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Kfz-Handel · Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht im Kfz-Handel: Kundenverkehr und Fahrzeugbestand passend versichern

Beim Kfz-Handel liegen mehrere Risiken eng beieinander: Ein Kunde besucht den Verkaufsplatz, ein Mitarbeiter rangiert ein Fahrzeug, ein Interessent unternimmt eine Probefahrt. Dafür ist nicht immer dieselbe Versicherung zuständig. Ein guter Vergleich stellt Betriebshaftpflicht, Fahrzeughaftpflicht und Kaskoschutz deshalb getrennt dar.

Autohändlerin und Kunde betrachten ein Fahrzeug auf einem gepflegten Verkaufsplatz

Kfz-Handel-Betriebshaftpflicht für Kunden und Verkaufsflächen

Die Betriebshaftpflicht im Kfz-Handel kann versicherte Schadenersatzansprüche aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb behandeln. Dazu gehört etwa ein Kundenunfall, wenn der Betrieb eine Sicherungspflicht verletzt hat. Der Versicherer prüft den Anspruch und übernimmt im vereinbarten Umfang Entschädigung oder Abwehr.

Geben Sie Verkaufsräume, Außenplätze, weitere Standorte und eigene Zusatzleistungen an. Ein reiner Fahrzeughandel unterscheidet sich von einem Betrieb, der zusätzlich Kundenfahrzeuge repariert. Schon bei der Anfrage sollte deshalb erkennbar sein, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt werden.

Handel

An- und Verkauf neuer oder gebrauchter Fahrzeuge.

Werkstattanteil

Entgeltliche Reparaturen und Wartung gesondert angeben.

Weitere Leistungen

Aufbereitung, Zulassungshilfe oder Überführungen beschreiben.

Kfz-Handel versichern: Warum Probefahrten mehr als Betriebshaftpflicht brauchen

Für Schäden beim Gebrauch eines Fahrzeugs ist im Kfz-Handel der passende Fahrzeugschutz zu prüfen. Eine Handel-und-Handwerkversicherung kann die vereinbarten Fahrzeuggruppen und Fahrten zusammenfassen. Sie ist von der Betriebshaftpflicht zu unterscheiden, die nicht pauschal alle Fahrtschäden übernimmt.

Bei einer Probefahrt können zwei Schäden gleichzeitig entstehen: der Schaden an einem anderen Fahrzeug und der Schaden am gefahrenen Handelsfahrzeug. Dafür kommen Fahrzeughaftpflicht und Kasko in Betracht. Fahrerberechtigungen, Kennzeichen, Fahrtzweck und versicherte Höchstwerte müssen zum Ablauf im Betrieb passen.

Beispiel im Kfz-HandelVorrangig zu prüfender Bereich
Kunde stürzt wegen einer mangelhaften VerkaufsflächeBetriebshaftpflicht
Probefahrt beschädigt ein anderes FahrzeugKfz-Haftpflicht des passenden Fahrzeugvertrags
Das gefahrene Handelsfahrzeug wird beschädigtVereinbarte Kasko
Hagel trifft mehrere VerkaufsfahrzeugeFahrzeugbestand und Kasko-Höchstentschädigung
Mitarbeiter eines Kfz-Handels prüfen Schlüssel und Unterlagen neben einem Verkaufsfahrzeug

Kfz-Handel-Betriebshaftpflicht: Ältere Beispielrechnung mit 5 Mio. € Deckung

Tarifliche Jahreslohnsumme / 5 Mio. € Personen- und SachdeckungBeitrag pro Jahr nettoMit 19 % Versicherungssteuer
50.000 €445,00 €529,55 €
100.000 €589,85 €701,92 €
200.000 €1.179,70 €1.403,84 €

Der veröffentlichte R+V-Tarif vom Juli 2017 kalkuliert die Betriebshaftpflicht für Kfz-Handel mit 5,02 ‰ der tariflichen Gesamtlohnsumme, mindestens 370 € netto jährlich. Für die Erhöhung auf 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden nennt er 17,5 % Zuschlag, mindestens 75 €. Die Tabelle rechnet diese Erhöhung bereits ein.

Es handelt sich um ältere Tarifrechnungen, nicht um aktuelle verbindliche Angebote. Berücksichtigt wird nur die Betriebshaftpflicht, nicht die Kasko des Fahrzeugbestands oder eine Zusatzhaftpflicht. Tarifliche Lohnberechnung, besondere Selbstbehalte, Laufzeit und heutige Konditionen sind im persönlichen Angebot zu prüfen.

Fahrzeugschutz separat ausweisen lassen

Der Betriebshaftpflichtbeitrag ist nur ein Bestandteil der Absicherung. Fahrzeugwerte, Probefahrten und eigene Arbeiten gehören zusätzlich in die Anfrage.

