Wofür haftet ein Nachlassverwalter gegenüber Erben und Gläubigern?
Nach § 1985 BGB hat der Nachlassverwalter den Nachlass zu verwalten und Nachlassverbindlichkeiten daraus zu berichtigen. Für die Verwaltung ist er auch den Nachlassgläubigern gegenüber verantwortlich. Versicherungsschutz sollte deshalb ausdrücklich zu dieser Aufgabe passen.
Ein Nachlasspfleger und ein Testamentsvollstrecker haben andere rechtliche Aufgaben. Auch wenn dieselbe Person solche Tätigkeiten übernimmt, sollte die Police jede tatsächlich ausgeübte Funktion erfassen. Die Sammelangabe „Erbsachen“ lässt offen, welches Mandat abgesichert werden soll.
Nachlassverwalter
Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses im Rahmen der gerichtlichen Bestellung.
Nachlasspfleger
Gesonderte Funktion, beispielsweise bei zunächst unbekannten Erben.
Testamentsvollstrecker
Ausführung testamentarischer Anordnungen im jeweiligen Aufgabenbereich.
Nachlassverwalter-Haftpflicht: Welche Fehler können Vermögensschäden auslösen?
Die Nachlassverwalter-Vermögensschadenhaftpflicht betrifft finanzielle Nachteile aus versicherten Pflichtverletzungen. Denkbar sind etwa eine fehlerhafte Auszahlung oder vermeidbare Kosten durch eine versäumte Bearbeitung. Die Versicherung prüft auch, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.
Bewahren Sie Bestellungsbeschluss, Bestandsverzeichnis, Schriftwechsel und Zahlungsvorgänge nachvollziehbar auf. Meldet ein Gläubiger einen Anspruch an, hilft eine klare Dokumentation bei der Abgrenzung zwischen einem Verwaltungsfehler und einer Forderung, die aus dem Nachlass ohnehin zu erfüllen gewesen wäre.
Nachlassverbindlichkeit ist nicht automatisch Haftpflichtschaden
Eine ohnehin bestehende Schuld des Verstorbenen bezahlt die Haftpflicht des Nachlassverwalters nicht allein deshalb, weil der Nachlass dafür nicht ausreicht.

Einzelverfahren in der Nachlassverwalter-Versicherung richtig benennen
Eine Einzelfallversicherung wird für ein bestimmtes Nachlassverfahren abgeschlossen. Sie ist deshalb von einer laufenden Berufspolice zu unterscheiden, die mehrere vereinbarte Tätigkeiten und Mandate erfassen kann. Für einen einzelnen übernommenen Nachlass kann die Verfahrensdeckung übersichtlich sein.
Klären Sie Versicherungsbeginn, bereits begonnene Arbeiten und den Zeitraum, in dem Fehler eingetreten sein können, vor Vertragsabschluss. Ein späterer Versicherungsantrag macht einen vorher entstandenen Schaden nicht automatisch versichert. Für mehrere Nachlässe ist zu prüfen, ob separate Deckungen oder ein beruflicher Gesamtvertrag geeigneter sind.
| Einzelverfahren | Laufende Berufspolice |
|---|---|
| Benannter Nachlass als versichertes Objekt | Vereinbarte Berufstätigkeit und erfasste Mandate |
| Verfahrensbezogene Summe beachten | Summe je Schaden und Jahreshöchstleistung beachten |
| Neues Verfahren gesondert prüfen | Änderungen des Tätigkeitsumfangs melden |
Nachlassverwalter-Haftpflicht: Beitragsbeispiele je Verfahren
| Deckung für ein Verfahren | Beitrag netto | Mit 19 % Versicherungssteuer |
|---|---|---|
| 100.000 € | 222,50 € | 264,78 € |
| 250.000 € | 411,63 € | 489,84 € |
| 500.000 € | 712,00 € | 847,28 € |
Im R+V-Tarifblatt März 2021 kostet die Drittschadendeckung eines Einzelverfahrens mit 100.000 € Summe 222,50 € netto. Kein Selbstbehalt; die Summe steht einmal für das gesamte Verfahren zur Verfügung. Die höheren Beispiele ergeben sich aus den veröffentlichten Zuschlägen.
