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Schausteller · Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht für Schausteller: Das einzelne Geschäft macht den Unterschied

Ein Kinderkarussell, eine Schießbude und ein Verkaufsstand stellen unterschiedliche Anforderungen an die Schausteller-Haftpflicht. Für bestimmte Geschäfte ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das Angebot sollte deshalb genau auf die betriebene Anlage, ihre Kapazität und die Einsätze abgestimmt sein.

Schaustellerin und Mitarbeiter kontrollieren ein Kinderkarussell vor der Öffnung

Wann ist eine Haftpflichtversicherung für Schausteller vorgeschrieben?

Eine Haftpflichtversicherung ist für die in § 1 SchauHV genannten Schaustellertätigkeiten im Reisegewerbe vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere Geschäfte, die Menschen befördern oder bewegen, Schießgeschäfte, bestimmte Fahrzeugvorführungen, Zirkusse, gefährliche Tierdarbietungen und Reitbetriebe. Ein gewöhnlicher Verkaufsstand fällt nicht allein wegen seines Standorts auf einem Volksfest unter dieselbe Aufzählung.

Die gesetzlichen Mindestbeträge sind keine allgemeine Empfehlung für ausreichend hohe Deckung. Veranstalter können höhere Summen verlangen, und ein schwerer Personenschaden kann die Mindestdeckung überschreiten. Der Nachweis sollte daher vor der Platzvergabe zu den tatsächlichen Anforderungen passen.

Tätigkeit nach SchauHVPersonenschäden je Ereignis mindestensSachschäden je Ereignis mindestens
Personenbewegende Fahrgeschäfte; bestimmte Fahrzeugvorführungen1.000.000 €150.000 €
Übrige genannte Pflichtgeschäfte, etwa Schießgeschäfte500.000 €150.000 €

Schausteller-Betriebshaftpflicht bei Aufbau, Publikumsverkehr und Abbau

Die Betriebshaftpflicht des Schaustellers sollte die vereinbarten Arbeiten rund um das Geschäft erfassen. Risiken entstehen nicht erst während der Fahrt: Auch beim Aufbau, an Zugängen oder beim Verladen können fremde Sachen beschädigt oder Menschen verletzt werden. Welche Tätigkeiten mitversichert sind, muss aus dem Vertrag hervorgehen.

Achten Sie auf wechselnde Standorte, Saisonkräfte und die Zusammenarbeit mit weiteren Unternehmen. Ein technischer Prüfbericht und eine Haftpflichtversicherung erfüllen verschiedene Aufgaben. Die Einhaltung von Betriebs- und Sicherheitsvorgaben bleibt unabhängig vom Versicherungsschutz erforderlich.

Vor dem Öffnen

Aufbau, sichere Zugänge und technische Freigaben.

Während des Betriebs

Publikumsverkehr, Bedienung und verantwortliches Personal.

Nach Veranstaltungsende

Abbau und vereinbarte Be- und Entladearbeiten.

Techniker kontrolliert vor Betriebsbeginn den Zugang zu einer stillstehenden Gondel

Schausteller-Haftpflicht: Ältere Tarifbeispiele zeigen die Kostenspanne

Älteres Beispiel, Tarifstand Juli 2017Jahresbeitrag nettoMit 19 % Versicherungssteuer
Kleinkinder-Bodenkarussell, 12 Plätze570,00 €678,30 €
Kleinkinder-Bodenkarussell, 24 Plätze825,60 €982,46 €
Riesenrad, 80 Plätze8.920,00 €10.614,80 €

Ein veröffentlichter R+V-Tarif für das ambulante Schaustellergewerbe mit Stand Juli 2017 unterscheidet nach Geschäft und Kapazität. Für ein Bodenkarussell für Kleinkinder nennt er 34,40 € netto je Platz, mindestens 570 €; für ein Riesenrad 89,10 € je Platz, mindestens 8.920 € netto jährlich. Daraus ergeben sich die folgenden älteren Rechenbeispiele.

Die Tarifunterlage ordnet diese Fahrgeschäfte der Pflichtdeckung mit mindestens 1 Mio. € für Personen- und 150.000 € für Sachschäden zu. Höhere Summen sind gesondert anzufragen. Die Werte sind keine aktuellen verbindlichen Angebote. Selbstbehalte, heutige Annahme, Laufzeit und zusätzliche Risiken müssen im persönlichen Angebot geklärt werden.

Das eigene Fahrgeschäft kalkulieren lassen

Art der Anlage, Plätze, Einsatzländer und gewünschte Summen ermöglichen einen aussagekräftigen aktuellen Vergleich.

