Betriebshaftpflicht für Händler bei Besucher- und Lieferschäden
Ein Kunde stolpert über eine ungesicherte Stelle im Geschäft oder ein Mitarbeiter beschädigt bei einer Lieferung fremde Einrichtung. Die Betriebshaftpflicht prüft die Haftung und bearbeitet versicherte Ansprüche. Für gemietete Verkaufsräume, fremde Schlüssel und Arbeiten beim Kunden können besondere Klauseln wichtig sein.
Eigene Lagerbestände und Ladeneinrichtung sind dagegen eigene Sachwerte. Ein Schaden an diesen Gegenständen ist grundsätzlich eine Frage der Inhaltsversicherung, nicht der Entschädigung fremder Haftpflichtansprüche.
Produkthaftpflicht: Ihre Rolle in der Lieferkette angeben
Für die Produkthaftpflicht eines Händlers sind Sortiment, Herkunft und Ihre Rolle in der Lieferkette entscheidend. Beschreiben Sie außerdem, ob Sie Waren verändern, unter eigenem Namen anbieten oder importieren. Absatzländer und die Verwendung der Produkte beim Abnehmer können den Schutzbedarf verändern.
Bei Zulieferungen zur Weiterverarbeitung sollte eine erweiterte Produkthaftpflicht geprüft werden. Kosten eines Rückrufs sind ebenfalls nicht automatisch durch eine allgemeine Produkthaftpflichtklausel abgedeckt. Die Versicherung ist zudem keine Gewährleistung für die Mangelfreiheit Ihrer Ware.
Verkauf an Endkunden
Personen- und Sachschäden durch Produkte und die versicherten Produktgruppen prüfen.
Lieferung an andere Betriebe
Weiterverarbeitung, Einbau und mögliche zusätzliche finanzielle Schäden besprechen.
Rückruf eigener Waren
Organisation, Transport und weitere Rückrufkosten benötigen eine passende zusätzliche Vereinbarung.
Onlineshop versichern: Betriebshaftpflicht und digitale Risiken unterscheiden
Ein Onlineshop kann Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtrisiken haben, wenn Waren Menschen verletzen oder fremde Sachen beschädigen. Daneben bestehen mögliche Risiken aus Internetauftritt, Datenschutz oder einem Ausfall des eigenen Shops. Diese Aufgaben werden nicht durch denselben Haftpflichtbaustein gelöst.
Ein Bekleidungsshop ist anders zu bewerten als ein Händler für Elektrogeräte oder Nahrungsergänzungsmittel. Ein Einstiegspreis für ein bestimmtes Sortiment darf deshalb nicht auf jedes Produktangebot übertragen werden.
Betriebshaftpflichtangebot für Händler: Sortiment, Import und eigene Marken
Für ein Betriebshaftpflichtangebot im Handel nennen Sie Sortiment, Jahresumsatz, Bezugs- und Absatzländer, eigene Marken und Montageleistungen. Mitarbeiter, Lagerorte und bestehende Versicherungen vervollständigen das Bild. Bei mehreren Sortimenten helfen Umsatzanteile.
Das Angebot sollte Ihre tatsächlich verkauften Produkte und alle zusätzlichen Tätigkeiten erfassen. Vergleichen Sie die Grenzen für Produktschäden, gemietete Räume und Bearbeitung ebenso wie den Jahresbeitrag.
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Betriebshaftpflicht im Handel: Fragen zu Laden, Onlineshop und Waren
Benötigt ein Onlineshop eine Betriebshaftpflicht?
Ein Onlineshop kann durch die vertriebenen Produkte Haftpflichtansprüche auslösen. Für den Händler sind Sortiment, Herkunft und Absatzländer relevant. Eine reine Absicherung der Website ersetzt diesen Produkthaftpflichtschutz nicht.
Sind Rückrufkosten in jeder Betriebshaftpflicht für Händler enthalten?
Eine Betriebshaftpflicht für Händler übernimmt Rückrufkosten nicht automatisch. Dafür sind entsprechende Erweiterungen oder separate Rückrufdeckungen zu prüfen. Die Produkthaftpflicht und die Kosten einer eigenen Rückrufaktion behandeln unterschiedliche Aufgaben.
Muss die Händler-Betriebshaftpflicht den Verkauf unter eigener Marke erfassen?
Bei der Betriebshaftpflicht im Handel gehört der Vertrieb unter eigener Marke ausdrücklich in die Tätigkeitsbeschreibung. Ebenso wichtig sind Import, Veränderungen an Produkten und Lieferländer. Diese Angaben können die Risikoeinordnung beeinflussen.
Ist der eigene Warenbestand in der Händler-Betriebshaftpflicht versichert?
Die Betriebshaftpflicht eines Händlers schützt grundsätzlich vor versicherten Ansprüchen anderer. Eigene Warenbestände brauchen eine passende Sachversicherung. Das gilt auch dann, wenn Haftpflicht und Inhalt gemeinsam angeboten werden.