Die Beträge sind verfahrensbezogen, keine Jahresprämien. Tarifstand März 2021; die aktuelle Annahme muss geprüft werden. Eine Rückwärtsversicherung ist dort ausgeschlossen. Finanzanlagen sowie bestimmte Fehler bei Versicherungsverträgen sind ebenfalls ausgeschlossen. Deshalb sollte der Tätigkeitsumfang vor Abschluss genau abgeglichen werden.
Verfahren und Nachlasswert angeben
Teilen Sie Bestellungsdatum, Aufgaben und Größenordnung des Nachlasses mit. So kann die passende Verfahrensdeckung angefragt werden.
Nachlassverwalter-Versicherung bei Immobilien und fortgeführten Betrieben
Enthält der Nachlass vermietete Immobilien oder einen fortgeführten Betrieb, reicht die Betrachtung von Zahlungs- und Verwaltungsfehlern allein nicht. Die Verantwortung für Gebäude, Grundstücke und den laufenden Betrieb sollte zusätzlich geklärt werden. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist keine pauschale Gebäude- oder Betriebshaftpflicht.
Legen Sie vorhandene Policen und Ihre konkreten Aufgaben offen. Wer nur Zahlungen verwaltet, hat andere Risiken als jemand, der einen Betrieb weiterführt oder Arbeiten an einem Gebäude beauftragt. Auch eigene Angestellte und weitere beauftragte Personen gehören in die Beschreibung.
Nachlassverwalter-Versicherung: Fragen zu Verfahren und Haftung
Welche Versicherung braucht ein Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter benötigt eine zur übernommenen Aufgabe passende Vermögensschadenhaftpflicht. Möglich ist beispielsweise eine Deckung für ein einzelnes Verfahren. Gebäude- und Betriebsrisiken müssen gegebenenfalls zusätzlich abgesichert werden.
Schützt die Nachlassverwalter-Haftpflicht auch bei Ansprüchen von Gläubigern?
Die Nachlassverwalter-Haftpflicht sollte die berufliche Verantwortlichkeit gegenüber den betroffenen Anspruchstellern erfassen. Der Nachlassverwalter ist nach § 1985 BGB auch Nachlassgläubigern gegenüber für die Verwaltung verantwortlich.
Was kostet eine Nachlassverwalter-Versicherung für ein Einzelverfahren?
Ein veröffentlichtes R+V-Beispiel mit Tarifstand März 2021 nennt bei 100.000 € Deckung ohne Selbstbehalt 222,50 € netto beziehungsweise 264,78 € inklusive 19 % Versicherungssteuer je Verfahren. Die Summe gilt einmal für dessen gesamte Dauer.
Ist der Beitrag der Nachlassverwalter-Verfahrensversicherung jährlich zu zahlen?
Das dargestellte Nachlassverwalter-Tarifbeispiel ist ein Beitrag je Einzelverfahren. Es darf nicht wie eine jährlich neu verfügbare Versicherungssumme gelesen werden. Für andere Verträge sind Zahlungsweise und Leistungsgrenzen gesondert zu prüfen.
Sind Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung automatisch gemeinsam versichert?
Eine Nachlassverwalter-Versicherung umfasst weitere Funktionen nicht allein wegen ihrer Ähnlichkeit. Testamentsvollstreckung und Nachlasspflegschaft sollten ausdrücklich genannt und passend versichert werden.
Kann die Nachlassverwalter-Haftpflicht auch alte Fehler übernehmen?
Bei einer Nachlassverwalter-Haftpflicht hängt die zeitliche Deckung vom Vertrag ab. Im dargestellten R+V-Einzelverfahrenstarif ist eine Rückwärtsversicherung ausgeschlossen. Bereits begonnene Verfahren und bekannte Vorfälle müssen deshalb vorab angegeben werden.
Zahlt die Nachlassverwalter-Haftpflicht sämtliche Schulden des Nachlasses?
Nein. Die Nachlassverwalter-Haftpflicht betrifft versicherte Schadenersatzansprüche wegen Verwaltungsfehlern. Sie ersetzt keine normalen Nachlassverbindlichkeiten und garantiert nicht, dass alle Gläubiger vollständig ausbezahlt werden können.
Was gehört in die Anfrage zur Nachlassverwalter-Versicherung?
Für die Nachlassverwalter-Versicherung sollten Bestellung, Verfahrensbeginn, Nachlasswert, Aufgaben und vorhandene Deckungen angegeben werden. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und fortgeführte Betriebe sind besonders zu benennen.
