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Betriebshaftpflicht & Berufshaftpflichtversicherung - Unterschied
Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflichtversicherung werden sehr häufig verwechselt und auch fälschlich synonym verwendet. Selbst Versicherer verwenden diese beiden Begriffe nicht immer korrekt, so dass es verständlicherweise bei Kunden und Interessenten häufig zu Unsicherheiten dahingehend kommt, was genau jeweils in der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflicht abgesichert ist und vor allem welche der beiden Absicherungen überhaupt für welchen Beruf notwendig und sinnvoll ist. Worin liegt der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflicht und der Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich auf ein Unternehmen bzw. einen Betrieb (auch bei einem Einzelunternehmen), eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen auf den Unternehmer selbst, also auf die gewerbetreibende bzw. arbeitende Person. Die Berufshaftpflicht sichert also Risiken ab, die einer Person durch das Ausüben der Tätigkeit in Form von Fehlern unterlaufen können. Bei einem Arzt wäre das z.B. ein Narkosefehler, bei einem Rechtsanwalt ein Beratungsfehler oder bei einem IT-Experten ein Entwicklungsfehler. Die Berufshaftpflichtversicherung, die auch Angestellte abschließen können, soll vor rechtlichen und finanziellen Folgen schützen, die sich durch Schadensfälle im beruflichen Alltag ergeben können. Für manche Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar obligatorisch, bspw. für Ärzte oder Rechtsanwälte. Je größer die abzusichernden Risiken sind, desto teurer ist somit die Berufshaftpflichtversicherung.
Unterschied - Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung - Beispiele
Im Gegensatz zu einem umfangreichen Handwerksbetrieb, welcher in der Regel über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, könnte ein einzelner selbständiger Handwerker einen solchen Versicherungsschutz umgangssprachlich auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnen wollen. Teilweise nehmen die Versicherer aus dieser Problematik heraus nicht einmal selbst eine korrekte Unterscheidung vor, was dazu führt, dass teilweise in den Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung von Bedingungen für eine Berufshaftpflichtversicherung zu lesen ist und umgekehrt.
Zur Unterscheidung der Bereiche Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht folgt zunächst jeweils ein Beispiel zur Verdeutlichung der Unterschiede:
Betriebshaftpflicht & Berufshaftpflicht
Unterschiede & Beispiele
- Betriebshaftpflichtversicherung
In der Kanzlei eines Anwalts rutscht dessen Mandant auf dem frisch gereinigten Boden aus und erleidet eine Verletzung. Gemäß §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet dafür der Rechtsanwalt. In einem solchen Fall würde die sog. Betriebshaftpflicht des Rechtsanwalts den Schaden des Mandanten übernehmen (bzw. abwehren, sofern der Anspruch unberechtigt ist).
- Berufshaftpflichtversicherung (im Sinne der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung):
Ein Rechtsanwalt klärt seinen Mandanten aus Unwissenheit nicht über wichtige Einzelheiten eines Falls auf. Anschließend verliert der Mandant daher einen Prozess und erleidet somit einen Vermögensschaden. Der Mandant macht hierfür die Rechtsberatung des Rechtsanwalts verantwortlich. In einem solchen Fall würde die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung (also die sog. Berufshaftpflichtversicherung) des Anwalts den entstandenen Vermögensschaden ersetzen.
Betriebshaftpflicht vs. Berufshaftpflicht - Unterschied Vermögensschaden
Die Betriebshaftpflichtversicherung unterscheidet sich von der Berufshaftpflichtversicherung also in einem wesentlichen Aspekt: Während die Berufshaftpflichtversicherung insbesondere Vermögensschäden absichert, sichert die Betriebshaftpflicht den Versicherten gegen Personenschäden und Sachschäden ab. Daher wird die Berufshaftpflichtversicherung auch häufig als Vermögensschaden Haftpflichtversicherung bezeichnet. Vermögensschäden sind Ersatzansprüche aus entgangenem Umsatz oder Gewinn, aus Wettbewerbsrechtsverletzungen, aus Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder typischerweise aus finanziellen Verlusten.
Betriebshaftpflicht für den Betrieb - Berufshaftpflicht für die Person / den Beruf
Die Berufshaftpflichtversicherung ist anders als die Betriebshaftpflichtversicherung meistens personengebunden, kann aber auch für eine Gesellschaft (bspw. eine Partnergesellschaft) abgeschlossen werden und schließt folglich auch die Mitarbeiter mit ein. Bei einer Partnergesellschaft muss demnach jeder Partner eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Wenn also bspw. 5 Steuerberater in einer Partnergesellschaft firmieren, müssen alle 5 Steuerberater eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Insbesondere wenn Freiberufler aus unterschiedlichen Berufen in einem Büro oder einer Gesellschaft zusammenarbeiten, ist jeweils eine separate Berufshaftpflicht wichtig.
Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich für viele Berufsgruppen meist auf Vermögensschäden, die bspw. durch eine Fehlberatung oder fehlerhaft ausgeführte Dienstleistung entstehen. Daher wird diese Absicherung in diesem Zusammenhang auch häufig als Vermögensschadenversicherung oder Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung bezeichnet. Hingegen versichert eine Betriebshaftpflichtversicherung diejenigen Ansprüche, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden oder aus den hieraus folgenden Vermögensschäden (z.B. Erwerbsausfall) resultieren. Eine solche Betriebshaftpflichtversicherung kann sowohl selbständig aber auch ergänzend zu einer regulären Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Betriebshaftpflicht - Spezielle Angebote der Betriebshaftpflichtversicherung
Zusammenfassend kann also gesagt werden: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Versicherungsfälle zuständig, in denen der Unternehmer, sein Firmenareal oder einer der Mitarbeiter des Unternehmers Personenschäden oder Sachschäden verursacht hat. Eine Berufshaftpflichtversicherung (respektive eine Vermögensschadenversicherung) ersetzt zusätzlich Vermögensschäden, die während der Ausübung der Tätigkeit entstanden sind. Als langjährig tätige unabhängige Versicherungsmakler kennen wir selbstverständlich den genauen Unterschied zwischen den einzelnen Absicherungsarten und ermitteln den für Sie richtigen Versicherungsschutz - und zwar zu den günstigsten Preisen bei zugleich sehr hohen Leistungen.
Betriebshaftpflichtversicherung als Oberbegriff vieler Absicherungsbereiche
Zur Klarstellung im Folgenden eine Unterteilung der verschiedenen gewerblichen Versicherungen, welche häufig unter den Oberbegriffen Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflichtversicherung subsumiert werden:
- Betriebshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflicht
- Berufshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht
- Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Büroversicherung
- D&O Versicherung
- Elektronikversicherung
- Firmeninhaltsversicherung
- Forderungsausfallversicherung
- Inventarversicherung
- Gewerberechtsschutz / Firmenrechtsschutz
- Praxisausfallversicherung
- Transportversicherung / Fuhrparkversicherung / Verkehrshaftungsversicherung
- Valorenversicherung / Kunstversicherung
- Vereinshaftpflicht
- Vereinsrechtsschutz
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