Welche Berufe nennt InterRisk für die Berufshaftpflicht?
InterRisk führt unter anderem freiberufliche Fotografen, Dolmetscher, Übersetzer, Grafiker und Journalisten sowie selbstständige DJs und Fremdenführer auf. Lehrer, Sportlehrer und Tagesmütter werden ebenfalls genannt. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung entscheidet, ob das Konzept zum individuellen Bedarf passt.
InterRisk: Berufshaftpflicht, Amtshaftpflicht und Gewerbe trennen
Die Amtshaftpflicht von InterRisk ist für dienstliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst gedacht. Für bestimmte freie Berufe gibt es die Berufshaftpflicht. Wenn Sie einen eigenen Betrieb mit Beschäftigten führen, Waren verkaufen oder Montagearbeiten übernehmen, sollten Sie diese Tätigkeiten zusätzlich angeben und den passenden Gewerbeschutz prüfen lassen.
| Tätigkeit | Für die Anfrage klären |
|---|---|
| Freiberuflicher Fotograf | Aufnahmetätigkeit, Studio, Kundeneigentum und weitere Leistungen |
| Übersetzer | Reine finanzielle Folgen eines Übersetzungsfehlers ausdrücklich prüfen |
| Lehrer oder Trainer | Angestellt, freiberuflich oder Betreiber einer eigenen Einrichtung? |
| Eigenes Handelsgewerbe | Passende betriebliche Produkt- und Haftpflichtdeckung benötigt |
InterRisk Berufshaftpflicht für Fotografen: Sachschäden und Nutzungsrechte unterscheiden
Bei einem Fotoshooting können unterschiedliche Schäden entstehen: Sie stoßen eine teure Lampe des Kunden um, oder ein Kunde verlangt Schadenersatz, weil er die gelieferten Bilder nicht wie vereinbart nutzen darf. Für die InterRisk-Berufshaftpflicht sollten Sie deshalb sowohl Schäden an fremden Sachen als auch finanzielle Folgen von Rechteverletzungen ansprechen. Lassen Sie sich im Angebot zeigen, welche dieser Fälle versichert sind.
InterRisk-Berufshaftpflicht auf die tatsächliche selbstständige Arbeit abstimmen
Bei der Anfrage zur InterRisk-Berufshaftpflicht sollten vorhandener Privatvertrag und neue berufliche Leistungen getrennt angegeben werden. Hilfreich sind Auftragstypen, Umsatz, Mitarbeiter und vertragliche Anforderungen Ihrer Kunden. Wenn die Tätigkeit außerhalb des beschriebenen Konzepts liegt, sollte ein passender eigenständiger Gewerbe- oder Berufshaftpflichttarif verglichen werden.
InterRisk Berufs- und Amtshaftpflicht: Tätigkeiten und Grenzen
Für welche Freiberufler kommt die InterRisk-Berufshaftpflicht infrage?
InterRisk nennt für die Berufshaftpflicht unter anderem Fotografen, Dolmetscher, Übersetzer, Grafiker und Journalisten. Geben Sie bei der Anfrage Ihre konkreten Leistungen an, etwa Studioaufnahmen oder Fachübersetzungen. So lässt sich prüfen, ob der Tarif zu Ihren Aufträgen passt.
Zahlt die InterRisk-Berufshaftpflicht bei einem Übersetzungsfehler?
Wenn ein Übersetzungsfehler dem Kunden einen finanziellen Verlust verursacht, benötigt der Vertrag Schutz für reine Vermögensschäden. Lassen Sie bei einem InterRisk-Berufshaftpflichtangebot ausdrücklich klären, ob solche Fehler eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe der Versicherer leistet.
Ersetzt die InterRisk-Amtshaftpflicht eine Betriebshaftpflicht für den Nebenbetrieb?
InterRisk Amtshaftpflicht betrifft die dienstliche Rolle. Ein selbstständiger Nebenbetrieb kann andere Risiken erzeugen und benötigt gegebenenfalls einen gesonderten betrieblichen Vertrag.
Kann ein Fotograf die InterRisk-Berufshaftpflicht anfragen?
Fotografen gehören zu den in der InterRisk-Berufshaftpflicht genannten Berufsgruppen. Beschreiben Sie zusätzlich Studio, fremde Ausstattung und besondere Aufträge, damit der gewünschte Berufshaftpflichtumfang konkret geprüft werden kann.
Welche Tätigkeiten müssen Lehrer und Trainer für die InterRisk-Berufshaftpflicht angeben?
Bei der InterRisk-Berufshaftpflicht sollte unterschieden werden zwischen Beschäftigung, freiberuflichem Unterricht und dem Betrieb einer eigenen Schule oder Sporteinrichtung. Diese Rollen können unterschiedliche Haftpflichtvereinbarungen erfordern.
Welche Unterlagen helfen beim Vergleich der InterRisk-Berufshaftpflicht?
Für den InterRisk-Berufshaftpflichtvergleich helfen die private Police, vorhandene berufliche Ergänzungen und eine aktuelle Leistungsbeschreibung Ihrer Tätigkeit. So wird sichtbar, welcher Schutz bereits besteht und was zusätzlich benötigt wird.