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Online-Shop · Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht für Ihren Online-Shop: Vom Warenkorb bis zum Produktschaden

Ein Online-Shop braucht nicht nur eine sichere Bestellabwicklung. Ein verkauftes Produkt kann Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Eigenmarken, Importe und zusätzliche Verkaufsplattformen verändern den Versicherungsbedarf. Entscheidend ist deshalb, welche Waren Sie auf welchem Weg verkaufen.

Inhaberin und Mitarbeiter prüfen Waren im Versandlager eines Online-Shops

Online-Shop-Betriebshaftpflicht für Schäden durch verkaufte Waren

Die Betriebshaftpflicht eines Online-Shops sollte neben dem Geschäftsbetrieb auch die vereinbarte Produkthaftung erfassen. Verursacht eine verkaufte Lampe einen Schaden am Eigentum des Kunden, prüft der Versicherer die Haftung und den Versicherungsschutz. Berechtigte versicherte Ansprüche werden bezahlt, unberechtigte abgewehrt.

Die Reparatur oder der Austausch der mangelhaften Lampe selbst ist davon zu unterscheiden. Gewährleistung, freiwillige Garantie und Haftpflichtschutz haben verschiedene Aufgaben. Nennen Sie bei der Anfrage auch Waren, die nur einen kleinen Anteil Ihres Umsatzes ausmachen: Ein einzelnes besonderes Produkt kann die Risikoeinstufung beeinflussen.

Sortiment

Materialien, Verwendung und besondere Produktgruppen.

Herkunft

Bezugsquellen innerhalb und außerhalb des EWR.

Vertriebswege

Eigener Shop, Marktplätze und stationärer Verkauf.

Was kostet Betriebshaftpflicht für einen Online-Shop?

Online-Shop / Jahresumsatz bisJährlich nettoJährlich inkl. 19 % Versicherungssteuer
100.000 €154,00 €183,26 €
250.000 €178,00 €211,82 €
500.000 €194,00 €230,86 €

Für einen Online-Shop mit gewöhnlichen Haushaltswaren zeigt das Markel-Antragsmodell Pro Handel, Version 1, folgende Grundbeiträge: 5 Mio. € Versicherungssumme für Betriebs- und Produkthaftpflicht, dreifache Jahreshöchstleistung und 0 € gewählter Selbstbehalt. Gerechnet wird mit einem Jahr Laufzeit und jährlicher Zahlung ohne weitere Nachlässe.

Die Tabelle enthält weder den Eigenmarken-/Importbaustein noch Amazon, USA-Exporte, erweiterte Vermögensschadenhaftpflicht oder Cyberversicherung. Diese Erweiterungen können zusätzlich erforderlich sein. Die Annahme setzt insbesondere ein passendes Sortiment und die im Antrag abgefragte Schaden- und Risikosituation voraus.

Nicht nur den Grundbeitrag vergleichen

Beschreiben Sie Ihre Waren und Vertriebswege im Formular. Erst mit den erforderlichen Erweiterungen wird aus einem Grundbeitrag ein passendes Angebot.

Online-Shop-Haftpflicht bei Eigenmarken, Importen und Plattformverkauf

Für Online-Shops mit eigener Marke oder Warenimporten von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind zusätzliche Haftungsfragen zu klären. Ein Händler kann unter bestimmten Voraussetzungen wie ein Hersteller haften. Deshalb müssen Herkunft, Kennzeichnung und eigene Veränderungen am Produkt im Versicherungsantrag korrekt beschrieben sein.

Im genannten Markel-Modell sind Eigenmarken und Importe außerhalb des EWR in einem zusätzlichen Baustein zusammengefasst. Für Amazon-Verkäufe und USA-Exporte sieht der Antrag weitere Erweiterungen vor. Das zeigt, weshalb ein allgemeines Versprechen wie alle Onlineverkäufe versichert für einen belastbaren Vergleich nicht ausreicht.

GeschäftsmodellZusätzlich klären
Waren aus dem EWR unter fremder MarkeSortiment und normale Produkthaftung
Eigene Marke oder Import von außerhalb des EWRHerstellerstellung und passende Produkterweiterung
Verkauf auf AmazonPlattformanforderungen und Freistellungsvereinbarungen
Lieferung in die USATerritorialer Schutz und Exportanteil
Mitarbeiter verpackt eine Keramikleuchte für den Versand eines Online-Shops

Web-Shop, Onlineshop und E-Commerce: Welche Versicherung ist gemeint?

