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Freelancer · Berufshaftpflicht

Freelancer brauchen Haftpflichtschutz, der zu ihren Projekten passt

Ob IT, Gestaltung oder Unternehmensberatung: Als Freelancer übernehmen Sie eigene Aufträge und damit eigene Haftungsrisiken. Eine passende Berufshaftpflicht schützt bei versicherten Schadenersatzansprüchen; die Betriebshaftpflicht ergänzt Personen- und Sachschäden im Arbeitsalltag.

Freelancerin arbeitet in einem hellen Werkstattstudio an einem Kundenprojekt

Freelancer ist eine Arbeitsform – die Haftpflicht richtet sich nach Ihrer Leistung

Eine Freelancer-Haftpflicht sollte zuerst die tatsächlichen Leistungen abdecken. Programmierung, Grafikgestaltung und Strategieberatung können alle freiberuflich beziehungsweise selbstständig ausgeübt werden, verursachen aber unterschiedliche Schäden. Die Bezeichnung Freelancer allein beschreibt daher noch keinen vollständigen Versicherungsschutz.

Auch die steuerliche Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender beantwortet die Deckungsfrage nicht. Entscheidend ist, welche Aufgaben im Versicherungsvertrag stehen und ob weitere Tätigkeiten hinzukommen. Wer beispielsweise Webseiten gestaltet und zusätzlich Shops programmiert, sollte beide Arbeitsbereiche nennen.

IT-Freelancer

Daten, Softwarefehler, Systemausfälle und vertraglich vereinbarte Leistungen.

Kreative Freelancer

Veröffentlichungen, Nutzungsrechte, Druckdaten und Kampagnen.

Freie Berater

Analysen, Empfehlungen, Organisation und finanzielle Folgen von Beratungsfehlern.

Die Versicherung des Auftraggebers schützt Freelancer nicht automatisch

Freelancer sollten einen eigenen Haftpflichtnachweis prüfen, auch wenn sie eng in ein Kundenteam eingebunden sind. Eine Versicherung des Auftraggebers kann dessen Ansprüche gegen den Freelancer gerade nicht einschließen. Ob eine ausdrückliche Mitversicherung besteht und ob Regress möglich bleibt, muss sich aus den Unterlagen ergeben.

Vor allem Rahmenverträge größerer Kunden verlangen oft bestimmte Summen und Nachweise. Vergleichen Sie diese Anforderungen mit Ihrer Police, bevor Sie unterschreiben. Eine vertraglich zugesagte Garantie oder eine außergewöhnlich weitgehende Haftung ist nicht automatisch durch die gewöhnliche Berufshaftpflicht abgedeckt.

Im Projektvertrag prüfenWarum es für die Haftpflicht zählt
LeistungsbeschreibungNeue Aufgaben können außerhalb des bisher versicherten Berufsbilds liegen.
VersicherungsnachweisKunden können konkrete Summen und Geltungsbereiche verlangen.
Garantie und VertragsstrafeEine zusätzliche vertragliche Zusage ist nicht automatisch gedeckt.
SubunternehmerEigene Verantwortung und Versicherung des beauftragten Freelancers unterscheiden.

Drei konkrete Haftpflichtrechnungen für unterschiedliche Freelancer

Freelancer-TätigkeitVSH-SelbstbehaltNetto jährlichInkl. 19 % Steuer
Softwareentwicklung / Pro IT250 €345,00 €410,55 €
Grafik- und Mediendesign / Pro Media250 €345,00 €410,55 €
Kaufmännische Beratung / Pro Berater0 €345,00 €410,55 €

Die Beispiele zeigen bewusst verschiedene Tätigkeiten bei jeweils höchstens 50.000 Euro Jahresumsatz. Grundlage sind die veröffentlichten Markel-Antragsmodelle Pro IT v2, Pro Media v2 und Pro Berater v2. Gerechnet ist mit jährlicher Zahlung, einem Jahr Vertragslaufzeit, ohne Nachlässe und vorbehaltlich Annahme der beschriebenen Tätigkeit.

Alle drei Rechnungen enthalten 500.000 Euro Vermögensschadendeckung mit dreifacher Jahreshöchstleistung. Der Standard-Selbstbehalt ist jedoch unterschiedlich: 250 Euro in IT und Media, 0 Euro im Beratermodell. Ein gleicher Preis bedeutet also nicht dieselben Bedingungen. Ärztliche, anwaltliche oder andere besonders geregelte Berufstätigkeiten sind mit diesen Beispielen nicht erfasst.

Mit Betriebshaftpflicht kombinieren

Der BHP-Baustein mit 5 Mio. Euro Summe kostet in diesen Modellen zusätzlich 80 Euro netto bzw. 95,20 Euro brutto jährlich. Für Sachschäden gelten 250 Euro Selbstbehalt, für Personenschäden 0 Euro. Zusammen ergibt das jeweils 425 Euro netto bzw. 505,75 Euro brutto pro Jahr.

