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Familienfürsorge · Historische Marke

Familienfürsorge und Betriebshaftpflicht: Die richtige Vertragssparte finden

Familienfürsorge ist der frühere Name der heutigen VRK Lebensversicherung AG. Wer einen Vertrag unter diesem Namen besitzt, hat damit eine Lebensversicherung. Für ein eigenes Gewerbe können Sie unabhängig davon eine Betriebshaftpflicht abschließen, die Schäden aus Ihrer selbstständigen Arbeit absichert.

Warum Familienfürsorge-Lebensschutz keine Betriebshaftpflicht ist

Aus der Familienfürsorge Lebensversicherung AG wurde die VRK Lebensversicherung AG. Wenn Sie Fragen zu einem bestehenden Vertrag haben, nutzen Sie die Kontaktdaten Ihrer aktuellen Vertragsunterlagen. Für die Betriebshaftpflicht Ihres Unternehmens ist ein eigener Vertrag erforderlich, der Ihre gewerbliche Tätigkeit umfasst.

Betriebshaftpflichtbedarf neben einem Familienfürsorge-Vertrag prüfen

Eine Betriebshaftpflicht neben einer Familienfürsorge-Lebensversicherung muss Ihre selbstständigen Arbeiten, Kundeneigentum und Beschäftigten erfassen. Eine kleine nebenberufliche Tätigkeit kann ebenso einen Fremdschaden verursachen wie ein Hauptbetrieb. Bei einer sozialen oder kirchlichen Einrichtung sind zusätzlich Träger, Beschäftigte, Ehrenamt und angebotene Leistungen zu erfassen.

Familienfürsorge und Betriebshaftpflicht: unterschiedliche Versicherungssparten

Ist eine Familienfürsorge-Lebensversicherung eine Betriebshaftpflicht?

Nein. Die Familienfürsorge-Lebensversicherung gehört zu einer anderen Versicherungssparte. Für Ansprüche gegen ein Unternehmen ist eine geeignete Betriebshaftpflicht notwendig.

An wen wende ich mich wegen einer bestehenden Familienfürsorge-Versicherung?

Bei Fragen zu einer Familienfürsorge-Lebensversicherung hilft Ihnen der Ansprechpartner auf der aktuellen Vertragsmitteilung. Halten Sie die Versicherungsnummer bereit. Eine Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen können Sie unabhängig von diesem Lebensversicherungsvertrag anfragen.

Kann ich neben einer Familienfürsorge-Police eine Betriebshaftpflicht anfragen?

Ja. Ein Betriebshaftpflichtvergleich kann unabhängig von einer früheren Familienfürsorge-Lebensversicherung erfolgen. Geben Sie dabei Ihre tatsächliche selbstständige Tätigkeit und vorhandene gewerbliche Verträge an.

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