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Internetagenturen · IT-Berufshaftpflicht

Internetagentur: Haftpflicht für Webprojekte von Planung bis Betrieb

Internetagenturen verbinden Gestaltung, Programmierung und laufende Betreuung. Ein fehlerhafter Shop oder eine falsche Umstellung kann beim Kunden zusätzliche Kosten verursachen. Die IT-Berufshaftpflicht sollte diese Leistungen gemeinsam erfassen. Medienrechte, Hostingaufgaben und praktische Tätigkeiten gehören je nach Geschäftsmodell ebenfalls in den Versicherungsvergleich.

Internetagentur testet einen Shopentwurf auf mehreren Geräten

Internetagentur-Haftpflicht für das vollständige Webprojekt

Die Berufshaftpflicht einer Internetagentur sollte Planung, Gestaltung und technische Umsetzung abbilden. Eine Agentur, die nur Entwürfe liefert, hat einen anderen Auftrag als ein Betrieb, der einen Shop programmiert und anschließend wartet. Beschreiben Sie auch Schnittstellen, Hosting und die Verarbeitung von Kundendaten.

Im Projektvertrag sollten Funktionsumfang, benötigte Zuarbeit und Abnahme geregelt sein. Ein späterer Änderungswunsch ist nicht automatisch ein Fehler der ursprünglichen Leistung. Gleichzeitig kann eine fehlerhafte Umsetzung zusätzliche Schäden verursachen, die über die eigene Nachbesserung hinausgehen.

Konzeption

Ziele, Funktionen und vereinbarte Anforderungen.

Entwicklung

Code, Schnittstellen und technische Tests.

Betrieb

Wartung, Hosting und administrative Zuständigkeiten.

Ein Shopfehler verhindert Bestellungen nach dem Start

Eine Internetagentur veröffentlicht eine neue Shopversion, bei der ein Zahlungsablauf nicht funktioniert. Der Kunde verlangt Ersatz für zusätzliche Kosten und entgangene Verkäufe. Die IT-Haftpflicht prüft den versicherten Anspruch, die Verantwortung und den nachvollziehbaren Schaden. Ein behaupteter Umsatzverlust wird nicht ungeprüft in voller Höhe bezahlt.

Bewahren Sie Testprotokolle, Freigaben und Informationen zur Umstellung auf. Halten Sie fest, welche Komponenten von anderen Anbietern stammen und welche die Agentur integriert hat. Die eigene Fehlerkorrektur bleibt von einem zusätzlichen finanziellen Anspruch des Kunden zu unterscheiden.

Webentwicklerin und Projektleiter prüfen eine Checkliste vor dem Website-Start

Internetagentur: IT-VSH mit zwei Deckungssummen

Internetagentur bis 250.000 € JahresumsatzNetto/JahrBrutto/Jahr
1 Mio. € VSH580,00 €690,20 €
3 Mio. € VSH720,00 €856,80 €

Für eine versicherte Internetagentur bis 250.000 € Jahresumsatz ergibt Markel Pro IT, Version 2, folgende Rechnungen. Es gelten Jahreszahlung, ein Jahr Laufzeit und 250 € Selbstbehalt ohne Rabatte. Die Summe ist maximal dreifach im Jahr verfügbar. Die Bruttobeiträge enthalten 19 % Versicherungsteuer.

Eigene Cyberkosten, Bürogeräte und zusätzliche Betriebshaftpflicht sind hier nicht ausgewählt. Bei Shops mit hoher geschäftlicher Bedeutung sollte die mögliche Einzelschadenhöhe berücksichtigt werden. Eine rein am Projektpreis orientierte Summe kann den wirtschaftlichen Folgen eines Fehlers nicht gerecht werden.

Internetagentur-Versicherung vergleichen ↗

Relaunch, Weiterleitungen und Zugriffsrechte sauber übergeben

Beim Relaunch sollten Datenübernahme, Weiterleitungen und Zugänge Teil der vereinbarten Aufgaben sein. Ein versehentlich gesperrter Zugriff oder eine fehlerhafte Umstellung kann den Betrieb des Kunden beeinträchtigen. Die IT-Berufshaftpflicht muss zu den übernommenen technischen Leistungen passen.

Auch nach Projektende ist die Zuständigkeit wichtig. Wer wartet, aktualisiert und sichert die Website? Ohne klare Vereinbarung kann aus einer abgeschlossenen Entwicklung ein Streit über angeblich geschuldete Betreuung entstehen. Dokumentierte Übergaben und Wartungsverträge machen den Umfang nachvollziehbar.

