher oder dienstlicher Schutz
SchülerUnfallversicherung und gegebenenfalls persönliche Haftpflicht
FördervereinVereinstätigkeit und eigene Veranstaltungen

Welche Schulangebote die Betriebshaftpflicht berücksichtigen sollte

Die Schul-Betriebshaftpflicht muss zum Unterricht passen. Praktische Werkstätten, naturwissenschaftliche Übungen, Sportangebote oder eine eigene Küche können Risiken mit sich bringen, die bei reinem Klassenunterricht nicht in gleicher Weise auftreten. Beschreiben Sie daher die tatsächlichen Angebote.

Die Organisation externer Lehrkräfte, Arbeitsgemeinschaften und Nachmittagsbetreuung gehört ebenfalls in die Prüfung. Der Vertrag eines freien Lehrers und die Haftung des Schulträgers sind nicht deckungsgleich. Für besondere Veranstaltungen kann eine gesonderte Vereinbarung erforderlich sein.

Unterrichtsräume

Reguläre Klassenräume und besondere Fachräume erfassen.

Betreuungsangebote

Ganztag, Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Programme berücksichtigen.

Fremde Kräfte

Eigene Schulverantwortung und persönliche Haftpflicht freier Lehrkräfte trennen.

Schulunfall und Haftpflichtanspruch sind nicht dasselbe

Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen stehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Angaben der DGUV spielt es hierfür keine Rolle, ob die Schule öffentlich oder privat getragen wird. Der Schutz bezieht sich auf versicherte schulische Tätigkeiten und Wege.

Die Betriebshaftpflicht der Schule beantwortet eine andere Frage: Muss der Träger für einen geltend gemachten Schaden einstehen? Gesetzliche Haftungsbeschränkungen können hierbei eine Rolle spielen. Daneben bleiben etwa Besucheransprüche und Sachschäden zu prüfen. Die Unfallversicherung macht deshalb eine Prüfung des Haftpflichtschutzes nicht überflüssig.

Schülerhaftpflicht nicht mit Trägerhaftpflicht verwechseln

Eine Schülerversicherung kann Ansprüche gegen Schüler erfassen. Sie ist kein Ersatz für die Betriebshaftpflicht des Schulträgers.

Lehrkraft und Schulverwaltung prüfen die Ausstattung eines praktischen Unterrichtsraums

Private Schule: Beispielbeiträge nach Zahl der Schüler

Private Schule, ein StandortJährlich nettoMit 19 % Versicherungssteuer
80 Schüler: Mindestbeitrag150,00 €178,50 €
200 Schüler300,00 €357,00 €
400 Schüler600,00 €714,00 €

Die Haftpflichtkasse veröffentlicht in der Firmenkundenbroschüre vom Juli 2023 einen Beitragssatz von 1,50 € netto je Schüler und Jahr für private Schulen, mindestens 150 € netto je Standort. Mit 3 Mio. € Personen- und Sachschäden sowie 100.000 € Vermögensschäden ergeben sich die folgenden Rechnungen.

Die Berechnung verwendet diesen ausgewiesenen älteren Tarifstand und ist kein aktuelles verbindliches Angebot. Selbstbehalt und Laufzeit sind in der Beitragstabelle nicht angegeben. Unterrichtsform, Zusatzangebote und heutige Annahmebedingungen müssen für die jeweilige Schule geprüft werden.

Für Ihren Schulbetrieb berechnen lassen

Nennen Sie Schülerzahl, Unterrichtsangebot, Betreuung und Standorte. Ein aktuelles Angebot kann außerdem höhere Versicherungssummen und passende Sonderleistungen berücksichtigen.

Schulräume, geliehene Geräte und Veranstaltungen absichern

Mietschäden, Schlüsselverlust und Schäden an geliehenen Geräten verdienen im Schul-Haftpflichtvertrag eine eigene Prüfung. Eine hohe Hauptversicherungssumme sagt noch nichts darüber aus, welche Grenzen bei fremdem Inventar oder elektronischen Zugangskarten gelten.

Bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen ist wichtig, wer als Veranstalter auftritt. Schule, Förderverein und externe Veranstalter können unterschiedliche Verantwortlichkeiten haben. Auch Vermietungen von Räumen an Dritte sollten im Vertrag berücksichtigt werden, wenn sie zum Geschäftsmodell gehören.

Was eine Schule für den Betriebshaftpflichtvergleich zusammenstellt

Für das Angebot sind Rechtsträger, Schulart, Schülerzahl und Personal erforderlich. Ergänzen Sie praktische Unterrichtsbereiche, Ganztagsangebote, Verpflegung und eigene Veranstaltungen. Bei mehreren Standorten muss klar sein, welche Einrichtung versichert werden soll.

Eine vorhandene Police sollte auf mitversicherte Personen, Sondergrenzen und Jahreshöchstleistungen geprüft werden. Eigene Ausstattung und Gebäudeschäden gehören in passende Sachversicherungen. Ein Vergleich mit getrennt ausgewiesenen Bausteinen erleichtert die Entscheidung.

Lehrer-Haftpflicht für persönliche Unterrichtstätigkeit ↗

Betriebshaftpflicht für Kindergärten ↗

Firmeninhaltsversicherung für Schulausstattung ↗

Internat mit Unterkunft und Betreuung absichern ↗

Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung für Schulen

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für eine private Schule?

Nach der veröffentlichten Haftpflichtkasse-Tabelle vom Juli 2023 kostet eine private Schule mit 200 Schülern rechnerisch 300 € netto beziehungsweise 357 € inklusive Steuer jährlich. Grundlage sind 3 Mio. € Personen-/Sachschäden und 100.000 € Vermögensschäden. Selbstbehalt, Laufzeit und heutige Annahme müssen im Angebot geprüft werden.

Ist die Betriebshaftpflicht einer Schule zugleich Lehrer-Haftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht einer Schule betrifft den versicherten Schulbetrieb und seine vereinbarten Personen. Persönliche Nebentätigkeiten oder eigene Lehraufträge eines Lehrers sind dadurch nicht automatisch erfasst.

Braucht eine Schule trotz gesetzlicher Unfallversicherung Haftpflichtschutz?

Die Betriebshaftpflicht einer Schule und die gesetzliche Unfallversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Unfallleistungen ersetzen keine Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen den Schulträger.

Sind Schulfeste in der Schul-Betriebshaftpflicht enthalten?

Schulfeste sind in der Schul-Betriebshaftpflicht nach Veranstalterrolle und Vertragsumfang zu prüfen. Eine Veranstaltung des Fördervereins ist nicht automatisch eine versicherte Veranstaltung des Schulträgers.

Sind externe Lehrer über die Haftpflicht der Schule geschützt?

Bei externen Lehrern muss die Haftpflicht der Schule von deren persönlicher Berufshaftpflicht unterschieden werden. Der genaue Einschluss hängt vom Vertrag und den übernommenen Aufgaben ab.

Deckt die Schul-Haftpflicht beschädigte eigene Computer?

Die Schul-Haftpflicht ersetzt grundsätzlich keine Schäden an eigenen Computern. Für diese Ausstattung kommen Inhalts- und Elektronikversicherungen infrage.

Gilt ein Haftpflichttarif für private Schulen auch für öffentliche Schulen?

Ein Haftpflichttarif für private Schulen ist nicht pauschal auf öffentliche Schulen übertragbar. Träger, bestehende Absicherung und Annahmebedingungen sind gesondert zu prüfen.

Welche Angaben benötigt ein Haftpflichtangebot für eine Schule?

Für die Schul-Betriebshaftpflicht werden Träger, Schülerzahl, Standorte, Beschäftigte und Unterrichtsangebote benötigt. Praktische Fachräume, Ganztag, Verpflegung und Veranstaltungen ergänzen die Beschreibung.

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