Kfz-Handel-Haftpflicht bei Mängeln, Übergabe und eigenen Arbeiten

Die Betriebshaftpflicht im Kfz-Handel ist keine pauschale Garantie für jedes verkaufte Fahrzeug. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen, eine vereinbarte Fahrzeuggarantie und ein zusätzlicher Haftpflichtschaden sind verschiedene Sachverhalte. Ein defektes Teil führt daher nicht automatisch zu einer Versicherungsleistung.

Wer vor Übergabe selbst Prüfungen oder Reparaturen ausführt, sollte diese Leistungen angeben. Für zusätzliche Schäden durch fehlerhafte Arbeiten kann eine passende Zusatzhaftpflicht wichtig sein. Sie ersetzt wiederum nicht die Kasko für typische Fahrzeugschäden in der Obhut des Betriebs.

Eigene Arbeiten nicht als bloßen Handel einordnen

Eine zusätzliche Werkstattleistung kann andere Deckungsbausteine verlangen als der reine An- und Verkauf.

Haftpflicht und Kasko für den Kfz-Handel anhand der Fahrzeugwerte vergleichen

Für ein Angebot im Kfz-Handel sind neben Umsatz und Personal auch höchste Einzelwerte, durchschnittlicher und maximaler Fahrzeugbestand sowie Abstellorte wichtig. Nennen Sie finanzierte Handelsware, Kundenfahrzeuge und verwendete Kennzeichen. Eine niedrige Grenze je Fahrzeug kann bei hochwertigen Beständen schnell unpassend sein.

Die Anfrage sollte außerdem Probefahrten, Überführungen, Reparaturen und Vorschäden enthalten. Lassen Sie die Beiträge und Selbstbehalte der einzelnen Bausteine getrennt darstellen. So erkennen Sie, welche Leistung der Gesamtpreis tatsächlich umfasst.

Servicearbeiten an Kundenfahrzeugen ↗

Werkstatthaftpflicht und Reparaturschäden ↗

Kfz-Handel-Haftpflicht: Fragen zu Betrieb und Fahrzeugen

Reicht Betriebshaftpflicht für den Kfz-Handel aus?

Die Betriebshaftpflicht im Kfz-Handel schützt nicht pauschal sämtliche Fahrzeugrisiken. Probefahrten, Kundenfahrzeuge und eigene Handelsware benötigen zusätzlich eine passende Prüfung von Kfz-Haftpflicht und Kasko.

Was versichert die Betriebshaftpflicht auf dem Kfz-Verkaufsplatz?

Die Betriebshaftpflicht des Kfz-Handels kann versicherte Ansprüche aus Kundenverkehr und betrieblichen Abläufen behandeln. Voraussetzung sind die konkrete Haftung und der vereinbarte Vertragsumfang.

Welche Versicherung zahlt bei einer Probefahrt im Kfz-Handel?

Im Kfz-Handel sind bei Probefahrten Fahrzeughaftpflicht und Kasko zu unterscheiden. Ein Schaden am anderen Fahrzeug und ein Schaden am gefahrenen Handelsfahrzeug betreffen unterschiedliche Leistungen.

Was kostet Betriebshaftpflicht für einen kleinen Kfz-Handel?

Die ältere R+V-Rechnung von Juli 2017 ergibt bei 50.000 € tariflicher Jahreslohnsumme und 5 Mio. € Personen- und Sachdeckung 445 € netto beziehungsweise 529,55 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Fahrzeugkasko, Zusatzhaftpflicht und heutige Konditionen sind darin nicht pauschal enthalten.

Sind Hagelschäden an Verkaufsfahrzeugen durch Kfz-Handel-Betriebshaftpflicht versichert?

Die Betriebshaftpflicht des Kfz-Handels ersetzt nicht automatisch Hagelschäden am eigenen Fahrzeugbestand. Dafür ist passende Kasko mit ausreichenden Grenzen je Fahrzeug und Ereignis zu vereinbaren.

Ersetzt die Kfz-Handel-Haftpflicht eine Gebrauchtwagengarantie?

Nein. Betriebshaftpflicht im Kfz-Handel, Gewährleistung und Fahrzeuggarantie haben unterschiedliche Aufgaben. Ein Mangel am verkauften Fahrzeug allein ist keine pauschale Haftpflichtleistung.

Muss eine eigene Werkstatt im Kfz-Handel-Haftpflichtantrag genannt werden?

Ja. Die Betriebshaftpflicht des Kfz-Handels sollte eigene Reparatur-, Wartungs- und Prüfleistungen ausdrücklich berücksichtigen. Ein gemischter Betrieb benötigt eine andere Risikobeschreibung als reiner Fahrzeughandel.

Welche Daten braucht das Kfz-Handel-Versicherungsangebot?

Für den Kfz-Handel sind Tätigkeiten, Personal, Lohnsumme, Fahrzeugwerte, Standorte, Kennzeichen und Fahrtarten wichtig. Vorhandene Kasko- und Haftpflichtverträge sollten mit angegeben werden.

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