Externe Beratung und interne Datenschutzfunktion unterscheiden
Die Berufshaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte sollte die vertraglich übernommenen Beratungs- und Überwachungsaufgaben erfassen. Die Verantwortung des Unternehmens für seine Datenverarbeitung bleibt davon zu unterscheiden. Eine Bestellung zum Datenschutzbeauftragten macht Sie nicht automatisch zum Verantwortlichen für sämtliche Verarbeitungsvorgänge.
Interne Datenschutzbeauftragte arbeiten als Beschäftigte ihres Unternehmens. Klären Sie deshalb zunächst, welche Versicherungen der Arbeitgeber unterhält und ob diese persönliche Rückforderungen gegen Sie abdecken. Für diese Funktion braucht es anderen Schutz als für selbstständige Datenschutzberatung.
| Aufgabe | Worauf die Deckung abgestimmt werden sollte |
|---|---|
| Externer Datenschutzbeauftragter | Mandatsvertrag, betreute Unternehmen und Beratungsumfang |
| Interne Funktion | Persönlicher Einschluss und mögliche Regressansprüche |
| Zusätzliche IT-Administration | Technische Eingriffe und IT-Haftpflicht |
| Schulungen und Audits | Durchführung, Dokumentation und vereinbarte Prüfungen |
VSH-Beiträge für selbstständige Datenschutzberatung
Für ein externes Datenschutzprofil bis 75.000 € Jahresumsatz zeigt Markel Pro Berater, Antrag Version 2, die folgenden Beiträge. Die Bedingungen nennen Datenschutzberatung und externe Datenschutzbeauftragte. Die konkrete Aufgabenbeschreibung bleibt Bestandteil der Annahme.
Die VSH-Beispiele gelten bei jährlicher Zahlung, einem Jahr Laufzeit und 0 € Selbstbehalt ohne Rabatte. Die Jahreshöchstleistung beträgt drei Versicherungssummen. Eigene Cyberkosten, besondere Zusatzbausteine und Betriebshaftpflicht sind in diesen Werten nicht enthalten.
| Vermögensschadensumme | Netto jährlich | Brutto jährlich, 19 % Steuer |
|---|---|---|
| 300.000 € | 265 € | 315,35 € |
| 500.000 € | 355 € | 422,45 € |
| 1 Mio. € | 485 € | 577,15 € |
Schadenfall: Eine Empfehlung führt zu falschen Zugriffsrechten
Fiktives Beispiel: Ein externer Datenschutzberater empfiehlt für ein Kundenportal ein Berechtigungskonzept. Eine vereinbarte Nutzergruppe wird übersehen; vertrauliche Dokumente sind einem zu großen Kreis zugänglich. Der Auftraggeber fordert Ersatz für einen nachweisbaren Schaden, der auf den Beratungsfehler zurückgeführt wird.
Die Datenschutzbeauftragten-Berufshaftpflicht prüft Haftung und Versicherungsumfang. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Fehler in Ihrer Empfehlung, in der technischen Umsetzung oder in einer späteren Änderung durch den Kunden liegt. Dokumentierte Empfehlungen und Freigaben helfen, die tatsächliche Verantwortung zu klären.
Beratung
Was wurde fachlich empfohlen?
Umsetzung
Wer hat die Rechte technisch eingerichtet?
Änderung
Wurden Empfehlungen später abweichend umgesetzt?

Bußgelder nicht mit versicherten Schadenersatzansprüchen gleichsetzen
Eine Berufshaftpflicht für Datenschutzbeauftragte ist keine pauschale Bußgeldversicherung. Unmittelbar gegen Sie verhängte Strafen oder Geldbußen sollten nicht als versicherte Leistung eingeplant werden. Ein zivilrechtlicher Regressanspruch eines Kunden ist eine andere Frage und muss anhand von Recht, Haftung und Bedingungen beurteilt werden.
