PR-Manager-Berufshaftpflicht für Fehler in der Öffentlichkeitsarbeit
Die Berufshaftpflicht eines PR-Managers kann finanzielle Ansprüche aus einer fehlerhaften Kommunikationsleistung prüfen. Veröffentlicht eine beauftragte PR-Fachkraft versehentlich eine nicht freigegebene Fassung, können Kunden oder Betroffene Ansprüche erheben. Der Versicherer beurteilt im vereinbarten Umfang, ob eine Haftung besteht.
Ein Imageschaden ist allerdings nicht automatisch in beliebiger Höhe versichert. Anspruchsteller müssen den geltend gemachten Schaden und die Verantwortlichkeit darlegen. Zugleich kann schon die Abwehr einer unbegründeten Forderung wichtig sein.
Freigabe
Version und zuständige freigebende Person festhalten.
Vertraulichkeit
Embargos und interne Informationen getrennt behandeln.
Veröffentlichung
Kanäle, Reichweite und Sprachfassungen dokumentieren.
PR-Manager-Haftpflicht bei Zitaten, Bildern und Persönlichkeitsrechten
Für PR-Manager gehören Rechte an Bildern, Zitaten und anderen Inhalten in die Berufshaftpflichtprüfung. Eine Pressefreigabe zur Berichterstattung muss nicht jede spätere werbliche Verwendung umfassen. Klären Sie daher, wer Nutzungsrechte beschafft und welche Einsätze mit dem Kunden vereinbart sind.
Bei personenbezogenen Aussagen spielen außerdem Richtigkeit und Kontext eine Rolle. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt weder sorgfältige Recherche noch rechtliche Prüfung besonders sensibler Veröffentlichungen. Vorsätzliche Rechtsverletzungen werden nicht durch den bloßen Abschluss einer Police erlaubt.
| PR-Aufgabe | Wichtige Vertragsfrage |
|---|---|
| Pressemitteilung | Wer prüft Inhalt und erteilt die Schlussfreigabe? |
| Bildversand | Für welche Nutzungen liegen Rechte vor? |
| Krisenstatement | Welche Tatsachen sind geprüft und freigegeben? |
| Presseevent | Wer ist Veranstalter und wer organisiert nur Kommunikation? |

PR-Manager-Berufshaftpflicht: Beiträge für freie Kommunikationsarbeit
| PR-Manager bis 75.000 € Jahresumsatz | Netto pro Jahr | Mit 19 % Steuer |
|---|---|---|
| 300.000 € Vermögensschäden | 265,00 € | 315,35 € |
| 500.000 € Vermögensschäden | 355,00 € | 422,45 € |
| 500.000 € Vermögensschäden + 5 Mio. € Betriebshaftpflicht | 435,00 € | 517,65 € |
Für einen freien PR-Manager mit Medien- und Kommunikationsleistungen zeigt Markel Pro Media Version 2 bei bis 75.000 € Jahresumsatz folgende Beispiele. Die reine Vermögensschadendeckung hat 250 € Selbstbehalt und eine dreifache Jahreshöchstleistung.
Die Rechnung verwendet jährliche Zahlung, ein Jahr Vertragslaufzeit und keine zusätzlichen Nachlässe. In der letzten Zeile kommt Betriebshaftpflicht mit 5 Mio. € und dreifacher Jahresleistung hinzu; ihr Selbstbehalt beträgt 250 € bei Sach- und 0 € bei Personenschäden. Eine eigene Veranstalterrolle oder besondere Tätigkeiten sind gesondert anzugeben.
PR-Manager versichern: Geheimhaltung, Embargo und persönliche Leitungsaufgaben
Die Berufshaftpflicht eines PR-Managers sollte auch zu vereinbarten Geheimhaltungspflichten passen. Schadenersatz und Vertragsstrafe sind verschiedene Forderungsarten. Eine Deckung für gesetzliche Haftung bedeutet nicht automatisch, dass jede im Kundenvertrag vereinbarte Vertragsstrafe übernommen wird.
Als angestellte Kommunikationsleitung ist zunächst der Versicherungsschutz des Unternehmens zu prüfen. Bei besonderer Führungsverantwortung kann zusätzlich Managerhaftpflicht relevant sein. Freie PR-Leistung und persönliche Organhaftung sollten dabei nicht vermischt werden.
PR-Manager-Haftpflicht für Pressearbeit, Veranstaltungen und Krisenmandate anfragen
Für ein Angebot als PR-Manager nennen Sie Jahresumsatz, Kundenbranchen, Kommunikationskanäle und Tätigkeiten. Besonders hilfreich sind Angaben zu Krisenkommunikation, internationalen Mandaten, eigener Veranstaltungsorganisation und beauftragten Kreativen. Beschreiben Sie, ob Sie nur beraten oder auch veröffentlichen.
Prüfen Sie anschließend Vermögensschadensumme, Selbstbehalte und Rechteverletzungen. Wenn Presseveranstaltungen zum Auftrag gehören, müssen Personen- und Sachrisiken gesondert berücksichtigt werden. Der Beitrag sollte mit diesen Leistungen gemeinsam verglichen werden.
PR-Manager-Berufshaftpflicht: Fragen aus der Pressearbeit
Welche Versicherung passt zu einem freien PR-Manager?
Für einen freien PR-Manager ist eine Berufshaftpflicht für Kommunikations- und Medienleistungen relevant. Betriebshaftpflicht ergänzt Personen- und Sachrisiken, etwa bei Kundenterminen.
Was kostet PR-Manager-Berufshaftpflicht?
Das Markel-Beispiel Pro Media Version 2 kostet bis 75.000 € Jahresumsatz bei 300.000 € Vermögensschadendeckung und 250 € Selbstbehalt 265 € netto beziehungsweise 315,35 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Grundlage sind Jahreszahlung und ein Jahr Laufzeit.
Zahlt PR-Manager-Haftpflicht bei einer falschen Pressemitteilung?
Die Berufshaftpflicht des PR-Managers kann daraus entstehende versicherte Ansprüche prüfen. Entscheidend sind die Verantwortung für den Inhalt, die Freigabe und der tatsächliche Schaden.
Sind alle Vertragsstrafen in der PR-Manager-Haftpflicht enthalten?
Nein. PR-Manager müssen vereinbarte Vertragsstrafen gesondert prüfen lassen. Eine Berufshaftpflicht übernimmt solche Forderungen nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
Brauchen angestellte PR-Manager eine eigene Berufshaftpflicht?
Angestellte PR-Manager sollten zunächst den betrieblichen Schutz und ihre persönliche Stellung klären. Eine Police für selbstständige PR-Dienstleistungen passt nicht automatisch zu einem Angestelltenverhältnis.
Gehören Bildrechte in die PR-Manager-Berufshaftpflicht?
Ja. Die Berufshaftpflicht des PR-Managers sollte zur Nutzung und Weitergabe von Bildern passen. Bestehende Lizenzen und deren Verwendungsgrenzen müssen trotzdem geprüft werden.
Sind Presseveranstaltungen über PR-Manager-Haftpflicht abgesichert?
Ein PR-Manager sollte Organisation und Veranstalterverantwortung ausdrücklich angeben. Die reine Vermögensschadenhaftpflicht ersetzt nicht automatisch den Schutz für Personenschäden bei Veranstaltungen.
Welche Angaben braucht ein PR-Manager für das Angebot?
Für die PR-Manager-Berufshaftpflicht sind Umsatz, Kundenbranchen, Veröffentlichungswege, Freigabeprozesse und besondere Mandate wichtig. Krisenkommunikation und Auslandstätigkeit sollten genannt werden.