Homeoffice, Kundentermine und eigene Technik getrennt betrachten

Auch ein Freelancer im Homeoffice kann Personen- oder Sachschäden verursachen, etwa bei einem Kundentermin. Die Betriebshaftpflicht kann hierfür zuständig sein. Ein rein finanzieller Schaden nach einem Programmier- oder Beratungsfehler gehört dagegen in die berufliche Vermögensschadendeckung.

Das eigene Notebook ist nicht automatisch über diese Haftpflicht versichert. Dafür kommt je nach Bedarf eine Inhalts- oder Elektronikversicherung infrage. Ebenso sind der eigene Verdienstausfall und die Haftung gegenüber Kunden unterschiedliche Risiken. Wer wenige große Aufträge hat, sollte beide Perspektiven bei der Absicherung berücksichtigen.

Kundenschaden

Eine fehlerhafte Leistung verursacht einen versicherten Anspruch gegen Sie.

Eigene Ausrüstung

Ihr Arbeitsgerät wird beschädigt oder gestohlen.

Eigener Ausfall

Sie können einen Auftrag wegen Krankheit oder Unfall nicht bearbeiten.

Zwei Freelancer stimmen einen technischen Auftrag beim Kunden ab

Bei neuen Freelancer-Projekten den Versicherungsschutz mitprüfen

Mit einem neuen Auftrag können sich die Risiken verändern: höhere Projektvolumen, Kunden im Ausland, zusätzliche Unterauftragnehmer oder erstmals die Verarbeitung sensibler Daten. Melden Sie solche Veränderungen entsprechend den Vertragsregeln und lassen Sie unklare Tätigkeiten bestätigen. Eine bisher passende Freelancer-Versicherung sollte mit dem Geschäft mitwachsen.

Für ein unverbindliches Angebot genügen zunächst Tätigkeiten, Jahresumsatz, gewünschte Summe und Angaben zu Auftraggebern und Vorschäden. Nennen Sie auch Anforderungen aus Rahmenverträgen. So lässt sich ein Schutz vergleichen, der zum nächsten Projekt passt und nicht nur einen möglichst niedrigen Einstiegsbeitrag zeigt.

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Freelancer-Haftpflicht: Häufige Fragen vor dem nächsten Auftrag

Welche Haftpflichtversicherung brauche ich als Freelancer?

Freelancer brauchen einen Schutz passend zur Tätigkeit: Eine Berufshaftpflicht für finanzielle Folgen beruflicher Fehler und gegebenenfalls eine Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden. IT, Medien und Beratung werden dabei unterschiedlich eingeordnet.

Was kostet eine Freelancer-Berufshaftpflicht im Beispiel?

Für einen angenommenen IT-Freelancer mit bis 50.000 Euro Jahresumsatz zeigt Markel Pro IT v2 bei 500.000 Euro VSH-Summe und 250 Euro Selbstbehalt 345 Euro netto bzw. 410,55 Euro inklusive 19 Prozent Steuer jährlich. Das Beispiel gilt bei Jahreszahlung, einem Jahr Laufzeit und ohne Rabatte.

Reicht als Freelancer die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht ist für Freelancer kein pauschaler Ersatz für eine berufliche Haftpflicht. Schadenersatzansprüche aus bezahlten Projektleistungen müssen zur versicherten selbstständigen Tätigkeit passen.

Bin ich als Freelancer über den Kunden versichert?

Freelancer sind nicht automatisch durch die Haftpflicht des Kunden geschützt. Eine ausdrückliche Mitversicherung und mögliche Regressansprüche müssen geprüft werden; viele Kunden verlangen gerade einen eigenen Versicherungsnachweis.

Brauchen Freelancer ohne Kundenbesuche eine Betriebshaftpflicht?

Bei Freelancern ohne regelmäßige Kundenbesuche kann die VSH im Vordergrund stehen. Betriebliche Personen- und Sachschäden sind trotzdem möglich, etwa bei gelegentlichen Terminen. Der Bedarf hängt von Arbeitsweise und Verträgen ab.

Sind mehrere Freelancer-Tätigkeiten in einer Police möglich?

Eine Freelancer-Haftpflicht kann mehrere Tätigkeiten erfassen, wenn der Versicherer sie entsprechend einschließt. Nennen Sie beispielsweise Design und Programmierung getrennt, statt allein die Bezeichnung Freelancer anzugeben.

Sind Vertragsstrafen eines Freelancer-Auftrags versichert?

Vertragsstrafen sind in einer Freelancer-Haftpflicht nicht pauschal enthalten. Manche Tarife decken bestimmte Vereinbarungen, etwa in Datenschutzbereichen; allgemeine Garantien und zusätzliche Haftungszusagen müssen gesondert geprüft werden.

Was passiert mit der Haftpflicht, wenn ich ein Freelancer-Projekt beende?

Nach Ende eines Freelancer-Projekts können später noch Ansprüche entstehen. Deshalb sind Versicherungsfalldefinition, Nachmeldefristen und der Schutz früherer Tätigkeiten beim Wechsel oder Beenden der Police wichtig.

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