Web-Shop und Onlineshop bezeichnen hier denselben Warenvertrieb über das Internet. Für die Betriebshaftpflicht zählt nicht die Schreibweise, sondern das Geschäftsmodell. Auch ein Shop ohne eigenes Lager kann Produkthaftungsrisiken haben; Dropshipping sollte ausdrücklich angegeben werden.

Ein Betreiber, der ausschließlich fremde Anbieter und Käufer zusammenbringt, hat dagegen andere Aufgaben als ein Warenhändler. Für Online-Portale stehen häufig Vermögensschäden aus Plattformbetrieb, Datenverarbeitung und Vertragsabwicklung im Vordergrund. Wer zugleich selbst verkauft, muss beide Tätigkeiten beschreiben.

Online-Shop-Versicherung: Cyber, Lagerbestand und Haftpflicht getrennt prüfen

Die Betriebshaftpflicht des Online-Shops ersetzt nicht automatisch den eigenen Warenbestand nach Feuer oder Einbruch. Dafür kommt Inhaltsversicherung in Betracht. Ebenso benötigt ein Ausfall durch einen Cyberangriff eine Prüfung des Cyber- und Betriebsunterbrechungsschutzes. Die Wiederherstellung eigener Systeme ist nicht dieselbe Leistung wie Schadenersatz an einen Kunden.

Für ein unverbindliches Angebot helfen Jahresumsatz, Produktgruppen, Importländer, Exportanteile und Verkaufsplattformen. Geben Sie vorhandene Policen, Vorschäden und gewünschte Summen an. So lassen sich Grundschutz und erforderliche Erweiterungen übersichtlich gegenüberstellen.

Weitere Risiken im Handel ↗

Betriebshaftpflicht und Leistungsbausteine ↗

Online-Portale und Vermittlungsplattformen ↗

Online-Shop-Haftpflicht: Fragen zu Waren, Plattformen und Beitrag

Welche Versicherung braucht ein Online-Shop für Produktschäden?

Ein Online-Shop benötigt eine zum Sortiment passende Betriebs- und Produkthaftpflicht. Sie behandelt versicherte Schadenersatzansprüche durch verkaufte Waren; die eigene Gewährleistung ist davon zu unterscheiden.

Was kostet Online-Shop-Betriebshaftpflicht bei 100.000 € Umsatz?

Das Markel-Beispiel Pro Handel Version 1 ergibt bis 100.000 € Jahresumsatz 154 € netto beziehungsweise 183,26 € inklusive 19 % Versicherungssteuer pro Jahr. Enthalten sind 5 Mio. € Betriebs- und Produkthaftpflicht mit 0 € gewähltem Selbstbehalt, einem Jahr Laufzeit und jährlicher Zahlung; besondere Zusatzbausteine fehlen noch.

Sind Eigenmarken durch jede Online-Shop-Haftpflicht versichert?

Nein. Die Betriebshaftpflicht des Online-Shops muss Eigenmarken ausdrücklich berücksichtigen. Herstellerähnliche Haftung und erforderliche Erweiterungen sollten vor dem ersten Verkauf geprüft werden.

Braucht ein Web-Shop eine andere Haftpflicht als ein Onlineshop?

Web-Shop und Onlineshop sind unterschiedliche Schreibweisen für den Internet-Warenverkauf. Die Haftpflicht richtet sich nach Sortiment, Herkunft und Absatzwegen, nicht nach dieser Bezeichnung.

Ist Amazon automatisch in der Online-Shop-Betriebshaftpflicht enthalten?

Ein Online-Shop sollte Amazon-Verkäufe gesondert angeben. Plattformanforderungen und vertragliche Freistellungen können eine besondere Erweiterung der Betriebshaftpflicht verlangen.

Ersetzt Online-Shop-Haftpflicht defekte verkaufte Produkte?

Die Betriebshaftpflicht eines Online-Shops ersetzt nicht pauschal das mangelhafte Produkt selbst. Zusätzliche Schäden an Menschen oder anderen Sachen sind von Austausch und Gewährleistung zu unterscheiden.

Deckt die Online-Shop-Betriebshaftpflicht einen Cyberangriff?

Die Betriebshaftpflicht des Online-Shops ersetzt nicht automatisch eigene Cyberkosten und Umsatzausfall. Cyberversicherung und mögliche Vermögensschadenhaftpflicht sollten dafür separat geprüft werden.

Was muss ein Online-Shop für ein Versicherungsangebot angeben?

Für die Online-Shop-Versicherung sind Sortiment, Jahresumsatz, Import- und Exportländer sowie Verkaufsplattformen wichtig. Eigenmarken, Dropshipping und bekannte Schäden gehören ebenfalls in die Anfrage.

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