ÜbergabepunktKonkret festhalten
Daten und InhalteVollständigkeit und übernommener Stand
Domains und KontenInhaber und Zugriffsberechtigung
WartungZeitraum und geschuldete Leistungen
SicherungVerantwortung und Wiederherstellungsverfahren

Medienrechte und technische Zusagen der Internetagentur

Eine Internetagentur verwendet häufig Bilder, Schriften, Plugins und weitere Komponenten. Lizenzen und vereinbarte Nutzung sollten geprüft werden. Eine passende IT- oder Mediendeckung kann versehentliche Rechtsverletzungen erfassen, ersetzt aber keine fehlenden Nutzungsrechte.

Besondere Prüfzusagen zu Datenschutz, Barrierefreiheit oder Sicherheit müssen zum Leistungsbild passen. Die Agentur sollte nicht pauschal für jede rechtliche Eigenschaft eines Kundenangebots einstehen, wenn diese Prüfung nicht Teil des Auftrags ist. Für ausdrücklich übernommene Aufgaben ist der konkrete Deckungsumfang abzugleichen.

Webdesigner: Gestaltung und Kundenauftrag ↗

Webconsultant: Beratung vor der Umsetzung ↗

Ein Angebot für Entwicklung und Betreuung vorbereiten

Nennen Sie Umsatz, Webentwicklung, Hostinganteile und laufende Betreuung. Angaben zu Mitarbeitern, Freelancern und Auslandskunden ergänzen das Bild. Bei besonders wichtigen Kundensystemen sollten mögliche Ausfallfolgen und vertragliche Zusagen angesprochen werden.

Vergleichen Sie Selbstbehalt, Summe und zeitliche Deckung ebenso wie den Beitrag. Eine neue Police ist keine automatische Lösung für bereits bekannte Probleme. Bei vorhandenen Verträgen sollten alte Projekte und der Übergang auf den neuen Schutz geordnet geprüft werden.

IT-Dienstleistungsunternehmen: laufender Systembetrieb ↗

Angebot für unsere Internetagentur ↗

Digitale Serviceverträge als Online-Dienstleister ↗

Haftpflicht für Internetagenturen: Antworten zum Vertrag

Welche Versicherung passt zu einer Internetagentur?

Eine Internetagentur benötigt eine Berufs- beziehungsweise IT-Haftpflicht, die Entwicklung, Gestaltung und Betreuung erfasst. Je nach Tätigkeit ergänzen Betriebshaftpflicht, Cyber-Eigenschutz und Technikversicherung den Umfang.

Was kostet die Internetagentur-VSH mit 1 Mio. € Deckung?

Markel Pro IT ergibt bis 250.000 € Umsatz 580 € netto beziehungsweise 690,20 € brutto jährlich bei 1 Mio. € VSH, 250 € Selbstbehalt, Jahreszahlung und einem Jahr Laufzeit ohne Rabatte. Die Bruttosumme enthält 19 % Versicherungsteuer.

Sind Shop-Ausfälle über die Internetagentur-Haftpflicht versichert?

Ein von der Internetagentur verantworteter Fehler kann einen versicherten Kundenanspruch auslösen. Die IT-Haftpflicht prüft Ursache und Schaden. Jeder behauptete Umsatzverlust ist deshalb nicht automatisch vollständig gedeckt.

Ist Nachbesserung Teil der IT-Haftpflicht?

Die Internetagentur muss die geschuldete Leistung grundsätzlich selbst erfüllen. Eigene Fehlerkorrektur und zusätzliche finanzielle Kundenansprüche sind zu unterscheiden; die Haftpflicht ist kein pauschales Budget für Nacharbeit.

Muss Hosting in der Agenturversicherung angegeben werden?

Internetagenturen sollten Hosting und Administration ausdrücklich beschreiben. Diese Leistungen können andere Ausfall- und Betreuungspflichten haben als eine reine Website-Erstellung.

Sind Plugins und Bilder automatisch lizenzrechtlich abgesichert?

Die Internetagentur-Haftpflicht ersetzt keine Lizenz. Die geplante Verwendung von Plugins, Bildern und Schriften muss erlaubt sein. Versichert sein können versehentliche Rechtsverletzungen nach den Bedingungen.

Was gilt für besondere Sicherheitszusagen?

Internetagenturen sollten Garantien und ausdrücklich übernommene Sicherheitsprüfungen mit dem Versicherungsschutz abgleichen. Eine allgemeine IT-Haftpflicht bestätigt nicht automatisch jede zusätzliche Zusage.

Welche Angaben braucht ein Internetagentur-Angebot?

Entwicklung, Hosting, Wartung, Umsatz und Kundenstruktur gehören in die Anfrage. Ergänzen Sie Fremdleistungen und Auslandsgeschäft, damit die Internetagentur-Haftpflicht zum tatsächlichen Projektumfang passt.

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