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Personaldienstleister · Berufshaftpflicht

Personaldienstleistung versichern: Vermittlung und Zeitarbeit brauchen unterschiedliche Deckung

Personaldienstleister können Personal vermitteln, Recruitingprozesse übernehmen oder eigene Beschäftigte an Kunden überlassen. Diese Geschäftsmodelle haben unterschiedliche Haftungsrisiken. Die Betriebshaftpflicht und eine ergänzende Vermögensschadenhaftpflicht müssen deshalb an den tatsächlichen Leistungen und Einsatzbranchen ausgerichtet werden.

Personaldienstleisterin bespricht einen Einsatz mit Mitarbeitern in einer Lagerhalle

Zuerst klären: Vermittler, Verleiher oder Werkunternehmer?

Bei reiner Personalvermittlung wird der Arbeitsvertrag zwischen Bewerber und Kundenunternehmen geschlossen. Bei Arbeitnehmerüberlassung bleiben die eingesetzten Personen Ihre Beschäftigten. Übernehmen Sie dagegen ein eigenes Arbeitsergebnis im Werkvertrag, kann nochmals eine andere Verantwortung entstehen. Diese Unterschiede gehören in den Versicherungsantrag.

Eine Police für Personalberater ist daher kein pauschaler Ersatz für Betriebshaftpflicht eines Zeitarbeitsunternehmens. Beschreiben Sie Einsatzbranchen, konkrete Arbeiten, Lohnsummen und Vertragsmodelle. Praktische Tätigkeiten in Produktion, Pflege oder Bau können deutlich andere Schäden auslösen als eine reine Auswahlberatung.

GeschäftsmodellVersicherungsschwerpunkt
DirektvermittlungVermögensschäden aus Auswahl und Beratung
ArbeitnehmerüberlassungAuswahlverantwortung, Arbeitgeberrolle und Einsatzrisiken
Eigene WerkleistungVerantwortung für die tatsächlich übernommene Ausführung

Wenn ein überlassener Mitarbeiter Kundeneigentum beschädigt

Fiktives Beispiel: Ein überlassener Mitarbeiter wird an einer Verpackungsanlage eingesetzt. Ein Bedienfehler beschädigt eine Maschinenkomponente. Ob der Personaldienstleister, der Entleiher oder eine andere Partei haftet, hängt vom konkreten Einsatz, den Weisungen und den vertraglichen sowie gesetzlichen Regeln ab.

Die Betriebshaftpflicht des Personaldienstleisters muss auf dieses Modell abgestimmt sein. Schäden an bearbeiteten oder in Obhut genommenen Sachen, vertragliche Freistellungen und Rückgriffsansprüche sind wichtige Vergleichspunkte. Es wäre falsch, allein aus dem Beschäftigungsverhältnis eine automatische Ersatzpflicht für jeden Fehler abzuleiten.

Auswahl

War die Person für den vereinbarten Einsatz geeignet?

Einweisung

Wer hat Arbeitsablauf und Sicherheit vermittelt?

Haftungsverteilung

Was regeln Vertrag, Gesetz und die beteiligten Policen?

Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und Versicherung getrennt prüfen

Für Arbeitnehmerüberlassung ist nach den Informationen der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Die Erlaubnis muss vor Beginn der erlaubnispflichtigen Überlassung vorliegen. Sie ersetzt keine passende Betriebshaftpflicht.

Auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise und eine gesetzliche Unfallversicherung erfüllen andere Aufgaben. Die Betriebshaftpflicht soll versicherte Haftpflichtansprüche prüfen und regulieren. Sie finanziert nicht automatisch ausstehende Löhne, Sozialabgaben oder sonstige eigene Arbeitgeberpflichten.

Personaldienstleisterin begleitet die Abstimmung eines Einsatzes in der Logistik

Konkretes Preisbeispiel für reine Vermittlung – Zeitarbeit separat kalkulieren

Für einen Personaldienstleister, der ausschließlich Personalberatung und Direktvermittlung ohne Arbeitnehmerüberlassung ausübt, bietet der Markel-Pro-Berater-Antrag Version 2 eine nachvollziehbare Orientierung. Bis 100.000 € Jahresumsatz kosten 500.000 € VSH 405 € netto / 481,95 € brutto pro Jahr. Mit optionaler 3-Mio.-€-Betriebshaftpflicht sind es 465 € netto / 553,35 € inklusive 19 % Steuer jährlich.

