Welche VHV-Betriebshaftpflicht passt zu Ihrem Unternehmen?
Die VHV-Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT HHD nennt fünf Millionen Euro und branchenspezifische Erweiterungen. BAUPROTECT behandelt Bauhauptgewerbe, Bauhandwerk, Baustoffindustrie und baunahe Dienstleistungen. FIRMENPROTECT IT verbindet Betriebsstätten- und IT-Leistungsrisiken mit einer eigenen Vermögensschadendeckung.
VHV FIRMENPROTECT HHD: Handel, Handwerk und Dienstleistungen
Für allgemeine Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsrisiken die passende Betriebsart wählen.
VHV BAUPROTECT für Bauunternehmen
Baustellen, Gewerke und Eingriffe in fremde Bausubstanz präzise beschreiben.
VHV FIRMENPROTECT IT für IT-Dienstleister
Software, Hardware und Dienstleistungen mit möglichen finanziellen Kundenfolgen erfassen.
VHV BAUPROTECT-Betriebshaftpflicht: Mietmaschinen und Begleitschäden
Die VHV-BAUPROTECT-Betriebshaftpflicht nennt bis 500.000 Euro für gemietete Arbeitsmaschinen und Geräte sowie besondere Nachbesserungsbegleitschäden. Für bestimmte Positionen werden auch eigene Leistung und Produktionsausfall mit jeweils 500.000 Euro berücksichtigt. Die Voraussetzungen und Ausnahmen, unter anderem für Herstellungs- und Handelsrisiken, müssen mit dem Betrieb abgeglichen werden.
Schlüsselverlust mit Folgeschäden in der VHV-Betriebshaftpflicht
VHV BAUPROTECT nennt in der Betriebshaftpflicht fremde Schlüssel, Codekarten und Transponder bis zur Hauptsumme sowie Folgeschäden bis 300.000 Euro. Für Betriebe mit Zugang zu großen Objekten sollte deshalb nicht nur der Preis eines Schlüssels angesetzt werden. Auch organisatorische Folgen und notwendige Sicherungsmaßnahmen können relevant sein.
VHV FIRMENPROTECT IT: Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht
VHV FIRMENPROTECT IT nennt fünf Millionen Euro für Betriebsstätte und IT-Dienstleistung sowie eine offene Vermögensschaden-Haftpflichtdeckung. Ein Softwarefehler kann einen Kunden finanziell treffen, ohne zuvor eine Sache zu beschädigen. Beschreiben Sie deshalb auch Hosting, Projektverantwortung und zugesagte Verfügbarkeiten, wenn diese zu Ihrer Arbeit gehören.
VHV-Betriebshaftpflichtangebote verschiedener Tariflinien abgleichen
Vergleichen Sie bei der VHV zuerst die Tariflinie für Ihren Betrieb: BAUPROTECT für Bauunternehmen, FIRMENPROTECT HHD für Handel, Handwerk und Dienstleistungen oder FIRMENPROTECT IT für IT-Leistungen. Anschließend prüfen Sie die Leistungen für Ihre konkreten Aufträge. Für Baubetriebe sind etwa fremdvergebene Arbeiten und gemietete Geräte wichtig, für IT-Unternehmen mögliche finanzielle Verluste ihrer Kunden.
VHV Betriebshaftpflicht: FIRMENPROTECT und BAUPROTECT im Detail
Wie unterscheiden sich VHV Betriebshaftpflicht HHD und BAUPROTECT?
Die VHV-Betriebshaftpflicht FIRMENPROTECT HHD richtet sich an Handel, Handwerk und Dienstleistungen; BAUPROTECT ist auf Bauunternehmen zugeschnitten. Die beiden Linien haben eigene Bedingungen und branchenspezifische Erweiterungen. Vergleichen Sie deshalb das zu Ihrer Tätigkeit gehörende Bedingungswerk.
Versichert VHV BAUPROTECT auch Schäden an gemieteten Straßenfahrzeugen?
Die genannte BAUPROTECT-Leistung für gemietete Arbeitsmaschinen ersetzt keine Kaskoversicherung für ein gemietetes Auto oder einen Transporter. Geben Sie der VHV deshalb die konkrete Maschine beziehungsweise das Fahrzeug an und lassen Sie klären, welcher Vertrag Schäden daran abdeckt.
Was sind Nachbesserungsbegleitschäden in der VHV-Betriebshaftpflicht?
Die Nachbesserungsbegleitschadendeckung der VHV-BAUPROTECT-Betriebshaftpflicht betrifft definierte Begleitfolgen einer Nachbesserung. Sie macht die Betriebshaftpflicht nicht zu einer allgemeinen Garantie für die vertragsgemäße Erfüllung jeder eigenen Arbeit.
Wann benötigen IT-Unternehmen die spezielle VHV Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht?
Die VHV Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht FIRMENPROTECT IT ist zu prüfen, wenn eigene IT-Leistungen reine finanzielle Schäden beim Kunden auslösen können. Die gewöhnliche Betriebshaftpflicht allein erfasst solche beruflichen Fehler nicht automatisch ausreichend.
Welche Branchenzusätze sind bei der VHV-Betriebshaftpflicht zu prüfen?
VHV nennt für die FIRMENPROTECT-HHD-Betriebshaftpflicht Erweiterungen etwa für Gastronomie oder Heilnebenberufe. Der jeweilige Einschluss muss zur Betriebsart und tatsächlich angebotenen Leistung passen.
Welche Angaben benötigt die VHV-Betriebshaftpflicht für Baubetriebe?
Für die VHV-BAUPROTECT-Betriebshaftpflicht sind Gewerke, Projektgröße, Subunternehmer, Arbeiten an fremder Bausubstanz und Mietmaschinen wichtig. Besondere Anforderungen von Generalunternehmern sollten ebenfalls mitgeschickt werden.
Muss eine VHV-Betriebshaftpflicht nach Tätigkeitsänderungen angepasst werden?
Ändert sich der Schwerpunkt, sollte die VHV-Betriebshaftpflicht neu eingeordnet werden. Zusätzliche Planung, Handel oder IT-Leistung kann ein anderes Konzept oder eine Erweiterung erforderlich machen.