Werbeaussagen über Datenschutzdeckung bedeuten deshalb nicht, dass jede Sanktion übernommen wird. Prüfen Sie außerdem, ob Abwehrkosten, besondere Vertragsstrafen und Ansprüche aus Geheimhaltung im Vertrag geregelt sind. Hohe mögliche DSGVO-Bußgelder allein lassen sich nicht in eine pauschale Versicherungssumme übersetzen.
Eigener Cybervorfall oder Haftung gegenüber Mandanten?
Die VSH schützt bei versicherten Forderungen anderer. Wird Ihr eigenes System verschlüsselt und fallen Mandatsunterlagen aus, stehen dagegen eigene Wiederherstellung, Krisenhilfe und Betriebsunterbrechung im Vordergrund. Dafür ist eine ergänzende Cyberversicherung zu prüfen.
Die Betriebshaftpflicht ergänzt Personen- und Sachschäden bei Besichtigungen oder Schulungen. Für das dargestellte Markel-Profil kostet eine optionale 3-Mio.-€-Deckung 60 € netto / 71,40 € brutto jährlich zusätzlich, mit 250 € Sachschaden-Selbstbehalt und 0 € bei Personenschäden. Eigene Geräte sind damit noch nicht gegen jeden Schaden versichert.
Mandatsumfang für den Versicherungsvergleich erfassen
Nennen Sie externe oder interne Funktion, Jahresumsatz beziehungsweise Beschäftigungssituation, betreute Branchen und Zahl der Mandate. Ergänzen Sie Audits, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Schulungen, IT-Aufgaben und Auslandstätigkeiten. Bei sensiblen Datenbeständen sollte die Art der Auftraggeber erkennbar sein.
Prüfen Sie Deckungssumme, vertragliche Haftung, freie Mitarbeiter und zeitliche Regelungen. Eine Kündigung oder ein Wechsel der Police muss auch zu späteren Ansprüchen aus früheren Mandaten passen. Bekannte Vorwürfe und bereits eingetretene Datenpannen sind vor Abschluss offenzulegen.
Datenschutzbeauftragte: Berufshaftpflicht bei DSGVO-Aufgaben
Sind Datenschutzbeauftragte für jeden DSGVO-Verstoß verantwortlich?
Datenschutzbeauftragte übernehmen nicht automatisch die gesamte Verantwortung des datenverarbeitenden Unternehmens. Ihre Berufshaftpflicht prüft einen Anspruch anhand der eigenen Aufgaben, einer möglichen Pflichtverletzung und der Versicherungsbedingungen.
Was kostet Haftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte?
Das Markel-Beispiel bis 75.000 € Umsatz mit 500.000 € VSH kostet 355 € netto / 422,45 € inklusive 19 % Steuer jährlich. Es gelten jährliche Zahlung, ein Jahr Laufzeit und 0 € VSH-Selbstbehalt, ohne zusätzliche Bausteine.
Ist der interne Datenschutzbeauftragte mitversichert?
Interne Datenschutzbeauftragte sollten den persönlichen Einschluss über Arbeitgeber- oder eigene Policen prüfen lassen. Eine externe Beraterdeckung ist nicht automatisch die passende Absicherung für interne Regressrisiken.
Bezahlt Datenschutzbeauftragten-Haftpflicht DSGVO-Bußgelder?
Eine Datenschutzbeauftragten-Haftpflicht bezahlt nicht pauschal unmittelbar verhängte Bußgelder. Schadenersatz und mögliche Regressforderungen des Auftraggebers müssen davon getrennt rechtlich und versicherungsvertraglich geprüft werden.
Brauchen Datenschutzbeauftragte zusätzlich Cyberversicherung?
Eine Cyberversicherung kann für Datenschutzbeauftragte eigene Krisen- und Wiederherstellungskosten ergänzen. Die Berufshaftpflicht für Ansprüche von Mandanten ersetzt diesen Eigenschutz nicht vollständig.
Sind Datenschutzschulungen in der Berufshaftpflicht enthalten?
Datenschutzschulungen sollten in der Tätigkeitsbeschreibung des Datenschutzbeauftragten erfasst sein. Für fachliche Fehler ist die VSH, für Personen- und Sachschäden bei Präsenzschulungen die Betriebshaftpflicht relevant.