Grundlage sind ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung und keine Rabatte. VSH-Selbstbehalt: 0 €, Jahreshöchstleistung: dreifache Summe. Betriebshaftpflicht-Selbstbehalt: 250 € bei Sachschäden, 0 € bei Personenschäden. Diese Rechnung ist ausdrücklich kein Tarifbeispiel für Arbeitnehmerüberlassung. Dafür werden Einsatzarten, Lohnsummen und Vertragsrisiken individuell kalkuliert.

Reines VermittlungsprofilNetto / JahrBrutto / Jahr
500.000 € VSH405 €481,95 €
500.000 € VSH + 3 Mio. € Betriebshaftpflicht465 €553,35 €
1 Mio. € VSH + 3 Mio. € Betriebshaftpflicht575 €684,25 €

Angebot für Vermittlung oder Zeitarbeit anfordern ↗

Freistellungen und Kundenvorgaben vor der Unterschrift prüfen

Personaldienstleister erhalten häufig umfangreiche Einkaufsbedingungen von Kunden. Darin können hohe Deckungssummen, besondere Freistellungen oder eine Verantwortung für Schäden vereinbart werden, die über die normale Haftung hinausgeht. Eine Versicherungsbestätigung mit hoher Summe beweist noch nicht, dass jede solche Klausel gedeckt ist.

Lassen Sie Musterverträge mit den Versicherungsbedingungen abgleichen. Bei wechselnden Einsatzbranchen ist außerdem zu prüfen, ob neue Tätigkeiten angezeigt werden müssen. Eine Erweiterung von Bürokräften auf technische oder medizinische Einsätze sollte nicht stillschweigend als mitversichert gelten.

Diese Angaben braucht das Angebot für Personaldienstleister

Trennen Sie in der Anfrage Umsatzanteile aus Vermittlung, Überlassung und eigenen Werkleistungen. Für überlassene Beschäftigte sind Zahl, Lohnsumme, Qualifikationen, Einsatzbranchen und Länder hilfreich. Ergänzen Sie Kundenvorgaben, Vorschäden und vorhandene Policen.

So lässt sich klären, ob eine Beraterdeckung ausreicht oder ein auf Zeitarbeit zugeschnittener Betriebshaftpflichtvertrag benötigt wird. Der Vergleich sollte Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie relevante Tätigkeits- und Obhutsschäden sichtbar gegenüberstellen.

Personalberater: Auswahl und Beratung ↗

Arbeitsvermittler und geförderte Vermittlung ↗

Betriebshaftpflicht-Leistungen ↗

Versicherung für Personaldienstleister und Zeitarbeit unterscheiden

Reicht Personalberater-Haftpflicht für Zeitarbeitsunternehmen?

Eine Personalberater-Haftpflicht reicht für ein Zeitarbeitsunternehmen nicht automatisch. Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitgeberrolle und die tatsächlichen Einsätze müssen ausdrücklich zur Betriebshaftpflicht passen.

Gibt es ein Preisbeispiel für Personaldienstleister?

Für reine Direktvermittlung bis 100.000 € Umsatz zeigt Markel 465 € netto / 553,35 € inklusive 19 % Steuer jährlich mit 500.000 € VSH und 3 Mio. € Betriebshaftpflicht. Ein Jahr Laufzeit, jährliche Zahlung; VSH-Selbstbehalt 0 €, Sachschäden 250 €, Personenschäden 0 €. Arbeitnehmerüberlassung ist damit nicht kalkuliert.

Haftet der Personaldienstleister für jeden Fehler eines Leiharbeitnehmers?

Ein Personaldienstleister haftet nicht allein wegen des Beschäftigungsverhältnisses automatisch für jeden Einsatzfehler. Auswahl, Weisungen, Vertragsmodell und konkrete Haftungsregeln müssen geprüft werden. Die Versicherung sollte diese Konstellation abbilden.

Ersetzt Betriebshaftpflicht eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?

Die Betriebshaftpflicht eines Personaldienstleisters ersetzt keine erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Zulassung und Versicherung sind unterschiedliche Voraussetzungen.

Sind Schäden an Kundenmaschinen versicherbar?

Für Personaldienstleister müssen Schäden an Kundenmaschinen im Rahmen des tatsächlichen Einsatzmodells geprüft werden. Tätigkeits-, Bearbeitungs- und Obhutsschäden sowie vereinbarte Freistellungen sind dabei besonders wichtig.

Bezahlt Personaldienstleister-Haftpflicht ausstehende Sozialabgaben?

Eine Betriebshaftpflicht für Personaldienstleister ist keine Absicherung sämtlicher eigener Zahlungs- und Arbeitgeberpflichten. Ausstehende Sozialabgaben sind von versicherten Haftpflichtansprüchen zu unterscheiden.

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