Schaustellerversicherung: Eigene Anlage und Auslandseinsätze gesondert betrachten

Die Schausteller-Haftpflicht schützt bei versicherten Ansprüchen geschädigter Dritter. Eine Beschädigung der eigenen Anlage während der Reise oder im Winterlager ist eine andere Frage. Dafür kommt beispielsweise eine passende Schausteller-Kaskoversicherung in Betracht; die Haftpflicht ersetzt sie nicht.

Auslandsveranstaltungen sollten vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Entscheidend sind der räumliche Geltungsbereich, örtliche Nachweisanforderungen und mögliche besondere Vereinbarungen. Eine deutsche Versicherungsbestätigung lässt sich nicht ohne Prüfung auf jede Veranstaltung im Ausland übertragen.

Fremder Schaden

Betriebshaftpflicht und gesetzliche Haftung.

Eigenes Geschäft

Kasko- oder Sachversicherung der Anlage.

Reise und Lager

Transport, Abstellorte und Winterlager prüfen.

Schausteller-Haftpflichtangebot: Welche Daten zum Geschäft benötigt werden

Für die Betriebshaftpflicht eines Schaustellers sind eine genaue Beschreibung des Geschäfts, Hersteller, Baujahr, Plätze und Betriebsweise wichtig. Nennen Sie sämtliche Anlagen und Zusatzangebote. Ein Imbissbetrieb neben einem Fahrgeschäft sollte nicht aus der Anfrage verschwinden.

Ergänzen Sie Personal, Einsatzländer, Vorschäden und geforderte Deckungssummen. Für einen Vergleich sollten außerdem Selbstbehalte, Jahreshöchstleistung und besondere Teilgrenzen sichtbar sein. So lässt sich ein günstiger Beitrag zusammen mit dem tatsächlich benötigten Schutz beurteilen.

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Schausteller-Haftpflicht: Fragen zu Pflicht, Geschäft und Saison

Braucht jeder Schausteller dieselbe Haftpflichtversicherung?

Nein. Die Schausteller-Haftpflicht richtet sich nach dem konkreten Geschäft. Ein Fahrgeschäft, eine Schießbude und ein Verkaufsstand haben unterschiedliche Risiken und können unterschiedlichen Pflichtvorgaben unterliegen.

Welche Schausteller müssen eine Haftpflicht nachweisen?

Die Versicherungspflicht für Schausteller betrifft die in § 1 SchauHV aufgezählten Tätigkeiten, etwa personenbewegende Fahrgeschäfte, Schießgeschäfte und Zirkusse. Die genaue Betriebsart ist maßgeblich.

Wie hoch ist die Mindestdeckung der Schausteller-Haftpflicht für Fahrgeschäfte?

Bei personenbewegenden Fahrgeschäften nennt die Schaustellerhaftpflichtverordnung mindestens 1 Mio. € für Personen- und 150.000 € für Sachschäden je Ereignis. Höhere Veranstalteranforderungen und ein angemessener zusätzlicher Schutz sind gesondert zu prüfen.

Was kostet eine Schausteller-Haftpflicht für ein Kinderkarussell?

Das ältere R+V-Beispiel von Juli 2017 ergibt für ein Kleinkinder-Bodenkarussell mit zwölf Plätzen 570 € netto beziehungsweise 678,30 € inklusive 19 % Versicherungssteuer jährlich. Die Unterlage nennt für diese Pflichtgeschäfte mindestens 1 Mio. € Personen- und 150.000 € Sachdeckung; heutige Konditionen und Selbstbehalte sind anzufragen.

Ist der Aufbau in der Schausteller-Haftpflicht mitversichert?

Die Betriebshaftpflicht des Schaustellers sollte Aufbau, Betrieb und Abbau im vereinbarten Umfang erfassen. Zusatzarbeiten und besondere Be- und Entladerisiken sind ausdrücklich zu prüfen.

Versichert die Schausteller-Haftpflicht Schäden am eigenen Karussell?

Die Schausteller-Haftpflicht ersetzt nicht automatisch das eigene beschädigte Karussell. Dafür ist eine passende Kasko- oder Sachversicherung mit den erforderlichen Reise- und Lagerrisiken zu betrachten.

Gilt die Schausteller-Haftpflicht auch im Ausland?

Bei der Schausteller-Haftpflicht müssen Auslandseinsätze und örtliche Nachweispflichten geprüft werden. Das Einsatzland und die Art des Geschäfts gehören deshalb in die Anfrage.

Welche Angaben braucht ein Angebot zur Schausteller-Haftpflicht?

Für die Schausteller-Haftpflicht sind Geschäftstyp, Kapazität, technische Angaben, Personal, Einsatzländer und Vorschäden relevant. Anforderungen des Veranstalters sollten ebenfalls vorliegen.

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