Welche Schäden die Schornsteinfeger-Betriebshaftpflicht abdecken sollte
Die Betriebshaftpflicht eines Schornsteinfegers prüft Schadenersatzansprüche aus der versicherten Tätigkeit, wehrt unbegründete Forderungen ab und ersetzt berechtigte Schäden im Vertragsumfang. Gerade bei Arbeiten in fremden Gebäuden sind Tätigkeitsschäden, Rußverschmutzungen und daraus folgende finanzielle Nachteile wichtige Prüfpunkte.
Eine bloß mangelhaft erbrachte eigene Leistung ist von einem zusätzlich verursachten Schaden zu unterscheiden. Das erneute Ausführen einer geschuldeten Arbeit wird nicht automatisch versichert, nur weil Nachbesserungsbegleitschäden eingeschlossen sind.
Ruß auf der Einrichtung
Bei der Arbeit wird die Einrichtung eines Kunden verschmutzt. Die Haftpflicht prüft Reinigung, Beschädigung und Verantwortlichkeit.
Werkzeug im Schornstein
Ein verlorenes Arbeitsgerät beschädigt den Schornstein. Tätigkeitsschäden und notwendige Folgemaßnahmen sind im Vertrag zu prüfen.
Verletzter Besucher
Ein Kunde stürzt über ungesichert abgelegtes Werkzeug. Personen- und daraus folgende Vermögensschäden können erhebliche Forderungen auslösen.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger brauchen eine passende Tätigkeitsklausel
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollten ihre hoheitlichen Aufgaben ausdrücklich mitversichern. Nach § 12a SchfHwG haftet der Staat für diese Tätigkeiten nicht anstelle des Bezirksschornsteinfegers oder seines Vertreters. Geben Sie deshalb neben den handwerklichen Arbeiten auch Ihre hoheitlichen Aufgaben in der Anfrage an.
Feuerstättenschau, Bescheide und weitere übernommene Aufgaben sollten in der Deckungsbeschreibung nachvollziehbar erfasst sein. Das gilt auch bei Vertretungen. Für die Anfrage ist wichtig, ob Sie ausschließlich freie handwerkliche Leistungen oder zusätzlich Aufgaben als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ausführen.

Veröffentlichte Beitragsbeispiele für Schornsteinfegerbetriebe
Die Continentale veröffentlicht über eine Versicherungsagentur folgende Jahresbeispiele für Schornsteinfeger. Alle Beträge enthalten Versicherungsteuer und setzen maximale Selbstbeteiligung sowie Bündelnachlässe voraus. Deren genaue Höhe, das Umsatzprofil und die Vertragslaufzeit werden dort nicht beziffert; sie müssen im persönlichen Angebot bestätigt werden.
| Continentale-Beispiel | Personen- und Sachschäden | Jahresbeitrag inkl. Steuer |
|---|---|---|
| KuBuS XL | 3 Mio. € | 567,78 € |
| KuBuS XXL | 5 Mio. € | 624,55 € |
| KuBuS TOP | 10 Mio. € | 780,70 € |
Ein Sonderkonzept ist kein allgemeiner Marktpreis
Die Feuersozietät nennt für Mitglieder der Schornsteinfegerinnung Berlin ein Sonderkonzept ab 535,50 Euro jährlich inklusive Versicherungsteuer: 25 Mio. Euro pauschale Deckung und 500.000 Euro VSH für genannte administrative Aufgaben und Energieberatung, dort 100 Euro Selbstbehalt. Tätigkeitsschäden haben 150 Euro Selbstbehalt. Weitere Beitragsvoraussetzungen und Laufzeit sind nicht vollständig veröffentlicht. Die Innungsbindung ist Voraussetzung dieses Beispiels, keine pauschale Zusage für jeden Betrieb.
Energieberatung und Energieausweise ausdrücklich mitversichern
Ein Schornsteinfeger, der Energieausweise erstellt oder energetische Maßnahmen empfiehlt, übernimmt zusätzliche Beratungsverantwortung. Führt ein Fehler zu unnötigen Kosten, liegt möglicherweise ein reiner Vermögensschaden vor. Die gewöhnliche Betriebshaftpflicht für handwerkliche Personen- und Sachschäden reicht dafür nicht als Nachweis aus.
Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu weitergehender energetischer Fachplanung, Fördermittelberatung und Baubegleitung. Die Nennung „Energieberatung“ sollte nicht ungeprüft als Einschluss jeder Leistung eines Energieeffizienz-Experten verstanden werden. Qualifikation, Auftragsumfang und Deckung müssen zusammenpassen.
Diese Klauseln gehören in den Schornsteinfeger-Vergleich
Vergleichen Sie neben der Hauptsumme die Grenzen für Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüssel und reine Vermögensschäden. Auch Nachbesserungsbegleitschäden sollten mit ihren Bedingungen gelesen werden. Ein hoher pauschaler Millionenbetrag hebt niedrigere Teilgrenzen nicht auf.
Bei Betriebsaufgabe ist die zeitliche Deckung für spätere Ansprüche wichtig. Die mögliche Nachhaftung richtet sich nach dem Vertrag und kann Voraussetzungen haben. Ebenso sollten Handel, Montage und andere Nebentätigkeiten aufgeführt werden, wenn sie zum Betrieb gehören.
| Ihre Tätigkeit | Im Angebot bestätigen lassen |
|---|---|
| Freie Kehr- und Messarbeiten | Vollständige handwerkliche Betriebsbeschreibung |
| Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger | Hoheitliche Aufgaben und Vertretung |
| Energieausweise und Beratung | Reine Vermögensschäden mit eigener Summe |
| Weitere Planung oder Baubegleitung | Ausdrücklicher Einschluss statt bloßer Berufsbezeichnung |
Schornsteinfeger-Haftpflicht auf Ihren Betrieb abstimmen
Für ein Angebot benötigen wir Tätigkeiten, Jahresumsatz, Mitarbeiter, Vorschäden und die gewünschte Versicherungssumme. Geben Sie Energieberatung, Fachplanung, Montagearbeiten und hoheitliche Aufgaben gesondert an. Auch eine vorhandene Innungsdeckung sollte berücksichtigt werden.
So können Jahresbeiträge mit vergleichbaren Leistungen gegenübergestellt werden. Fordern Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Schornsteinfegerbetrieb unverbindlich an.
Schornsteinfeger-Versicherung zwischen Handwerk und Amt
Was kostet eine Schornsteinfeger-Betriebshaftpflicht?
Ein veröffentlichtes Continentale-Beispiel für Schornsteinfeger nennt 567,78 Euro jährlich inklusive Versicherungsteuer für 3 Mio. Euro Personen- und Sachschadendeckung. Es setzt maximale Selbstbeteiligung und Bündelnachlässe voraus; konkrete Selbstbeteiligung, Umsatzprofil und Laufzeit sind im Angebot zu klären.
Ist Energieberatung in der Schornsteinfeger-Haftpflicht enthalten?
Schornsteinfeger sollten die Energieberatung ausdrücklich mit VSH-Deckung vereinbaren. Energieausweise, Fördermittelberatung, Fachplanung und Baubegleitung können unterschiedlich behandelt werden.
Haftet der Staat für Fehler eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers?
§ 12a SchfHwG schließt eine Haftung des Staates anstelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder seines Vertreters aus. Die eigene Haftpflicht sollte die übernommenen hoheitlichen Aufgaben daher ausdrücklich berücksichtigen.
Sind Rußschäden beim Kunden versichert?
Bei der Schornsteinfeger-Betriebshaftpflicht kommen versicherte Sach- und Tätigkeitsschäden in Betracht. Ursache, Haftung und mögliche Ausschlüsse werden im Einzelfall geprüft.
Ersetzt die Haftpflicht die erneute Ausführung mangelhafter Kehrarbeiten?
Die Betriebshaftpflicht eines Schornsteinfegers bezahlt nicht pauschal die Erfüllung seiner eigenen Leistungspflicht. Zusätzliche Schäden und vereinbarte Nachbesserungsbegleitschäden sind davon zu unterscheiden.
Gilt der Innungsbeitrag für jeden Schornsteinfeger?
Das genannte Feuersozietät-Beispiel ist an die Mitgliedschaft in der Schornsteinfegerinnung Berlin gebunden. Für andere Schornsteinfegerbetriebe ist ein eigenes Angebot mit den jeweiligen Voraussetzungen nötig.
