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Helvetia · Betriebshaftpflicht

Helvetia Betriebshaftpflicht: Gewerbetarife und ihre Deckungsunterschiede

Unter der Marke Helvetia werden seit Mai 2026 auch Produkte von Baloise angeboten. Risikoträger und Vertragsbedingungen müssen deshalb im Angebot klar benannt sein. Die hier dargestellte Gewerbe-Haftpflicht aus der Baloise-Produktlinie bietet mehrere Summenstufen und besondere Erweiterungen für Firmen.

Helvetia Betriebshaftpflicht aus der Baloise-Linie: Versicherungssummen

Die Helvetia-Betriebshaftpflicht der dargestellten Baloise-Produktlinie nennt 3, 5, 10 oder 15 Millionen Euro. Höhere Summen bis 50 Millionen Euro sind einer individuellen Risikoprüfung vorbehalten. Ein solcher Höchstwert ist daher kein automatisch verfügbarer Standardtarif.

TarifmerkmalVeröffentlichte Ausgestaltung
Allgemeiner Selbstbehalt0, 250, 500, 1.000, 2.500 oder 5.000 €
Bestands- und InnovationsGarantie BIGSublimit 250.000 €
Differenzdeckung auf WunschBis zu zwölf Monate
RückrufkostenBis 250.000 €, sofern die genannte erweiterte Produkthaftpflicht für Handel, Handwerk, Hersteller und Gewerbe vereinbart ist

Helvetia-Betriebshaftpflicht: Rückrufdeckung nur mit passender Produkterweiterung

Bei der hier beschriebenen Helvetia-Betriebshaftpflicht gehört die Rückrufleistung zur entsprechend vereinbarten erweiterten Produkthaftpflicht. Wenn Sie Waren herstellen oder verkaufen, fragen Sie nach den versicherten Rückrufkosten und der dafür geltenden Höchstentschädigung. Nennen Sie die Produkte, ihre Verwendung und die größte Menge, die bei einem Fehler zurückgerufen werden müsste.

Baloise-Risikoträger und Helvetia-Marke bei der Betriebshaftpflicht unterscheiden

Bei der unter Helvetia angebotenen Betriebshaftpflicht sind wegen des gemeinsamen Markenauftritts verschiedene Risikoträger zu unterscheiden. Bei einem bestehenden Basler- oder Baloise-Vertrag sollte deshalb geprüft werden, welches Unternehmen rechtlich Versicherer ist und ob eine Updateklausel greift. Ein Markenwechsel allein ersetzt keinen Vergleich der Bedingungen.

Hinweise zu älteren Basler-Betriebshaftpflichtverträgen ↗

Helvetia-Betriebshaftpflichtangebot nach Spezialrisiken ausrichten

Die dargestellte Helvetia-Betriebshaftpflicht nutzt Branchenlösungen für unterschiedliche Tätigkeiten. Für einen Handwerker können Nachbesserung und Mietgeräte entscheidend sein, für einen Hersteller Produktfolgen und Export. Legen Sie für die Angebotsanfrage zusätzlich fest, welchen Eigenanteil Ihr Betrieb im Schadenfall zuverlässig tragen könnte. Vergleichen Sie erst danach die Beiträge unterschiedlicher Selbstbehalte.

Helvetia Betriebshaftpflicht: Summen, BIG-Klausel und Rückrufkosten

Wird eine Baloise-Betriebshaftpflicht durch die Marke Helvetia zum neuen Vertrag?

Der gemeinsame Helvetia-Markenauftritt bewirkt keine automatische Umstellung einer vorhandenen Baloise-Betriebshaftpflicht. Risikoträger und Bedingungen eines bestehenden Baloise-Vertrags bleiben gesondert zu prüfen.

Sind 50 Millionen Euro in der Helvetia-Betriebshaftpflicht frei wählbar?

Für eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro prüft Helvetia den Betrieb individuell. Geben Sie die gewünschte Summe in der Anfrage an. Ob sie angeboten werden kann und zu welchem Beitrag, erfahren Sie im persönlichen Angebot.

Ist die BIG-Klausel der Helvetia-Betriebshaftpflicht unbegrenzt?

Für die Bestands- und InnovationsGarantie dieser Helvetia-Betriebshaftpflicht gilt eine eigene Entschädigungsgrenze. Der konkrete Anwendungsfall muss außerdem die Klauselvoraussetzungen erfüllen.

Sind Rückrufkosten in jeder Helvetia-Betriebshaftpflicht enthalten?

Nein. Für die hier beschriebene Rückrufleistung muss die passende erweiterte Produkthaftpflicht im Helvetia-Vertrag vereinbart sein. Prüfen Sie im Angebot, welche Maßnahmen bezahlt werden und welche Entschädigungsgrenze für einen Rückruf gilt.

Wie vergleicht man eine ältere Baloise-Betriebshaftpflicht mit Helvetia-Angeboten?

Halten Sie für den Helvetia-Betriebshaftpflichtvergleich Ihren Baloise-Versicherungsschein, die Bedingungen und spätere Nachträge bereit. Daraus lässt sich erkennen, welche Leistungen bereits bestehen und was das neue Angebot verbessern oder einschränken würde.

Welche Exportangaben braucht die Helvetia-Betriebshaftpflicht?

Nennen Sie für die Helvetia-Betriebshaftpflichtprüfung Lieferländer, Produktverwendung und vertragliche Haftungsanforderungen. Eine allgemeine Auslandsklausel ersetzt nicht die Beurteilung besonderer Exportmärkte.

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